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Kirchenhistorische Missbrauchsstudien

Das Erzbistum Paderborn lässt in zwei unabhängigen kirchenhistorischen Studien durch die Universität Paderborn den sexuellen Missbrauch Minderjähriger im kirchlichen Kontext wissenschaftlich untersuchen. Die Forschung erstreckt sich über die Amtszeiten der Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941–2002) sowie Hans-Josef Becker (2002–2022). Ziel ist es, das Ausmaß des Missbrauchs, die Erfahrungen der Betroffenen, die Reaktionen kirchlicher Verantwortlicher sowie strukturelle Bedingungen innerhalb der Kirche aufzuarbeiten. Grundlage der Forschung sind umfangreiche Archivanalysen und Zeitzeugeninterviews. Die Studien leisten einen wichtigen Beitrag zur transparenten Aufarbeitung und zur Anerkennung des Leids der Betroffenen.

Um das Dunkelfeld des sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeitende systematisch aufzuhellen und aufzuarbeiten, haben zahlreiche (Erz-)Bistümer in Deutschland wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben und teilweise bereits veröffentlicht.

Auch das Erzbistum Paderborn beteiligt sich mit einer Studie an der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs. Die Erstellung der Studie erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Die Universität Paderborn hat im März 2025 bekanntgegeben, dass der erste Teil der Studie voraussichtlich im Frühjahr 2026 veröffentlicht werden wird. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung der zweiten Teilstudie steht noch nicht fest.

Seit Anfang 2020 bearbeitet ein unabhängiges Forschungsteam der Universität Paderborn eine Studie zum Thema: „Missbrauch im Erzbistum Paderborn – Eine kirchenhistorische Einordnung. Die Amtszeiten von Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941–2002)“. Das Projekt wird geleitet von Professorin Dr. Nicole Priesching und ihrer Mitarbeiterin Dr. des. Christine Hartig, beide vom Lehrstuhl für Kirchen- und Religionsgeschichte. Das Forschungsprojekt soll unabhängige Erkenntnisse zum Umfang des Missbrauchs, über die Gewalterfahrungen der Betroffenen sowie zu den Umgangsweisen der Verantwortlichen darstellen.

Hierzu hat die Universität Paderborn im Dezember 2021 folgende Pressemitteilung als Zwischenbilanz veröffentlicht:
Studie zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Paderborn – Erste Zwischenbilanzen liegen vor

Das Anfang 2020 gestartete Projekt wurde im Frühling 2023 um ein Teilprojekt erweitert: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Erzbistum Paderborn hat unmittelbar nach ihrer Gründung im Sommer 2022 per Beschluss gefordert, auch die Amtszeit von Erzbischof em. Hans-Josef Becker, also die Jahre 2002 bis 2022, in die Forschung einbeziehen zu lassen. Für die wissenschaftliche Bearbeitung sind unter der Leitung von Professorin Dr. Nicole Priesching die Historiker Jan Jeskow und Vojin Sasa Vukadinovic verantwortlich, die ebenfalls am Lehrstuhl für Kirchen- und Religionsgeschichte der Universität Paderborn tätig sind.

Im Zuge der Erweiterung der Studie hat das Erzbistum Paderborn mehrfach dazu eingeladen, dass Betroffene sich beim Forschungsteam als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen melden können. Im Mai 2023 hat das Erzbistum beispielsweise in einem Brief seine Priester und die Pfarrgemeinderäte aufgerufen, das Forschungsprojekt auf breiter Basis aktiv zu unterstützen.

Der Untersuchungszeitraum der ursprünglichen Studie umfasst die Amtszeiten von Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt und reicht damit von 1941 bis 2002. Der Endpunkt fällt damit zeitlich mit dem Erlass der für die Weltkirche einheitlichen und verbindlichen Regelungen im Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ von Papst Johannes Paul II. zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche aus dem Jahr 2001 zusammen. Für das Erzbistum Paderborn ist die Betrachtung des genannten Forschungszeitraums besonders wichtig, da der Großteil der dem Erzbistum bisher bekannten Beschuldigungen aus dem Zeitraum von der Nachkriegszeit bis zum Jahr 2001 stammt.

In dem 2023 hinzugekommenen Teilprojekt über die Amtszeit von Erzbischof em. Hans-Josef Becker zwischen 2002 und 2022 werden auch die Umsetzung und Wirkung des 2002 initiierten Verfahrens zum Umgang der Kirche mit Betroffenen, die Selbstorganisation der Betroffenen und Änderungen in der medialen Berichterstattung berücksichtigt. Auch für dieses Teilprojekt werden administrative Quellen aus kirchlichen und staatlichen Archiven ausgewertet, darunter Personal- und Strafakten. Analog zur von 1941 bis 2002 reichenden Hauptstudie ist geplant, die Forschungsergebnisse um Interviews mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen anzureichern.

Um die Perspektive der Betroffenen in der Studie angemessen zu berücksichtigen, lässt das Forschungsteam Betroffene und ihre Erfahrungen als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zur Sprache kommen. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt.

Das Erzbistum Paderborn hat Betroffene ausdrücklich darum gebeten, sich beim Forschungsteam zu melden und es in seiner Arbeit zu unterstützen.

Kontakt

Dr. des. Christine Hartig, +49 5251 60-4432, christine.hartig@uni-paderborn.de
Universität Paderborn, Institut für Kirchen- und Religionsgeschichte, Warburger Straße 100 in 33098 Paderborn

Jan Jeskow, 05251 60-5427, jan.jeskow@uni-paderborn.de

Vojin Sasa Vukadinovic, 05251 60-5427, vojin.sasa.vukadinovic@uni-paderborn.de

Gemäß der Musterordnung der Deutschen Bischofskonferenz hat das Forscherteam der Studie uneingeschränkten Aktenzugang.

Die Mitarbeitenden des Teams Intervention im Erzbischöflichen Generalvikariat behandeln die mitgeteilten Informationen strikt vertraulich. Einzelne Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Erzbistum Paderborn (UAK) können im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2024, Nr. 102) und unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 4 AktAuskG, KA 2023, Nr. 36) allerdings Einblick in bestimmte Aktenvorgänge nehmen. Auch an Verantwortliche des Forschungsprojektes an der Universität Paderborn kann – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – eine Datenweitergabe erfolgen (§ 5 AktAuskG, KA 2023, Nr. 36). Darüber hinaus sieht die diözesane Interventionsordnung in Ziff. 33 bis 35 (KA 2022, Nr. 74) eine grundsätzliche Meldepflicht an die staatlichen Strafverfolgungs- und an andere zuständige Behörden vor.

Das Forschungsteam der Universität Paderborn unterliegt keiner Weisungsbefugnis des Erzbistums und ist in der Gestaltung seiner Arbeit unabhängig. Inhaltliche Fragen zu dem Projekt beantwortet daher nicht das Erzbistum Paderborn, sondern das verantwortliche Forschungsteam.

Die Universität Paderborn hat im März 2025 bekanntgegeben, dass der erste Teil der Studie voraussichtlich im Frühjahr 2026 veröffentlicht werden wird. Eine erste Zwischenbilanz erschien im Dezember 2021: Studie zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Paderborn – Erste Zwischenbilanzen liegen vor.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0