Kirchensteuerrat beschließt
Im Anschluss an die Besichtigung tagte der Kirchensteuerrat unter Vorsitz von Generalvikar Alfons Hardt. Nach dem Situationsbericht zur aktuellen Finanzlage, der auch die Folgen der Corona-Pandemie und des derzeitigen Krieges gegen die Ukraine ebenso wie die Entwicklung der Kirchenaustritte berücksichtigte, wurde die Förderrichtlinie zur Anwendung der geplanten Immobilienstrategie der Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn besprochen und positiv beschlossen. Damit sollen die Gläubigen im Erzbistum Paderborn einen weiteren Baustein erhalten, zukünftig den Glauben vor Ort besser in Gemeinschaft aktiv leben, teilen und auch im Hinblick auf einen dafür notwendigen und zugleich zeitgemäßen Immobilienbestand verantwortlich organisieren zu können.
Außerdem beschloss der Kirchensteuerrat im Hinblick auf die Erstellung des Haushalts für das Geschäftsjahr 2023 unter anderem die Erhöhung des allgemeinen Punktwertes für Kirchengemeinden von 2,15 Euro für 2022 um 4,5 Prozent auf 2,25 Euro für 2023. Das ist die größte Steigerung jemals. Der allgemeine Punktwert gilt als Leitwährung für den Haushalt des Erzbistums Paderborn. Daneben gibt es weitere Zuweisungen für besondere pastorale Aktivitäten.
Zudem beschloss der Kirchensteuerrat auch für das Jahr 2023 ein Investitionsbudget für die Kirchengemeinden von unverändert 30 Millionen Euro. Darüber hinaus dürfen Baumaßnahmen, die aus abgestimmten Maßnahmen der Immobilienstrategie resultieren, über die Baurücklage des Erzbistums Paderborn finanziert werden. Auch wurde die weitere Verwendung der nicht verausgabten Mittel aus dem Fonds „Endlich wieder wir!“ in Höhe von einer Million Euro beschlossen: Das Geld, das wegen der vierten Corona-Welle nicht für Sonderaktionen abgerufen werden konnte, soll in den neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ überführt werden, damit im Anschluss an das Schlüsselthema „Engagement fördern“ des diözesanen Weges 2030+ ehrenamtliches Engagement im Erzbistum Paderborn weiter aufgebaut und aktiviert wird.