Um sexuellen Missbrauch handelt es sich bei jeder sexuellen Handlung, die an oder vor einem Menschen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der die Person wegen einer Unterlegenheit in körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Hinsicht nicht wissentlich zustimmen kann.
Was passiert bei einem Hinweis auf sexuellen Missbrauch?
Wenn das Erzbistum Paderborn einen Hinweis auf einen möglichen sexuellen Missbrauch gegenüber Minderjährigen oder schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen erhält, wird ein klar strukturierter und verantwortungsvoller Prozess in Gang gesetzt. Dabei steht stets ein sensibler Umgang mit den Betroffenen im Mittelpunkt – ebenso wie eine sorgfältige Prüfung und konsequente Aufarbeitung jedes einzelnen Falls.
Grundsätzlich wird zwischen drei Formen des sexuellen Missbrauchs unterschieden:
Grenzverletzung
Unbeabsichtigtes Verhalten, das als unangenehm empfunden wird – zum Beispiel eine zufällige Berührung.
Sexueller Übergriff
Bewusstes oder wiederholtes Verhalten trotz ausdrücklicher Ablehnung – etwa in Form von anzüglichen Bemerkungen oder unerwünschten körperlichen Annäherungen.
Sexueller Missbrauch
Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung im strafrechtlichen Sinne.
Die folgende Grafik veranschaulicht, wie das Erzbistum Paderborn mit Verdachtsfällen und konkreten Meldungen umgeht – transparent, strukturiert und mit dem klaren Ziel, Schutz und Aufarbeitung zu gewährleisten.