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FAQ zur Veröffentlichung von Vorwürfen gegen die früheren Paderborner Erzbischöfe Jaeger und Degenhardt

Hintergrund und Kontext der Untersuchung

Es handelt sich um den bereits 2002 verstorbenen Kardinal Johannes Joachim Degenhardt. Dem Erzbistum Paderborn wurde 2023 eine Beschuldigung gegen ihn bekannt, die von einem externen Gutachter als wenig plausibel bewertet wurde. In der aktuellen durch die (Erz-) Bistümer Münster, Essen und Köln beauftragten Untersuchung wird dieser Fall ebenfalls behandelt und im Ergebnis als „weder glaubhaft noch plausibel“ eingestuft. Dies gilt auch für eine weitere, dem Erzbistum zuvor unbekannte und erst im Rahmen der Untersuchung veröffentlichte Beschuldigung. Sie wird dort ebenfalls als „weder glaubhaft noch plausibel“ bewertet.

Die Untersuchung wurde von den Bistümern Münster, Essen und dem Erzbistum Köln in Auftrag gegeben, um zu überprüfen, ob es auf Basis von Betroffenenaussagen tatsächliche Anhaltspunkte für Täternetzwerke gibt, in denen in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten unter Einbeziehung höchster kirchlicher Würdenträger aus diesen Bistümern ein organisierter ritueller Missbrauch stattgefunden hat.

Das Erzbistum war nicht in die Beauftragung oder Durchführung der Untersuchung zu Täternetzwerken ritueller Gewalt eingebunden, da sich die gemeldeten Fälle aus Paderborn in aller Regel nicht auf solche Netzwerke bezogen. Es liegen bis heute nur sehr vereinzelte Meldungen im Kontext ritualisierter Gewalt vor (im unteren einstelligen Bereich). Gleichwohl begrüßt das Erzbistum die Bemühungen der beteiligten Bistümer um wissenschaftlich fundierte Aufklärung und unabhängige Prüfung schwerwiegender Vorwürfe.

Das Erzbistum reagiert auf eine Untersuchung der Bistümer Münster und Essen sowie des Erzbistums Köln zu angeblichen Täternetzwerken ritueller sexualisierter Gewalt.

In dieser Untersuchung wird auch der 2002 verstorbene Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt namentlich genannt. Obwohl die Studie zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass keine belastbaren Hinweise auf rituelle Gewalt oder organisierte Netzwerke bestehen, veröffentlicht das Erzbistum aus Gründen der Transparenz und Orientierung nun alle ihm bislang bekannten Vorwürfe gegen die früheren Erzbischöfe Jaeger und Degenhardt.

Vorwürfe gegen frühere Erzbischöfe

Insgesamt sind dem Erzbistum nach heutigem Stand drei Vorwürfe gegen Erzbischof Degenhardt und ein Vorwurf gegen Erzbischof Jaeger bekannt.

Eine erste Beschuldigung wurde dem Erzbistum im Jahr 2016 von einem Betroffenen im Rahmen eines Antrags auf Anerkennung des Leids vorgetragen. Der Antrag richtete sich im Kern gegen einen anderen Kleriker sowie einen Laien. Zusätzliche Schilderungen des Betroffenen enthielten jedoch auch einen Hinweis auf ein mutmaßliches Missbrauchsgeschehen durch den damaligen Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt. In einem Folgeantrag im Jahr 2021 erhob der Betroffene nunmehr Vorwürfe gegenüber dem früheren Erzbischof Lorenz Jaeger anstelle Erzbischof Degenhardts. Das Erzbistum wies den Betroffenen auf diesen Widerspruch hin, woraufhin er schließlich beide früheren Erzbischöfe beschuldigte. Die Schilderungen veränderten sich über die Zeit, waren in sich widersprüchlich und konnten nicht mehr nachgehalten werden. Dieser Vorgang ist Teil der regulären Aufarbeitungsstrukturen des Erzbistums, wurde der Unabhängigen Aufarbeitungskommission übergeben und in die laufende wissenschaftliche Studie der Universität Paderborn eingebracht.

Eine zweite Beschuldigung, die sich gegen den früheren Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt richtet, wurde dem Erzbistum im Jahr 2023 durch den Anwalt eines möglichen Betroffenen mit der Forderung nach einem außergerichtlichen Vergleich zur Kenntnis gebracht. Die schriftlichen Schilderungen stammten von einem durch den Betroffenen beauftragten Heilpraktiker. Das Erzbistum ließ den Fall von einem unabhängigen Gutachter prüfen; dieser stufte die Angaben als wenig plausibel ein. Auch die externe Untersuchung der (Erz-) Bistümer Münster, Essen und Köln, die diesen Fall ebenfalls behandelt, kam zu diesem Ergebnis. Das Erzbistum Paderborn wies den möglichen Betroffenen auf das reguläre Anerkennungsverfahren hin; ein entsprechender Antrag wurde bisher nicht gestellt, und auch ein direkter Kontakt zu den Ansprechstellen des Erzbistums kam bislang nicht zustande. Auch dieser Fall wurde vollumfänglich in die bestehenden Aufarbeitungsstrukturen des Erzbistums Paderborn eingebracht.

Eine dritte Beschuldigung, die sich ebenfalls gegen den früheren Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt richtet, ist dem Erzbistum erst im Zuge der externen Untersuchung der (Erz-) Bistümer Münster, Essen und Köln bekannt geworden. Nach den bislang vorliegenden Informationen, die aus der Studie entnommen werden können, wurde auch dieser Vorwurf von den externen Sachverständigen als nicht plausibel bewertet. Das Erzbistum dokumentiert den Fall und wird ihn ebenfalls in seine bestehenden Aufarbeitungsstrukturen einbringen.

Aktuell liegen dem Erzbistum drei Vorwürfe gegen Erzbischof Degenhardt und ein Vorwurf gegen Erzbischof Jaeger vor.

Zwei Vorwürfe gegen Erzbischof Degenhardt werden im Kontext ritueller sexualisierter Gewalt erhoben. Ein weiterer Vorwurf wurde von einem Betroffenen gegen beide Bischöfe erhoben.

Sowohl die interne Prüfung als auch externe Gutachten kamen bislang zu dem Ergebnis, dass keine belastbaren Hinweise auf Tatgeschehen vorliegen. Die Vorwürfe werden nicht ausreichend plausibel dargelegt. In einzelnen Fällen sind die Schilderungen widersprüchlich, unvollständig oder indirekt über Dritte eingebracht worden. Eine abschließende Bewertung durch die unabhängigen Aufarbeitungsgremien im Erzbistum Paderborn steht noch aus.

Die Vorwürfe gegen die beiden Erzbischöfe wurden bisher nicht öffentlich kommuniziert, da sie sämtlich nicht ausreichend plausibel dargelegt wurden und das Erzbistum die Persönlichkeitsrechte auch der Beschuldigten – auch posthum – grundsätzlich wahrt.

Die vier vorliegenden Vorwürfe gegen die früheren Erzbischöfe unterscheiden sich in Qualität und Plausibilität deutlich von den Meldungen, die üblicherweise bei der Interventionsstelle oder den unabhängigen Ansprechpersonen eingehen. Sie sind teils nur unvollständig dargestellt, enthalten widersprüchliche Angaben oder wurden über Dritte und nicht unmittelbar von möglichen Betroffenen eingebracht.

Mit der aktuellen externen Untersuchung besteht jedoch ein überwiegendes Informationsinteresse, das eine gebündelte Veröffentlichung der Vorwürfe rechtfertigt.

Die Veröffentlichung erfolgt, weil es sich bei Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt um Persönlichkeiten der Zeitgeschichte handelt und Degenhardt in der aktuell veröffentlichten externen Studie namentlich erwähnt wurde.

Das Erzbistum sieht ein berechtigtes öffentliches Interesse an vollständiger Information. Zugleich wird auf die Unschuldsvermutung ausdrücklich hingewiesen.

Die vorliegenden vier Vorwürfe gegen die früheren Erzbischöfe unterscheiden sich in Qualität und Plausibilität tatsächlich deutlich von den Meldungen, die üblicherweise bei der Interventionsstelle oder den unabhängigen Ansprechpersonen eingehen. Sie sind teils nur unvollständig dargestellt, enthalten widersprüchliche Angaben oder wurden über Dritte und nicht unmittelbar von möglichen Betroffenen eingebracht.

Nach dem üblichen Maßstab für ein verantwortungsvolles Handeln würde das Erzbistum solche Vorwürfe nicht veröffentlichen. Im vorliegenden Fall wurde jedoch eine sorgfältige Abwägung getroffen: Weil es sich bei den Beschuldigten um Persönlichkeiten der Zeitgeschichte handelt und durch die externe Untersuchung der Kanzlei Feigen · Graf ein aktuelles, berechtigtes öffentliches Interesse entstanden ist, erfolgt hier in diesem besonderen Ausnahmefall eine Veröffentlichung. Ebenso wurde der aktuelle Sachstand in der Bewertung der Vorwürfe publiziert, ohne eine abschließende Bewertung durch die externen Aufarbeitungsgremien vorwegzunehmen.

Damit soll Transparenz hergestellt und Spekulationen vorgebeugt werden – unter der klaren Betonung, dass die Unschuldsvermutung gilt.

Die vier vorliegenden Vorwürfe gegen die früheren Erzbischöfe unterscheiden sich in Qualität und Plausibilität deutlich von den Meldungen, die üblicherweise bei der Interventionsstelle oder den unabhängigen Ansprechpersonen eingehen. Sie sind teils nur unvollständig dargestellt, enthalten widersprüchliche Angaben oder wurden über Dritte und nicht unmittelbar von möglichen Betroffenen eingebracht.

Nach den üblichen Maßstäben für ein verantwortungsvolles Handeln würde das Erzbistum solche Vorwürfe deshalb nicht veröffentlichen. In diesem besonderen Fall wurde jedoch eine sorgfältige Abwägung getroffen: Weil es sich bei den Beschuldigten um Persönlichkeiten der Zeitgeschichte handelt und durch die externe Untersuchung der Kanzlei Feigen · Graf ein aktuelles, berechtigtes öffentliches Interesse entstanden ist, erfolgt hier ausnahmsweise eine Veröffentlichung.

Wichtig ist: Das Erzbistum veröffentlicht den aktuellen Sachstand in der Bewertung der Vorwürfe, nimmt damit aber keine abschließende Bewertung vorweg. Diese liegt ausdrücklich bei der Unabhängigen Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Paderborn sowie bei den Forschungsteams der Universität Paderborn.

Umgang mit den Vorwürfen und Plausibilitätsprüfung

Den Betroffenen kann kein Vorwurf gemacht werden, denn in aller Regel glauben sie das, was sie berichten.

Im Verfahren zur Anerkennung des Leids erfolgt lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Schilderungen durch die betroffene Person. Ziel ist es, die Angaben auf ihre innere Stimmigkeit und kontextuelle Nachvollziehbarkeit hin zu bewerten – ohne dass ein juristischer Nachweis erforderlich ist. Dabei wird geprüft, ob die Darstellung in sich logisch und widerspruchsfrei ist und ob die Schilderungen in zeitlicher, örtlicher und institutioneller Hinsicht nachvollziehbar sind. Die betroffene Person wird gebeten, das Geschehen in einer schlüssigen Abfolge zu schildern und Orte, Zeiträume, beteiligte Personen oder Einrichtungen möglichst konkret zu benennen. Zudem muss erkennbar werden, dass die Person selbst betroffen war und dieses Leid tatsächlich erlebt hat.

Darüber hinaus dürfen keine objektiv überprüfbaren Fakten den Schilderungen widersprechen – etwa wenn der Beschuldigte nachweislich nicht am genannten Ort tätig war oder der beschriebene Ort zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht existierte.

Das Erzbistum ist sich bewusst, dass Berichte über komplexe Vorwürfe und Verfahren Menschen mit Erfahrungen sexualisierter Gewalt verunsichern und emotional belasten. Die hier dargestellten Fälle und die zugrunde gelegten Einschätzungen unterscheiden sich jedoch von dem Bild, das sich aus den meisten beim Interventionsteam und den unabhängigen Ansprechpersonen eingegangenen Meldungen ergibt.

Wenn von „Plausibilitätsprüfungen“ gesprochen wird, geht es nicht um juristische Beweisführung, sondern um ein niedrigschwelliges Verfahren, mit dem lediglich geprüft wird, ob eine geschilderte Darstellung nachvollziehbar ist und keinen zwingenden Widerspruch zu bekannten Tatsachen enthält.

Das Erzbistum möchte Betroffene ausdrücklich ermutigen, sich bei den genannten Ansprechpersonen zu melden, um sich mitzuteilen, ihre Rechte als Betroffene geltend zu machen und um die konsequente Aufklärung und Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen zu ermöglichen. Jeder Vorwurf wird ernst genommen und den Betroffenen stehen sowohl begleitende, beratende, therapeutische, seelsorgliche sowie finanzielle Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dies gilt unabhängig davon, wann, wo oder wie lange diese Erfahrungen bereits zurückliegen.

Beteiligung und Transparenz des Erzbistums

Anlass war die öffentliche Nennung von zwei als nicht plausibel eingestuften Vorwürfen gegen Erzbischof Degenhardt im Kontext der Untersuchung. Das Erzbistum Paderborn hat sich aus Gründen der Transparenz entschieden, alle ihm bislang bekannten Vorwürfe gegen die früheren Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt gleichzeitig offen zu machen – auch solche, die keinen Bezug zu der aktuell veröffentlichten Untersuchung haben. Damit soll vermieden werden, dass mit jedem weiteren Aufarbeitungsschritt bruchstückhafte Informationen zu Vorwürfen gegen die früheren Erzbischöfe bekannt werden und dadurch Unsicherheit oder Spekulationen entstehen.

Die Gremien der Aufarbeitung – das Unabhängige Forschungsprojekt der Universität Paderborn und die Unabhängige Aufarbeitungskommission – sind seit Beginn ihrer Tätigkeit in den Jahren 2020 bzw. 2022 umfassend über die Meldungen sexualisierter Gewalt informiert. Sie verfügen über eine Übersicht der gemeldeten Fälle, die fortlaufend aktualisiert wird. Dadurch sind sie in der Lage, eigenständig jeden Vorgang und jede Meldung zur Einsicht anzufordern. Dazu gehören selbstverständlich auch die Vorgänge hinsichtlich der früheren Erzbischöfe.

Ja. Das Erzbistum Paderborn stellt den unabhängigen Aufarbeitungsgremien sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen zu jeglichen Meldungen sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Dadurch können sowohl das Forschungsprojekt der Universität Paderborn als auch die Unabhängige Aufarbeitungskommission die erforderlichen Akten anfordern und einsehen. Diese Möglichkeit wurde auch im Fall der beiden beschuldigten Erzbischöfe geschaffen und von den Aufarbeitungsgremien genutzt.

Mögliche neue Meldungen bezüglich ritueller Gewalt werden auch vor dem Hintergrund des Gutachtens Feigen · Graf weiterhin sorgfältig geprüft. Das Erzbistum Paderborn wird die Ergebnisse der Studie hinsichtlich der Bearbeitung möglicher zukünftiger Meldungen und Antragsverfahren auswerten. Ebenfalls wird es den Unabhängigen Expertenrat um eine Einschätzung bitten. Das Ziel muss weiterhin sein, Betroffene zur Meldung zu ermutigen, sie unvoreingenommen anzuhören und ihnen qualifizierte Unterstützung zu ermöglichen. Zu diesem Verantwortungsbewusstsein in einem sehr sensiblen Bereich gehört jedoch auch, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu berücksichtigen, um mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Das gilt im Besonderen, sobald das Risiko besteht, dass Betroffene durch solche Entwicklungen Schaden nehmen könnten.

Rituelle sexualisierte Gewalt

Es liegen nur sehr wenige Meldungen vor, die rituelle Elemente enthalten. Ein Fall wird von Betroffenen im Sinne von „rituellem Missbrauch“ gedeutet; er ist auch Teil der aktuellen öffentlichen Diskussion. Weitere Meldungen enthalten zwar rituelle Bezüge, verweisen aber nicht auf organisierte Täternetzwerke hoher kirchlicher Würdenträger im Sinne der dargelegten Studie der Kanzlei Feigen · Graf.

Ein Fall wurde im Jahr 2011 als plausibel erachtet und ein entsprechender Antrag auf Anerkennung des Leids bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn eingereicht. 2022 wurde die Plausibilität in einem Folgeantrag nicht in Frage gestellt. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Paderborn (UAK) bewertete die Plausibilität jedoch später als nicht gegeben. Im Widerspruchsverfahren (seit 2023) wurden weitere Recherchen durchgeführt, ohne dass objektive Belege gefunden wurden, die gegen eine Plausibilität sprechen. Diese Ergebnisse wurden der UKA in Bonn vorgelegt. Der Widerspruch ist noch nicht entschieden. Das aktuelle Gutachten von Feigen · Graf wird in die Bewertung einbezogen.

Rolle der Aufarbeitungsgremien

Die Gremien der Aufarbeitung – das Unabhängige Forschungsprojekt der Universität Paderborn und die Unabhängige Aufarbeitungskommission – sind seit Beginn ihrer Tätigkeit in den Jahren 2020 bzw. 2022 umfassend über die Meldungen sexualisierter Gewalt informiert. Sie verfügen über eine Übersicht der gemeldeten Fälle, die fortlaufend aktualisiert wird. Dadurch sind sie in der Lage, eigenständig jeden Vorgang und jede Meldung zur Einsicht anzufordern. Dazu gehören selbstverständlich auch die Vorgänge hinsichtlich der früheren Erzbischöfe.

Ja. Das Erzbistum Paderborn stellt den unabhängigen Aufarbeitungsgremien sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen zu jeglichen Meldungen sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Dadurch können sowohl das Forschungsprojekt der Universität Paderborn als auch die Unabhängige Aufarbeitungskommission die erforderlichen Akten anfordern und einsehen. Diese Möglichkeit wurde auch im Fall der beiden beschuldigten Erzbischöfe geschaffen und von den Aufarbeitungsgremien genutzt.

Kommunikation und Haltung gegenüber Betroffenen

Im Gegenteil: Das Erzbistum Paderborn ermutigt Betroffene ausdrücklich, sich bei den Ansprechstellen zu melden, damit es ihnen verantwortungsvoll zur Seite stehen kann. Dabei begegnet es ihnen mit Vertrauen und Unvoreingenommenheit und schafft einen geschützten Rahmen, in dem sie ihre Erfahrungen schildern und Unterstützung erfahren können.

Damit Vorwürfe nachvollzogen und geprüft werden können, ist es aber wichtig, dass Betroffene ihre Erlebnisse konkret darstellen und im Gespräch schildern. Ein bloßer Hinweis auf ein Missbrauchsgeschehen reicht dafür nicht aus. Eine sorgfältige Plausibilitätsprüfung ist notwendig, um den Anliegen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden und zugleich die Persönlichkeitsrechte Beschuldigter zu wahren.

Zukunft und Weiterentwicklung der Verfahren

Das Erzbistum Paderborn hält das Konzept des Anerkennungsverfahrens weiterhin für wichtig und unverzichtbar – schließlich eröffnet es Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zur Anerkennung ihres Leids.

Zugleich ist uns bewusst, dass es Faktoren gibt, die ein Risiko für das Vertrauen in das Verfahren darstellen. Solche Befunde können Zweifel wecken – und das nehmen wir sehr ernst.

Wir würden es begrüßen, wenn sich das Verfahren künftig so weiterentwickeln könnte, dass es in jeder Hinsicht noch transparenter, nachvollziehbarer und vertrauensbildender wird. Wie in jedem Verfahren, das auf Vertrauen und Offenheit setzt, kann es vorkommen, dass einzelne Anträge oder Einschätzungen sich im Rückblick als nicht mehr deckungsgleich mit dem eigentlichen Anliegen des Verfahrens erweisen. Auch das gilt es offen anzuschauen, zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Dennoch betrachten wir das Verfahren insgesamt weiterhin als eine der bestmöglichen Optionen, um Betroffenen jenseits juristischer Wege Anerkennung, Gehör und Unterstützung zu ermöglichen.

Vertrauen in die Ansprechpersonen

Wir können nur für das Erzbistum Paderborn sprechen und sagen ausdrücklich: Nein! Die unabhängigen Ansprechpersonen im Erzbistum Paderborn leisten seit Jahren eine fachlich fundierte Arbeit und setzen sich für die Anliegen Betroffener sexualisierter Gewalt ein.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Untersuchung Fragen aufwirft und Irritationen ausgelöst hat – insbesondere, weil einzelne Beratungsnetzwerke außerhalb unseres Bistums in den Blick geraten sind.

Für das Erzbistum Paderborn gilt jedoch: Unsere Ansprechpersonen arbeiten unabhängig und mit hoher fachlicher Kompetenz. Wir setzen großes Vertrauen in diese Arbeit.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0