Das Erzbistum Paderborn nimmt die Entscheidung des Dikasteriums zur Kenntnis. Sie schafft aus Sicht des Erzbistums eine wichtige Klärung für den weiteren Weg im Pastoralen Raum Hagen-Mitte-West. Zugleich ist dem Erzbistum bewusst, dass die Neuordnung für viele Beteiligte mit Fragen, Sorgen und auch unterschiedlichen Einschätzungen verbunden ist.
„Ich respektiere, dass die Beschwerdeführer ihre Anliegen auf dem kirchenrechtlich vorgesehenen Weg vorgetragen haben. Jetzt ist es wichtig, dass wir weiterhin konstruktiv, transparent und verlässlich miteinander im Gespräch bleiben“, sagt Erzbischof Bentz. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den gewählten Gremien, den Verantwortlichen vor Ort und den Gläubigen die nächsten Schritte geordnet zu klären und so zu gestalten, dass das kirchliche Leben in Hagen-Mitte-West gut weitergeführt werden kann.“
Das Erzbistum betont, dass die Neuordnung nicht gegen das gewachsene Engagement in den bisherigen Pfarreien gerichtet ist. Die Orte kirchlichen Lebens, die bestehenden Gemeinschaften, die ehrenamtliche Verantwortung und die pastoralen Schwerpunkte in St. Bonifatius Hagen-Haspe, St. Meinolf Hagen und den weiteren Gemeinden des bisherigen Pastoralverbundes sollen auch in der künftigen Struktur verlässlich berücksichtigt werden.
Hintergrund
Der bisherige Pastoralverbund Hagen-Mitte-West wurde zum 1. Mai 2016 errichtet und umfasst neun Pfarreien. Im Rahmen eines Beratungsprozesses wurde eine künftige pfarrliche Struktur beraten. Nach Anhörung der beteiligten Gremien, der Gläubigen in Gemeindeversammlungen und des Priesterrates erließ Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz am 25. November 2024 die entsprechenden Dekrete zur Bildung der Gesamtpfarrei St. Marien Hagen. Gegen die Entscheidungen zu St. Bonifatius Hagen-Haspe und St. Meinolf Hagen wurden hierarchische Rekurse beim Dikasterium für den Klerus eingelegt. Diese Rekurse hat das Dikasterium nun zurückgewiesen.