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© Hans Blossey / luftbild-blossey.de
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Konkretisierungen im Bistumsprozess

„Glauben.Gemeinsam.Gestalten.“ / Transformation von Pastoral und Verwaltung im Erzbistum Paderborn: 21 Seelsorgeräume mit Leitungs-Trios sowie neue Bistumsverwaltung

Der unter dem Leitwort „Glauben.Gemeinsam.Gestalten.“ aktuell im Erzbistum Paderborn voranschreitende „Bistumsprozess“ mit der Transformation von Pastoral und Verwaltung hat jetzt einen wichtigen Punkt erreicht: Aus Rahmenvorgaben und Positionierungen sind nach einer breit angelegten Beteiligung jetzt Konkretisierungen mit einem festgelegten Zeit-Horizont geworden. Künftig gibt es im Erzbistum Paderborn 21 Seelsorgeräume. Generalvikar Dr. Michael Bredeck und Generalvikar Thomas Dornseifer sowie Prozessverantwortliche stellten am Freitag, 8. Mai 2026, deren Zuschnitt vor. Sie informierten zudem über neue Pfarreien und vorausgehende Fusionen, „verlässliche Orte“ sowie die gemeinsame, kooperative Leitung durch ein Leitungs-Trio. Die durch die Transformation der Verwaltung entstehende neue Bistumsverwaltung begleitet und unterstützt diesen Prozess. „Die nun getroffenen Entscheidungen sind kein Schlusspunkt, sondern der Beginn einer neuen Phase der Klärung und Weiterentwicklung in der gemeinsamen Transformation der Kirche von Paderborn“, betonten die beiden Generalvikare von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz.

Mit der Vorstellung der Richtungsentscheidungen der Erzbischöflichen Leitungskonferenz starteten Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und seine beiden Generalvikare Dr. Michael Bredeck und Thomas Dornseifer im April 2025 einen neuen Abschnitt in der Entwicklung des Erzbistums Paderborn: Unter dem Leitwort „Glauben.Gemeinsam.Gestalten.“ etablierten sie einen Bistumsprozess, der je einen Strang für die Transformation der Pastoral und für die Transformation der Verwaltung umfasst. „Es geht um zwei große Veränderungen, mit dem Ziel einer gemeinsamen Zukunft“, so die Botschaft damals wie heute. Während die Transformation der Pastoral die Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass der Glaube trotz aller Veränderungen auch in Zukunft gelebt werden kann, modernisiert die Verwaltungstransformation die organisatorischen Strukturen im Erzbistum mit dem Ziel, die Engagierten zu entlasten.

© Erzbistum Paderborn
Generalvikar Dr. Michael Bredeck und Generalvikar Thomas Dornseifer präsentierten Konkretisierungen im Bistumsprozess. Dabei geht es um Transformation, einen grundlegenden Wandel – kulturell, strukturell, geistlich, pastoral-inhaltlich.

Breit angelegte Beteiligung

Seit dem Start des Bistumsprozesses im April 2025 wurde ein Jahr lang auf breiter Basis informiert, diskutiert, Resonanz eingeholt, es wurden Rückfragen beantwortet, Themen weiterentwickelt sowie Gläubige und Gremien beteiligt. 1.500 Frauen und Männer nahmen an zwölf Regionalkonferenzen teil. All das ist die Grundlage für die jetzt vom Diözesanpastoralrat und der Erzbischöflichen Leitungskonferenz verabschiedeten Konkretisierungen der strategischen Ausrichtung des Erzbistums Paderborn mit Blick auf das Jahr 2040. „Es geht um Transformation, ein grundlegender Wandel – kulturell, strukturell, geistlich, pastoral-inhaltlich“, so die leitende Botschaft.

IST – Ausgangssituation

Die Ausgangssituation für den Paderborner Bistumsprozess gründet in vielfältigen Herausforderungen: Kirchenbindung und Religiosität gehen zurück, eine Grundhaltung der Gleichgültigkeit gegenüber Religion nimmt in der Bevölkerung zu, für viele Menschen ist kirchliches Handeln zunehmend irrelevant, immer weniger Gläubige nehmen am pfarrgemeindlichen Leben und an Gottesdiensten teil. Ein dramatischer Rückgang an Pastoralem Personal, ehrenamtlich Engagierten sowie grundsätzlich von Kirchenmitgliedern ist deutlich, zudem hat insbesondere der Missbrauchsskandal zu einem massiven Vertrauensverlust in die Institution Kirche geführt.

All diese Faktoren tragen dazu bei, dass eine verlässliche, für das Leben der Menschen relevante Seelsorge, die sich in ihrem Alltag verortet und vielfältig ist, schon jetzt und vor allem zukünftig nicht mehr an jedem bisherigen Kirchort sichergestellt werden kann. Schritte zur Optimierung reichen nicht mehr aus, vielmehr sind Haltungsänderungen und Paradigmenwechsel notwendig. „Es geht nicht nur um Erneuerung der Strukturen und die Optimierung des Personaleinsatzes, sondern um die Suche nach gemeinsamen Wegen der pastoral-inhaltlichen und geistlichen Transformation“, so die Schlussfolgerung.

Seelsorgeräume

Was wird sich konkret ändern? In jedem (neuen) Seelsorgeraum wird es ein Pastorales Zentrum geben, das für eine verlässliche Erreichbarkeit des Pastoralteams sowie für ein vollständiges und vielfältiges Angebot an kirchlichem Leben wie Eucharistie und Sakramentenspendung steht. Zudem wird es in jedem Seelsorgeraum weitere lokale oder thematische „verlässliche Orte“ mit hauptberuflich oder ehrenamtlich getragenen Angeboten geben, beispielsweise bestimmte Kirchen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, soziale Einrichtungen oder Verbände. Ein bereits vorhandener sogenannter „Bistumsort“ kann zu einem Seelsorgeraum dazu gehören, er hat eine erzbistumsweite Ausstrahlung mit einer spezifischen pastoralen Ausrichtung für bestimmte Zielgruppen.

Im Erzbistum Paderborn wird es zukünftig 21 Seelsorgeräume mit je einem eigenen pastoralen Profil geben. Diese 21 Seelsorgeräume bestehen aus je einer Pfarrei, die Ausnahmen, dass ein Seelsorgeraum aus mehreren Pfarreien besteht, gibt das Erzbistum vor. Im Hinblick auf die aktuell bestehenden 603 Pfarrgemeinden bedeutet dies, dass durch Auflösung und Neuerrichtung sukzessiv Fusionen von Kirchengemeinden erfolgen – auch hier gibt das Erzbistum Ausnahmen von diesem Verfahren vor. Dass ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen wird, hat vor allem rechtliche und organisatorische Gründe: Wenn es innerhalb eines Seelsorgeraums möglichst nur eine Pfarrei gibt, werden Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und Verwaltungsstrukturen schlanker.

Das Erzbistum beauftragt für die Seelsorgeräume multiprofessionelle Teams, die aus Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Pastoralen Mitarbeitenden, Verwaltungsleitung sowie weiteren Professionen bestehen. Ein multiprofessionelles Team begleitet und unterstützt die Engagierten. Auf dem Weg zu einer zunehmend ehrenamtlich getragenen Kirche in vielgestaltiger Form setzt das Erzbistum auf eine Vielfalt dezentraler selbstorganisierter Initiativen und Netzwerke, beispielsweise die lokale Kirchenentwicklung, ökumenische und nicht-kirchliche Kooperationen, digitale Formen der Vernetzung, Verkündigung und Gemeinschaft. In einem Seelsorgeraum sollen sich dazu Substrukturen etablieren, die so flexibel wie möglich sind, um die Besonderheiten vor Ort aufgreifen zu können.

Seelsorgeräume konkret

In der Regel wird ein (bisheriges) Dekanat zu einem (neuen) Seelsorgeraum. Das bisherige Dekanat Bielefeld wird zu zwei Seelsorgeräumen: zum Seelsorgeraum Bielefeld und zum Seelsorgeraum Lippe. Auch das bisherige Dekanat Hochsauerland-Ost teilt sich in zwei Seelsorgeräume, den Seelsorgeraum Bigge-Olsberg / Medebach-Hallenberg / Winterberg sowie den Seelsorgeraum Brilon / Marsberg.

Leitung eines Seelsorgeraumes

Differenzierte Formen von kirchenrechtskonformen Modellen gemeinsamer Leitung eines Seelsorgeraumes und im Seelsorgeraum sollen im Erzbistum Paderborn umgesetzt werden. Geplant ist die kooperative Leitung eines Seelsorgeraumes durch ein Trio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung. Dieses Trio wird eng mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand zusammenarbeiten. Die Leitungs-Trios werden durch eine Organisationseinheit auf der Ebene des Erzbistums Paderborn geführt. In der Übergangszeit von der Errichtung der Seelsorgeräume bis zum konkreten Start der Leitungs-Trios werden in der Regel die aktuellen Dechanten als Übergangsleiter zuzüglich eines erweiterten Teams die Leitung eines Seelsorgeraumes übernehmen.

Gemeinsame Leitung

Ein obligatorisches Bewerbungsverfahren wird zur Auswahl der Rollen der „Pastoralen Koordination“ und „Verwaltungsleitung“ führen. Für die Rolle des Pfarrers im Leitungs-Trio ist ein hybrides Verfahren von Ansprache und Ausschreibung vorgesehen. Die Rolle der Pastoralen Koordination kann durch Kleriker oder Laiinnen und Laien erfolgen, möglich sind Pastoralreferentinnen und -referenten sowie Gemeindereferentinnen und -referenten, Priester und Ständige Diakone. Bei der gemeinsamen kooperativen Leitung ist ein Einüben und Umsetzen einer synodalen Beratungs- und Entscheidungskultur wesentlich.

Eine umfassende Engagementförderung ist für das Erzbistum Paderborn zudem grundlegend wichtig. Dazu stellt das Erzbistum jedem Seelsorgeraum sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Konkret heißt das, dass in jedem Seelsorgeraum eine Engagementförderin / ein -förderer mit einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent eingesetzt wird. Zudem wird in jedem Seelsorgeraum in eine Maßnahmenförderung durch Fortbildung, Begleitung und spirituelle Zurüstung für Engagierte investiert.

Der zukünftige Seelsorgeraum ordnet somit Personal, Finanzen, Leitung und Verantwortung neu. Zugleich ist der Seelsorgeraum nicht die Ebene, auf der künftig alles kirchliche Leben stattfindet. „Die Kirche lebt weiterhin dort, wo Menschen beten, Gottesdienst feiern, einander begleiten, helfen, Not lindern, Gemeinschaft erfahren und Verantwortung übernehmen: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen, Gruppen und Initiativen. In ihm soll sich zuallererst Seelsorge in ihren unterschiedlichen Facetten und Ausprägungen ereignen“, betonen die beiden Generalvikare des Paderborner Erzbischofs.

Zeit-Horizont

Nach der jetzt erfolgten Umschreibung werden die Dekanate in Seelsorgeräume überführt. Von Sommer bis November 2026 wird in einer ersten Phase durch Inventur und Bestandsaufnahme ein Profil jedes Seelsorgeraumes erstellt. Im Herbst 2026 werden die ersten Engagementförderinnen und -förderer starten. Mit dem Beginn des neuen Kirchenjahres 2027 am 1. Advent 2026 erfolgt die Errichtung und „Grundsteinlegung“ aller 21 Seelsorgeräume und es beginnt eine vom Advent 2026 bis Advent 2027 dauernde „Ankerzeit“.

Bei der „Ankerzeit“ handelt es sich um eine Übergangszeit: Die Übergangsleitungen sowie ein Übergangsgesetz starten, erste Seelsorgeräume gehen als „Lernräume“ an den Start. Während der „Ankerzeit“ im Verlauf des Jahres 2027 ist in jedem Seelsorgeraum eine geistliche Verankerung möglich: sich in den neuen Seelsorgeräumen kennenlernen, spirituelle Angebote wahrnehmen, über Glaubensfragen austauschen. Die Übergangszeit endet mit dem Start der Leitungs-Trios ab der ersten Jahreshälfte 2028. Der Personaleinsatzplan für das Pastorale Personal wird am 1. Januar 2027 veröffentlicht.

Ab dem Jahr 2028 kommt es sukzessive zur Fusion der Kirchengemeinden und dem Aufbau der Substrukturen in den Seelsorgeräumen. Der erste Abschluss von Fusionen erfolgt in den „Lernräumen“ zum 1. Januar 2028. Nach einer Vorbereitung und Qualifizierung starten sukzessive in der ersten Jahreshälfte 2028, in der zweiten Jahreshälfte 2028 sowie in der ersten Jahreshälfte 2029 die Leitungs-Trios. Mit dem Start der Leitungs-Trios geht die Erarbeitung des Profils der Seelsorgeräume in die zweite Phase und erfolgt die Ausgestaltung der Seelsorgeräume mit dem Pastoralen Zentrum und den „verlässlichen Orten“.

Verwaltungstransformation

Parallel zum Transformationsprozess der Pastoral läuft die Verwaltungstransformation, mit der sich eine neue Verwaltung des Erzbistums Paderborn entwickelt. Die neue Bistumsverwaltung baut Doppelstrukturen ab, regelt Zuständigkeiten klar und macht die Unterstützung für Kirchengemeinden und Einrichtungen verlässlicher und erbringt diese professionell. Aus den bisherigen Organisationsformen der drei Gemeindeverbände und des Erzbischöflichen Generalvikariates wird eine neue, zukunftsgerichtete Verwaltungsorganisation entwickelt. Beispielsweise wird eine gemeinsame Aufbau- und Ablauforganisation für die Verwaltung von erzbischöflichen Angelegenheiten und von Kirchengemeinden entwickelt. Für die Kindertageseinrichtungen entsteht eine Holdingstruktur. Im bisherigen Erzbischöflichen Generalvikariat wird zukünftig der Bereich Personal und Verwaltung in zwei Bereiche aufgeteilt, die IT wird als zentraler Dienstleister organisiert. Innerhalb der neuen Kita-Holding werden Pastoral und Pädagogik als gemeinsamer Fachbereich verortet.

Im Sommer 2027 wird die neue Bistumsverwaltung starten, um den Aufbau der neuen Strukturen in den Seelsorgeräumen wirkungsvoll und dienstleistungsorientiert zu begleiten.

Ziel des Wandels in Pastoral und Verwaltung

„Unser gemeinsames Ziel bleibt, dass sich die Seelsorge im Erzbistum Paderborn auch unter veränderten Bedingungen stärker evangelisierend und verlässlich in guter Qualität zeigt und sich als biografisch relevant erweist. Der Wandel in Pastoral und Verwaltung soll helfen, Ressourcen neu zu ordnen, Verantwortung zu teilen, Engagement zu stärken und Räume zu schaffen, in denen Menschen heute mit dem Evangelium in Berührung kommen und sich vom Evangelium berühren lassen“, bekräftigten Generalvikar Dr. Michael Bredeck und Generalvikar Thomas Dornseifer. „Die Katholische Kirche im Erzbistum Paderborn soll auch künftig möglichst nah bei möglichst vielen Menschen sein – verlässlich, lebendig, missionarisch und mit guter Qualität in der Seelsorge.“

Informationen

Weitere Informationen zum Bistumsprozess und die Möglichkeit zum Austausch gibt es für alle Engagierten und Interessierten bei einer „Aktuellen Stunde“ mit Generalvikar Dr. Michael Bredeck und weiteren Referenten am 21. Mai 2026 um 19.30 Uhr. Eine Anmeldung zum Livestream ist hier möglich.

Auf der Seite bistumsprozess.de finden sich vielfältige Informationen.

Ein Beitrag von:
Pressereferent Team Presse

Thomas Throenle

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