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Erzbistum Paderborn
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Kirchenrechtliche Expertise von Weihbischof Dominicus gefragt

Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB von Papst zum Richter am höchsten Vatikangericht berufen

Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB wurde von Papst Franziskus zum Richter am Obersten Gericht der Apostolischen Signatur ernannt. Für eine fünfjährige Amtszeit wird Weihbischof Dominicus im Vatikan als Richter Recht sprechen, neben seinen vielfältigen Tätigkeiten im Erzbistum Paderborn als Weihbischof und als Offizial des Paderborner Erzbischofs. „Diese Berufung durch Papst Franziskus ist für mich eine große Ehre und zugleich eine große Verantwortung. Ich habe heute Morgen durch die Nuntiatur in Berlin von der Berufung durch Papst Franziskus Kenntnis erhalten. Ich bin sehr gespannt, in welchen Aufgabenfeldern ich meine kirchenrechtliche Expertise einbringen kann“, sagt Weihbischof Dominicus.

Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB wurde von Papst Franziskus als Richter an das oberste Vatikangericht berufen. Er bleibt weiterhin Weihbischof in Paderborn. Foto: Erzbistum Paderborn

Gemeinsam mit Weihbischof Dominicus aus dem Erzbistum Paderborn wurden Kardinal Gerhard Ludwig Müller, der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, und Weihbischof Christoph Hegge aus Münster für eine jeweils fünfjährige Amtszeit als Kirchenrechtsexperten aus Deutschland von Papst Franziskus an die Apostolische Signatur berufen. Zu den Aufgaben der Apostolischen Signatur gehört die Überprüfung von Entscheidungen der Römischen Rota, des zweithöchsten Kirchengerichts, und über Verwaltungsstreitsachen der Weltkirche.

Biografisches Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB

Dr. Dominicus Meier OSB wurde 1959 in Finnentrop-Heggen als Michael Meier geboren. Aufgewachsen ist er in Grevenbrück. 1982 machte er sein Abitur am Klemens-Hofbauer-Kolleg in Bad Driburg. Im selben Jahr trat er in die Benediktiner-Abtei Königsmünster in Meschede ein, wo er den Ordensnamen Dominicus annahm.

Von 1983 bis 1988 studierte er Theologie und Philosophie in Würzburg und Münster. Das Sakrament der Priesterweihe empfing er am 14. Januar 1989 durch den Bischof des Bistums Münster, Bischof Dr. Reinhard Lettmann, in der Abtei Königsmünster.

Nach seiner Priesterweihe schloss er ein Promotionsstudium in Salzburg an und wurde 1991 zum Doktor der Theologie promoviert. Von 1989 bis 1991 war er zudem Diözesanrichter am Erzbischöflichen Diözesangericht Salzburg. Im Jahr 1992 begann er seine Tätigkeit als Ehebandverteidiger am Erzbischöflichen Diözesangericht Paderborn – eine Aufgabe, die er bis zum Jahr 2001 ausübte, ab 1994 war er Kirchenanwalt (Promotor iustitiae).

In Münster absolvierte er von 1995 bis 1997 ein Aufbaustudium Kanonisches Recht und schloss dieses mit der Promotion zum Lic. iur. can. ab. 1999 folgte die Habilitation im Fach Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Ein Jahr später erhielt er den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar und wurde zum ordentlichen Professor berufen.

Am 6. Oktober 2001 erfolgte seine Benediktion als Abt der Benediktiner-Abtei Königsmünster in Meschede. Dieses Amt hatte er zwölf Jahre inne, bevor er am 1. September 2013 die neue Aufgabe als Offizial des Paderborner Erzbischofs antrat.

Papst Franziskus ernannte Dr. Dominicus Meier OSB am 15. Juli 2015 zum Titularbischof von Castro di Sardegna und zum Weihbischof in Paderborn. Seine Bischofsweihe erfolgte am 27. September 2015 durch Erzbischof Hans-Josef Becker. Weihbischof Dominicus hat das Leitwort „Per Christum congregamur“ – „Durch Christus werden wir zusammengeführt“ – gewählt.

Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB ist aktuell kommissarischer Leiter der Migrationskommission (XIV) sowie Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (IV) der Deutschen Bischofskonferenz. Er ist zudem Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für die Gläubigen der mit Rom verbundenen Ostkirchen.

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