Ab September 2025 wird der Diözesanpastoralrat (DPR) im Erzbistum Paderborn durch ein neues Statut synodaler aufgestellt: Er wird zum Beratungsorgan des Paderborner Erzbischofs, mit dem dieser grundlegende Entscheidungen für die Erzdiözese berät und mittels einer gemeinsamen Entscheidung beschließt. Bis zu sechs Einzelpersonen aus dem Erzbistum können in den neuen DPR berufen werden. Interessierte können sich für diese sechs Plätze ab sofort bis zum 30. September über ein digitales Verfahren bewerben. Wie sehen aktuell amtierende Mitglieder des Gremiums diese Entwicklung? Darüber haben wir mit Schwester Ulrike Brand CBMV (Augustiner Chorfrauen) gesprochen, die seit über zehn Jahren für die Paderborner Ordenskonferenz Mitglied im Diözesanpastoralrat ist.
Welche Erwartungen Jan Hilkenbach, Diözesanvorsitzender des BDKJ und Vorsitzender des Diözesankomitees, an das neue Statut des Diözesanpastoralrates knüpft, erfahren Sie hier.