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Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen legt Tätigkeitsbericht 2025 vor

Gesamthöhe aller Anerkennungsleistungen auf mehr als 93 Millionen Euro gestiegen

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat gemeinsam mit ihrer Geschäftsstelle heute (12. März 2026) den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgestellt, der alle Zahlen für das Berichtsjahr enthält. Zugleich zeigt er detailliert die Entwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids seit seinem Beginn am 1. Januar 2021 auf. Wie schon in den Vorjahren ging die Zahl der eingegangenen Erstanträge im Berichtsjahr deutlich zurück und erreichte mit 186 ihren bisherigen Tiefststand (Eingänge 2021:1565; 2022: 547; 2023: 437; 2024: 349). Das ist gegenüber 2024 fast eine Halbierung der Eingänge.

Nachdem Ende 2024 noch 998 offene Vorgänge zur Entscheidung anstanden, konnte diese Zahl im Berichtsjahr auf 688 reduziert werden.

Die Kommission hat 2025 in 43 Sitzungen bei 249 Erst- und Folgeanträgen auf Anerkennungsleistungen in Höhe von insgesamt 7.715.000 Euro entschieden. Zusätzlich wurden in dieser Zeit für insgesamt 114 Anträge nach Ziff. 12 (2) VerfOA, wonach ein Antrag mit neuen Informationen nochmals vorgelegt werden kann, den jeweiligen Betroffenen 3.462.500 Euro zuerkannt sowie weitere 5.368.500 Euro in 304 Widerspruchsverfahren.

Insgesamt hat die UKA seit ihrem Bestehen Anerkennungsleistungen einschließlich Erhöhungen in einer Gesamthöhe von 93.231.300 Euro entschieden.

In diesem Betrag sind anrechenbare Vorleistungen (etwa aus früheren Verfahren) enthalten. Alle Entscheidungen und Auszahlungen werden im Bericht detailliert vorgestellt.

Bisher haben sich 2.978 Betroffene mit 3.084 Erst- und Folgeanträgen an die UKA gewandt. Ein Teil von ihnen hat zusätzlich Anträge nach Ziff. 12 (2) VerfOA und/oder den Widerspruch gegen die letzte Entscheidung eingereicht, was aktuell insgesamt 4.693 Vorgänge ergibt. Während im Vorjahr 77,2 Prozent der eingereichten Vorgänge entschieden wurden, konnte diese Quote auf etwa 85 Prozent erhöht werden.

Erstmals seit Beginn des Verfahrens wurde im Berichtsjahr in zwei Fällen im Bereich der Orden eine Zustimmung nach Ziff. 8 (3) VerfOA, die bei einer Entscheidung über 50.000 Euro notwendig ist, nicht erteilt. Alle anderen Anfragen nach Ziff. 8 (3) wurden auch im Berichtsjahr mit einer Zustimmung versehen bzw. befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Nach wie vor sind angefragte Zustimmungen von allen (Erz-)Diözesen erteilt worden.

Der Bericht weist erstmals die Fälle aus dem Bereich der Caritas in eigenen Schaubildern aus. Es sind 37. Ebenfalls erstmals enthält der Bericht ein Schaubild zu den negativ plausiblen Anträgen. Das sind diejenigen, bei denen die lokalen Ansprechpersonen und kirchlichen Institutionen vor Übersendung der Akte an die UKA oder nach einem Abstimmungsverfahren nach Zf. 6 VerfOA auch die UKA zu dem Ergebnis kommen, dass die von der antragstellenden Person erhobenen Beschuldigungen entweder objektiven Tatsachen widersprechen beziehungsweise bei Würdigung aller Umstände keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihre Richtigkeit spricht. Die Überprüfung hat ergeben, dass in den Diözesen während der gesamten Laufzeit des Verfahrens seit 2021 weniger als 1 Prozent aller eingereichten Vorgänge (38 von 4.693) endgültig als negativ plausibel bewertet wurde. Bei den Ordensgemeinschaften liegt dieser Anteil bei 1,9 Prozent.

Die Vorsitzende der Kommission, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht a. D. Margarete Reske, äußerte sich erfreut, dass die Arbeit der UKA im Jahresbericht der Päpstlichen Anti-Missbrauchs- Kommission 2025 internationale Anerkennung erfuhr. „Dass neben dem Engagement in anderen Ländern auch das deutsche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, mit seiner breiten Beteiligung der Diözesen und Orden und der einzelfallbezogenen Tätigkeit der UKA positiv gewürdigt wurde, sehen wir als Ermutigung und werden auch weiterhin bestrebt sein, den eingeschlagenen Weg engagiert fortzusetzen.“ Die Leiterin der Geschäftsstelle der UKA, Carmen Scheuren, erinnert an organisatorische Behinderungen zu Beginn des Berichtsjahres durch den Cyberangriff auf die IT-Systeme des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz. Da der Zugriff auf sämtliche digitale Daten monatelang nicht möglich gewesen sei, habe die Geschäftsstelle ihre Arbeitsweise wieder von digitaler Datenverarbeitung auf die reine „Papierarbeit“ umstellen müssen. Umso mehr freue man sich, dass dennoch die Zahl der bearbeiteten Anträge nicht nur an die der Vorjahre anknüpft, sondern leicht gesteigert werden konnte. Carmen Scheuren wörtlich: „Bei gleichbleibender Entwicklung wird perspektivisch die Wartezeit für neu eingereichte Vorgänge bis zu einer Entscheidung durch die UKA deutlich sinken.“

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