Der Diakonenrat repräsentiert die Ständigen Diakone im Erzbistum Paderborn, berät den Erzbischof im Hinblick auf Fragen des Ständigen Diakonats und vertritt die spezifischen Anliegen des Ständigen Diakonats im Erzbistum Paderborn unter besonderer Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der verheirateten Diakone und ihrer Familien.
Der Erzbischof ist Vorsitzender des Diakonenrates, dem der Diözesanbeauftragte für den Ständigen Diakonat, der Diözesansprecher der Ständigen Diakone, sieben von den Ständigen Diakonen gewählte Diakone und bis zu zwei vom Erzbischof berufene Diakone angehören.
Der Diakonenrat wurde durch Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in der bis zu Sedisvakanz geltenden Zusammensetzung neu gebildet. Das Neuwahlverfahren startet voraussichtlich im Sommer / Herbst 2024.