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© Ute Hüsken-Borchert / Propsteigemeinde
© Ute Hüsken-Borchert / Propsteigemeinde

Gemeinsame Pastoralvereinbarung

Neun Pfarreien bilden ein Netzwerk im Pastoralen Raum Dortmund Mitte

Die gemeinsame Pastoralvereinbarung der katholischen Kirchengemeinden in Dortmund Mitte beschreibt die zukünftige Ausrichtung der Seelsorge in den neun Pfarreien im Pastoralen Raum. Die Vereinbarung ist das Ergebnis eines mehrjährigen Planungsprozesses. Den Abschluss bildete am Donnerstagabend eine gemeinsame Eucharistiefeier in der Propsteikirche mit Monsignore Dr. Michael Bredeck (Bereich Pastorale Dienste) aus Paderborn.

Zum Pastoralen Raum Dortmund-Mitte gehören seit dem 1. Dezember 2017 die rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden Hl. Geist, Hl. Kreuz, St. Suitbertus, St. Franziskus, St. Bonifatius, St. Meinolfus, St. Liborius, St. Martin sowie die Propsteigemeinde St. Johannes Baptist. Außerdem zählen zahlreiche Kindertageseinrichtungen, Schulen, die Grabeskirche Liebfrauen, Pflege- und Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser sowie viele weitere katholische Einrichtungen in einem großen Einzugsgebiet dazu. Heute leben etwa 30.000 katholische Christinnen und Christen im Pastoralen Raum Dortmund-Mitte.

Meilensteintage genutzt

Für dieses Netzwerk beschreibt die Pastoralvereinbarung die Schwerpunkte, Entwicklungslinien und konkreten Vereinbarungen für die künftige Arbeit. Darin fließen auch Erfahrungen ein, die seit der Errichtung des Pastoralen Raumes im Jahr 2017 in verschiedenen Feldern miteinander gemacht worden sind. An sogenannten „Meilensteintagen“ haben sich zahlreiche Ehren- und Hauptamtliche aus den Gemeinden und Einrichtungen des Pastoralen Raumes beteiligt. Inhaltlich richteten sich diese Veranstaltungen an den im Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn genannten Handlungsfeldern aus.

Die nun vorliegende Pastoralvereinbarung ist ein Arbeitspapier, das Aufgaben und die nächsten Schritte beschreibt. Dabei geht es unter anderem um die Vorbereitung auf die Sakramente, die Kirchenmusik, um ökumenische Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie auch konkret um ein Ehrenamts-Fest oder einen Willkommensbrief für Neuzugezogene. Die einzelnen Kirchengemeinden sollen Schwerpunkte im pastoralen Handeln für verschiedene Zielgruppen setzen.

Die Verantwortung für die Überprüfung, Fortschreibung und Umsetzung der Pastoralvereinbarung hat der Pastoralverbundsrat, in dem alle Gemeinden des Pastoralen Raumes vertreten sind. Am Donnerstag sagte Propst Andreas Coersmeier: „Ein herzliches Dankeschön sage ich allen, die an diesem Prozess an den unterschiedlichen Stellen mitwirkten und so ihren Beitrag zur Pastoralvereinbarung leisteten.“

Ein Beitrag von:
Redakteur

Michael Bodin

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