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© W. Phokin / Shutterstock.com
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung massiv unter Druck

Diözesan-Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe und Psychiatrie im Erzbistum Paderborn warnt angesichts der Sozialstaatsreform vor erheblichen Risiken.

Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe und Psychiatrie im Erzbistum Paderborn (DiAG) warnt angesichts der durchgeführten und bevorstehenden Sozialstaatreform sowie der angespannten Finanzlage der Kommunen und anderer Kostenträger vor erheblichen Risiken für die Qualität und Verlässlichkeit der Eingliederungshilfe. Dies wurde jetzt auf der Mitgliederversammlung in Brilon erneut deutlich. „Die Rasur der Sozialsysteme scheint mittlerweile salonfähig zu sein“, kritisierte der DiAG-Vorsitzende Heinz-Georg Eirund, Vorstand der Caritas Brilon, angesichts der zur Disposition stehenden Hilfen für Menschen mit Behinderung. – Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft vertritt 155 Dienste, Einrichtungen und Träger der Behindertenhilfe der Caritas im Erzbistum Paderborn, die mehr als 9.000 Menschen mit Behinderungen begleiten, beraten und fördern.

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stehe in einer Phase tiefgreifender Veränderungen, sagte Eirund: „Auf Bundes- und Landesebene kursieren Forderungen nach deutlichen Einsparungen, und zwar insbesondere bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig sind kommunale Kostenträger finanziell am Limit, was bereits heute zu Zugangsverschärfungen, steigenden Verhandlungsaufwänden und zusätzlichen bürokratischen Belastungen führt.“

Wachsende Bürokratie und steigender Druck in der Behindertenhilfe

Als konkretes Beispiel für den politisch forcierten Sparwillen wurde der Landesrahmenvertrag genannt, in dem die Finanzierung und Qualität der Hilfeleistungen vereinbart werden soll – eigentlich. Aber: „Die seit sechs Jahren andauernden Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag ohne wesentliche Ergebnisse sind ein deutliches Zeichen dafür, wie schwierig es geworden ist, verlässliche und praxistaugliche Strukturen zu sichern“, kritisierte Eirund. „Statt echter Entlastung droht ein Bürokratiemonster, das Ressourcen bindet und Menschen mit Behinderung kaum zugutekommt.“ Mit Blick auf die geplante Reform des Sozialstaats teilen die DiAG-Mitglieder die Meinung, dass Elemente wie Digitalisierung, Vereinheitlichung von Verfahren und Verwaltungsmodernisierung grundsätzlich sinnvoll seien. Allerdings dürften die Verfahren nicht zu neuen Hürden führen.

Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft war sich einig über die Risiken für die Behindertenhilfe: Die gesellschaftliche Priorisierung anderer Großthemen wie Klima, Sicherheit oder Digitalisierung führe dazu, dass soziale Leistungen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten. Zudem habe die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im politischen Raum wenig Gewicht – eine strukturelle Benachteiligung, die sich in Kürzungsforderungen widerspiegele. Gleichzeitig bedeuteten neue Vorgaben, Digitalisierungsschritte, überzogene Doppelkontrollen und übertriebene Dokumentationspflichten einen erheblichen Mehraufwand. Auch die Träger der Behindertenhilfe würden durch Verhandlungsmarathons, Einzelgespräche und unklare Finanzierung zunehmend belastet – was nicht zuletzt auch Mitarbeitende, Leistungsbezieher und deren Angehörige spüren.

Vor diesem Hintergrund strebt die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft eine verbindlichere Zusammenarbeit innerhalb der Caritas und eine Neuausrichtung der Interessenvertretung an. Strukturen müssten so gestaltet sein, dass Träger sozialer Dienste verlässlicher und mit ausreichenden Ressourcen auftreten können. Wie viel Leistungen werden am Ende des Geldes noch übrigbleiben? Überlegungen zu dieser Frage stimmen wenig optimistisch: „In diesem Jahr eskalieren die Rahmenbedingungen weiter. Die gewohnte Qualität werden wir nicht halten können“, stellte der Vorsitzende Heinz-Georg Eirund fest.

Info 1: Die DiAG im Überblick

Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe und Psychiatrie ist das Interessenvertretungsgremium der katholischen Behindertenhilfe und Psychiatrien im Erzbistum Paderborn. Sie bündelt die Interessen von 23 Orts- und Kreis-Caritasverbänden und weiteren gemeinnützigen Trägern sowie Fachverbänden, vertritt 155 Dienste und Einrichtungen, die über 9.000 Menschen mit Behinderung beraten, begleiten und fördern.
Zentrale Themen sind Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Weiterentwicklung von Angeboten sowie die gemeinsame politische Interessenvertretung.

Info 2: Was ist die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe ist ein zentrales sozialrechtliches Leistungssystem für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen. Ihr Ziel ist es, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und individuelle Einschränkungen auszugleichen. Typische Leistungen der Eingliederungshilfe sind Assistenzleistungen im Alltag, Wohn- und Unterstützungsangebote, Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Frühförderung für Kinder, psychosoziale Unterstützung sowie Leistungen zur Mobilität, Orientierung und Kommunikation. Die Eingliederungshilfe ist eine tragende Säule der Inklusion in Deutschland und wurde zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfassend reformiert. Sie wird überwiegend durch Kommunen und Landschaftsverbände finanziert.

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