Ob Finanzen, Personal, Qualität oder Gebäude und Infrastruktur: Die Verantwortlichen für die 493 Katholischen Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn sehen diese angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfes für das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vor großen Herausforderungen. Dazu luden die beiden Generalvikare von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar Dr. Michael Bredeck und Generalvikar Thomas Dornseifer, die Mitglieder des Landtages NRW aus dem Erzbistum Paderborn zum digitalen Austausch über die Herausforderungen und Perspektiven im Bereich Kindertageseinrichtungen ein.
Bereits im Februar 2024 führte Generalvikar Dr. Michael Bredeck, zum damaligen Zeitpunkt Diözesanadministrator des Erzbistums Paderborn, unter Beteiligung der Verantwortlichen für die Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn ein Gespräch mit den Landtagsabgeordneten zum Thema. Die Gesprächspartner vereinbarten damals die Fortsetzung des Gespräches bei Vorlage eines konkreten Gesetzesvorhabens, beispielsweise der jetzt anstehenden Revision des KiBiz: Am 30. Januar 2026 brachte die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag ein, weshalb die beiden Generalvikare nun erneut einen digitalen Austausch initiierten.
Eingeladen waren Mitglieder des nordrhein-westfälischen Landtages, die aus dem Erzbistum Paderborn stammen. Für die CDU nahmen die Abgeordneten Tom Brüntrup (Bielefeld), Bernhard Hoppe-Biermeyer (Delbrück) und Jens Kamieth (Siegen) teil. Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen wurde durch Christina Osei (Bielefeld), Norika Creuzmann (Bad Lippspringe) sowie Dagmar Hanses (Warstein) vertreten. Angela Freimuth (Lüdenscheid) vertrat die FDP. Die Abgeordneten Ralf Stoltze (Dortmund), Dr. Dennis Maelzer (Detmold) und Silvia Gosewinkel (Bönen) nahmen für die SPD am Gespräch teil.
Hinweise zum Gesetzentwurf
Generalvikar Dr. Bredeck bedankte sich bei den Abgeordneten für deren Interesse an der Arbeit der Kindertageseinrichtungen. Ihm sei es wichtig, die Herausforderungen in einer politisch entscheidenden Phase zu benennen ohne dabei die positiven Aspekte des Gesetzesentwurfes zu übersehen: Mit der Aufnahme der Kita-Helfenden in die Regelförderung gebe das Gesetz beispielsweise Planungssicherheit für betroffene Mitarbeitende und Träger. Ebenso helfe die zeitliche Änderung im Kontext der dynamischen Fortschreibungsrate die bisher bestehende, bis zu 18 Monate andauernde, zeitliche Verzögerung zwischen Kostensteigerung und Förderungsanpassung zu verringern. Generalvikar Dr. Bredeck kennzeichnete zudem die verbesserte Fördersituation für Auszubildende inklusive der Anerkennung nötiger Anleitungszeiten sowie das dringend benötigte Finanzierungspaket in Bezug auf die Transformationskosten als wertvoll. Zugleich machte der Generalvikar des Paderborner Erzbischofs deutlich, dass diese positiven Aspekte nicht vom Bedarf einer grundsätzlichen Revision des Kinderbildungsgesetzes ablenken dürften.
Engagement der katholischen Kirche für Kindertageseinrichtungen
Thomas Hänsdieke vom Erzbischöflichen Generalvikariat erläuterte, die katholischen Kindertageseinrichtungen hätten eine wichtige Rolle in der Bildungslandschaft der Fläche des Erzbistums. Das Erzbistum betreibe 17,4 Prozent aller vorhandenen Einrichtungen und begleite 16,5 Prozent der Kinder auf ihrem Weg. Insbesondere das Angebot an zahlreichen kleineren Einrichtungen, von denen die katholische Kirche im Trägervergleich mit Abstand die höchste Quote aufweise, sichere die wohnortnahen Betreuungsangebote und somit auch die Lebensqualität für Familien.
Generalvikar Thomas Dornseifer unterstrich, dass die Kirche von Paderborn diese Verantwortung im Bereich der Kindertagesstätten wahrnehme und zugleich als pastoralen Auftrag sehe. Nicht zuletzt deshalb werde im aktuellen Transformationsprozess des Erzbistums Paderborn eine noch professionellere Kita-Struktur aufgebaut. Das Erzbistum Paderborn investiert aktuell jährlich 33 Millionen Euro in den Regelbetrieb der derzeit 493 kirchengemeindlichen Kindertageseinrichtungen, hinzu kommen weitere Mittel für pastorale Schwerpunktsetzungen. Generalvikar Dornseifer betonte, das Erzbistum Paderborn sei bereit, auch weiterhin seinen Beitrag zu leisten, erwarte aber nicht zuletzt im Kontext der Revision des Kinderbildungsgesetzes einen fairen Umgang der Politik mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen.
Herausforderungen im Gesetzentwurf für das Kinderbildungsgesetz
Die Verantwortlichen für die katholischen Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Paderborn sehen im vorliegenden Gesetzentwurf immense Herausforderungen für die betreuten Kinder, die Mitarbeitenden in den Einrichtungen sowie für die Möglichkeit, den Betrieb von Kindertageseinrichtungen wirtschaftlich führen zu können. Deutlich machten die Geschäftsführenden der Kita gem. GmbHs diese Herausforderungen mit Hilfe einer Beispielrechnung auf Grundlage einer 4-gruppigen Einrichtung und anhand von fünf konkreten Kritikpunkten.
Detlef Müller verdeutlichte als Geschäftsführer der kath. Kitas OWL die bereits bestehende und sich für das kommende Kindergartenjahr verschärfende strukturelle Unterfinanzierung durch das Kinderbildungsgesetz. Selbst größere Einheiten seien auch bei personeller Mindestbesetzung und auch ohne die Einberechnung von Sanierungsarbeiten nicht mehr kostendeckend zu tragen. Diese Thematik verschärfe sich, je kleiner eine Einrichtung sei. In der den Landtagsabgeordneten vorgestellten Beispielrechnung habe man bewusst auf freie Platzkapazitäten durch sinkende Kinderzahlen verzichtet, aber auch diese Realität verschärfe die Situation zunehmend.
Der Geschäftsführer der WIR-Kitas, Michael Stratmann, deutete den Gesetzentwurf und die finanziellen Spielräume auf die pädagogische Arbeit hin aus. Das Kinderbildungsgesetz werde mehr und mehr zu einem Kinderbetreuungsgesetz. Pädagogische Ansprüche, die den Eltern durch das Ministerium suggeriert würden und die dem eigenen Anspruch der gut ausgebildeten Fachkräfte in den Einrichtungen eigentlich entsprächen, würden mit dem vorliegenden Gesetz bildlich gesehen mit den Füßen getreten, bekräftigte Michael Stratmann. Der Versuch, die Verwaltung sowie die Kostenseite im Bereich der Kindertageseinrichtungen neu zu strukturieren, sei gescheitert und verschlechtere die Rahmenbedingungen für hochwertige pädagogische Bildungsarbeit. Die Chance, mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes Rahmenbedingungen für wissenschaftlich empfohlene Standards im Fachkraft-Kind-Schlüssel zu ermöglichen, sei im Gesetzentwurf nicht nur verpasst, sondern durch die Möglichkeit der Überbelegung noch weiter verschlechtert worden, urteilte der Geschäftsführer der WIR-Kitas. Nicht zuletzt sorge die Möglichkeit, Kern- und Randzeiten festzulegen, die allerdings faktisch aus wirtschaftlichen Beweggründen heraus eine Verpflichtung für Träger werde, für Bauchschmerzen bei den Trägergesellschaften im Erzbistum Paderborn. Pädagogisch bewerten dürfe man diese Möglichkeiten besser überhaupt nicht, vertiefte Stratmann. Darüber hinaus stelle dieses neue System die Personalplanung und den Umgang mit vorhandenem, fest gebundenem, (Vollzeit-)Personal vor ein Absurdum und erzeuge ein Bürokratiemonster bei versprochenem Bürokratieabbau.
Die Geschäftsführenden der gemeinnützigen Trägergesellschaften wiesen im Gespräch die Mitglieder des Landtages zudem auf die Herausforderungen im Hinblick auf die Trägeranteilsfinanzierung bei Bau-, Sanierungs-, Ausstattungsförderung sowie der Förderung der Sprachkitas hin.
Heike Deimel, Referatsleiterin Kindertageseinrichtungen beim Diözesancaritasverband Paderborn, ordnete die Kritikpunkte in die bereits eingegebene Rückmeldung der Freien Wohlfahrt NRW zum Gesetzentwurf ein.
Pläne
Die Abgeordneten dankten für das Engagement der katholischen Kirche im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Sie zeigten großes Interesse an den Ausführungen und Einschätzungen der Verantwortlichen im Bereich der Kindertageseinrichtungen des Erzbistums Paderborn zum neuen KiBiz-Entwurf. Im Gespräch bekräftigten die Mitglieder des Landtages, man habe ein gemeinsames Ziel: Alle Beteiligten möchten eine gute, frühkindliche Bildung voranbringen. In Hinblick auf die Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen, die hervorragende Arbeit leisten, lobten die Mitglieder des Landtages den Willen der Tarifbindung durch die Träger der kath. Kindertageseinrichtungen. Anerkannt wurde darüber hinaus, dass die Entwicklung der Sachkosten ein tatsächliches Problem für das Kinderbildungsgesetz sei.
Generalvikar Dr. Michael Bredeck bat abschließend darum, die genannten vertiefenden Gesprächsbedarfe gegenseitig aufzunehmen. Gemeinsam und miteinander seien im Interesse der Träger und insbesondere kleinerer Einrichtungen Schritte der Verbesserung der aktuellen Herausforderungen zu finden.
Zahlen
Im Erzbistum Paderborn werden 493 Kindertageseinrichtungen von fünf Trägergesellschaften betrieben. 29.930 Kinder werden hier durch 8.417 Mitarbeitende pädagogisch begleitet.