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Laumann warnt vor der Insolvenz von konfessionellen Krankenhäusern

NRW-Gesundheitsminister sieht durch geplantes Bundesgesetz wirtschaftliche Grundlage vieler freigemeinnütziger Kliniken gefährdet – Caritas fordert Nachbesserungen

Erzbistum Paderborn/Schwerte, 19.6.2026 (cpd) – Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnt vor erheblichen Folgen des geplanten „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes“ für konfessionelle Krankenhäuser. In einem Gespräch mit dem Caritasverband für das Erzbistum Paderborn äußert er am Rande einer Caritas-Tagung in Schwerte die Sorge, dass sich künftig kaum noch freie Träger für den Betrieb von Krankenhäusern engagieren könnten, wenn das Bundesgesetz zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in dieser Form in Kraft trete.

Laumann warnt vor wirtschaftlichem Druck auf Kliniken

„Der Krankenhausbereich ist für mich der sensibelste Bereich dieses Gesetzes. Unsere Krankenhäuser sind heute schon nicht auf Rosen gebettet, die Mehrheit schreibt rote Zahlen“, sagt Laumann. „Ich habe die Krankenhausplanung in NRW nicht durchgesetzt, um anschließend bedarfsnotwendige Krankenhäuser in der Insolvenz wiederzufinden. Strukturbereinigung darf nicht über wirtschaftlichen Druck erfolgen, sondern muss über eine vernünftige Krankenhausplanung laufen.“

Besonders kritisch sieht der Minister die Auswirkungen auf freigemeinnützige Krankenhausträger. „Wenn das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form beschlossen wird, dann habe ich die Befürchtung, dass sich kein gemeinnütziger Träger mehr Krankenhäuser ans Bein binden wird“, so Laumann. Kommunale Krankenhäuser könnten auf die Unterstützung von Städten und Kreisen zurückgreifen, Universitätskliniken auf das Land. Ein katholisches oder evangelisches Krankenhaus hat diese Absicherung nicht. Diese Struktur möchte ich aber auch für die Zukunft erhalten.

Der Gesundheitsminister spricht sich zudem dafür aus, die Refinanzierung der tariflichen Bezahlung von Pflegekräften nicht wieder zurückzudrehen.

Tarifsteigerungen und Tariftreue sind gerade im Gesundheitswesen politisch gewollt und notwendig“, betont Laumann. „Die Tarifbindung in der Pflege ist für mich eine Errungenschaft. Punkt.

Karl-Josef Laumann - Gesundheitsminister

Caritas sieht Sorge um katholische Krankenhäuser bestätigt

Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn sieht sich durch diese Aussagen in seiner Sorge um die Zukunft katholischer Krankenhäuser bestätigt. Der Verband, der 52 katholische Krankenhäuser im Erzbistum Paderborn vertritt, fordert, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen grundlegend zu überarbeiten.

Diözesan-Caritasdirektorin Esther van Bebber, die auch Sprecherin für Krankenhäuser der Caritas in NRW ist, erklärt: „Karl-Josef Laumann benennt sehr klar die Risiken dieses Gesetzes. Wenn selbst der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister davor warnt, dass freigemeinnützige Träger künftig keine Krankenhäuser mehr übernehmen oder erhalten können, muss die Bundesregierung diese Warnung ernst nehmen.“

Van Bebber verweist darauf, dass Nordrhein-Westfalen in besonderem Maße von konfessionellen Krankenhäusern geprägt sei.

Katholische Krankenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie stehen für eine hohe fachliche Qualität, für eine werteorientierte Medizin und für eine Versorgung auch dort, wo wirtschaftliche Erwägungen allein keine ausreichende Grundlage wären. Diese Strukturen dürfen nicht durch politische Fehlentscheidungen gefährdet werden.

Esther van Bebber - Diözesan-Caritasdirektorin

Caritas fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf

Zugleich dürfe die notwendige Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulasten von Beschäftigten und Patienten erfolgen, sagt van Bebber. „Wer Tarifbindung fordert, muss auch die Refinanzierung tariflicher Löhne sicherstellen. Gute Pflege, gute Medizin und gute Arbeitsbedingungen gibt es nicht zum Nulltarif. Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste ihre Leistungen einschränken müssen.“

Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn fordert deshalb Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Die Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser müsse ebenso gesichert bleiben wie die verlässliche Refinanzierung tariflicher Vergütungen im Gesundheits- und Pflegewesen.

Info

Das vollständige Interview ist auf der Internetseite des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn abrufbar: www.caritas-paderborn.de/Laumann

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