Kunst mit Geschichte: Was bleibt, wenn der Gottesdienst endet?
In einer profanierten Kirche bleibt selten alles an Ort und Stelle. Die Kunstexpertinnen und -experten des Erzbischöflichen Generalvikariates besuchen die Kirchen vor ihrer Entwidmung, bewerten den künstlerischen, geschichtlichen und spirituellen Wert der Ausstattung und entscheiden nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Kirchengemeinde, der erzbischöflichen Verwaltung und den Denkmalbehörden, was erhaltenswert ist und wie es erhalten werden soll.
Viele Gegenstände wie Heiligenfiguren oder Altarkreuze finden neue Orte in anderen Kirchen. Andere kommen ins zentrale Kunstgutdepot des Erzbistums Paderborn. „Wir können nicht alles einlagern, aber wir wollen die charakteristischen, aussagekräftigen Zeugnisse für die Zukunft bewahren“, erklärt Dr. Holger Kempkens, Direktor des Diözesanmuseums und Leiter der Fachstelle Kunst im Erzbischöflichen Generalvikariat. „Wichtig ist dabei, dass insbesondere auch sakrale Kunstwerke aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, die am stärksten von der Aufgabe von Kirchenräumen betroffen sind, als erhaltenswerte Zeugnisse dieser für die Entwicklung der sakralen Kunst so wichtigen Epoche erhalten bleiben“, erläutert Holger Kempkens.
Kirchenkunst ist keine Ware zum Verkauf
Im Unterschied zu (Erz-)Bistümern anderer Länder, etwa Belgien oder den Niederlanden, schließt das Erzbistum Paderborn den Verkauf von sakraler Kunst auf dem freien Markt aus. „Eine Ökonomisierung kirchlicher Kunst lehnen wir ab“, sagt Holger Kempkens entschieden.
Der Kunsthandel hat ohnehin kaum noch Interesse an sakralen Objekten. Sie gelten als zu speziell und zu schwer vermittelbar. Umso wichtiger ist ein bewusster, würdevoller Umgang.