Die fünf katholischen (Erz-)Bistümer und drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit antijüdischen Bildwerken in und an Kirchen entwickelt. Die Leitlinien mit dem Titel „… und jetzt? Leitlinien zum Umgang mit antijüdischen Bildwerken in und an Kirchenräumen“ befähigen die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden vor Ort, antijüdische Darstellungen wahrzunehmen, zu verstehen und mit ihnen aufmerksam umzugehen. Für einen verantwortungsbewussten Umgang mit antijüdischen Darstellungen bietet die Arbeitshilfe ausdrücklich die Unterstützung von Dialogbeauftragten mit dem Judentum sowie den Personen, die für Kunst und Denkmalpflege zuständig sind, an.
Die Leitlinie betont: Grundsätzlich ist nicht jede Darstellung von Jüdinnen und Juden zugleich antijüdisch, an vielen Stellen dient sie zunächst nur dazu, diese als Vertreter des Alten Testaments zu kennzeichnen. Einige Darstellungen des Judentums in und an evangelischen und katholischen Kirchengebäuden entfalten aber bis heute eine verletzende und herabwürdigende Botschaft und Wirkung. Die (Erz-)Bischöfe und evangelischen Kirchenleitungen erklären gemeinsam: „Wir werden uns zunehmend bewusst, dass der christliche Antijudaismus dem modernen Antisemitismus einen fruchtbaren Boden bereitet hat. Vor diesem Hintergrund stellen wir uns der Verantwortung der Aufarbeitung. Dies ist auch Aufgabe in unseren Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen.“ Daraus folgern die (Erz-)Bischöfe und evangelischen Kirchenleitungen: „Wir wollen dazu ermutigen, vor Ort bewusst und gut begründet mit den Objekten umzugehen und Verantwortung zu übernehmen.“