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Erzbistum Paderborn
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© michaket / Shutterstock.com

Anträge und Leistungen

Die Unabhängige Kommission weist die Zahlungen zur Anerkennung des Leids direkt an die Betroffenen an und verwaltet für jedes Bistum den Etat der Zahlungen. Im Erzbistum Paderborn werden die zugesprochenen Anerkennungsleistungen nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus Mitteln des Erzbischöflichen Stuhls bestritten.

Betroffene, die bereits in der Vergangenheit Anerkennungsleistungen bezogen haben, können erneut einen Antrag stellen. Bereits erhaltene Leistungen werden dabei angerechnet. Für das erneute Antragsverfahren stehen ebenfalls die Ansprechpersonen zur Verfügung.

Für Folgeanträge stehen oben gesonderte Antragsformulare bereit.

Anmerkung: Jeder Antrag muss unterschrieben und postalisch zugestellt werden.

Widerspruchsrecht und Akteneinsicht im Verfahren zur Anerkennung des Leids

Betroffene sexualisierter Gewalt können ab dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe einlegen. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, die UKA, die Deutsche Ordensobernkonferenz und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich einvernehmlich auf eine Ergänzung der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids geeinigt, wonach Betroffene ihren einmaligen Widerspruch über die unabhängigen Ansprechpersonen oder die für sie zuständige kirchliche Institution einlegen können. Um das Verfahren für die Betroffenen niederschwellig zu halten, bedarf der Widerspruch keiner Begründung. Auf Antrag erhalten die Betroffenen zudem das Recht auf Einsicht in ihre Verfahrensakten bei der UKA.

Für die Einlegung des Widerspruchs gilt eine Frist von 12 Monaten ab Bekanntgabe der Leistungsentscheidung durch die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen. Für bereits abgeschlossene Verfahren gilt eine Frist bis zum 31. März 2024.

Der Widerspruch sowie der Antrag auf Einsicht in die Verfahrensakte bei der UKA kann mit Hilfe des angefügten Formulars über die beiden unabhängigen Ansprechpersonen Frau Joepen und Herr Rehborn oder direkt beim Team Intervention postalisch eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerspruch an die UKA nur mit persönlicher Unterschrift weitergeleitet werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Erhebungszeitraum von 2010 bis einschl. 31. Dezember 2020 wurden an das Erzbistum Paderborn 105 Anträge hinsichtlich Leistungen zur Anerkennung des Leids Betroffener gestellt.

Das Erzbistum plant auch zukünftig zum Jahresanfang seine Angaben zur Interventions- und Präventionsarbeit mit Stichtag zum 31. Dezember des Vorjahres zu aktualisieren. Unterjährige Zwischenstandsmeldungen sind nicht vorgesehen.

Zur Arbeit der Unabhängigen Kommission

Bis Ende Juni sind bei Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) über 1.100 Anträge eingegangen. Zur beschleunigten Bearbeitung der besonders in den Monaten Februar bis April 2021 eingegangenen hohen Zahl von  Anträgen erhält  die Geschäftsstelle weitere Mitarbeiter und zusätzliche Mittel. Eine Änderung der Ordnung für das Verfahren ermöglicht der UKA zusätzlich, einstimmig in kleineren Spruchkörpern (sogenannten Kammern) zu entscheiden.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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