Gemäß der Musterordnung der Deutschen Bischofskonferenz hat das Forscherteam der Studie uneingeschränkten Aktenzugang.
Die Mitarbeitenden des Teams Intervention im Erzbischöflichen Generalvikariat behandeln die mitgeteilten Informationen strikt vertraulich. Einzelne Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Erzbistum Paderborn (UAK) können im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2024, Nr. 102) und unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 4 AktAuskG, KA 2023, Nr. 36) allerdings Einblick in bestimmte Aktenvorgänge nehmen. Auch an Verantwortliche des Forschungsprojektes an der Universität Paderborn kann – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – eine Datenweitergabe erfolgen (§ 5 AktAuskG, KA 2023, Nr. 36). Darüber hinaus sieht die diözesane Interventionsordnung in Ziff. 33 bis 35 (KA 2022, Nr. 74) eine grundsätzliche Meldepflicht an die staatlichen Strafverfolgungs- und an andere zuständige Behörden vor.
Das Forschungsteam der Universität Paderborn unterliegt keiner Weisungsbefugnis des Erzbistums und ist in der Gestaltung seiner Arbeit unabhängig. Inhaltliche Fragen zu dem Projekt beantwortet daher nicht das Erzbistum Paderborn, sondern das verantwortliche Forschungsteam.
Die Universität Paderborn hat im März 2025 bekanntgegeben, dass der erste Teil der Studie voraussichtlich im Frühjahr 2026 veröffentlicht werden wird. Eine erste Zwischenbilanz erschien im Dezember 2021: Studie zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Paderborn – Erste Zwischenbilanzen liegen vor.