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Erzbistum Paderborn
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© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Kirchensteuerrat

Der Kirchensteuerrat ist ein wichtiges Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum. Dem Kirchensteuerrat gehören 19 gewählte und berufene Mitglieder an (17 Laien und zwei Priester).

Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Teile des Erzbistums besteht jeweils ein Kirchensteuerbeirat.

Was sind die Aufgaben des Kirchensteuerrates?

Der Kirchensteuerrat hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Die Jahresabschlüsse der Erzdiözese Paderborn werden beschlossen, und über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr wird befunden. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

Wie wird der Kirchensteuerrat gebildet?

Durch Vertreter aus den Kirchenvorständen aller im nordrhein-westfälischen Teil der Erzdiözese Paderborn gelegenen Pfarrgemeinden werden 14 Laien gewählt. Die Kirchenvorstände können Kandidaten zur Wahl vorschlagen. In sieben Regional-Wahlbezirken werden jeweils zwei Mitglieder gewählt. Drei weitere Laien werden vom Erzbischof in den Kirchensteuerrat berufen. Vom Priesterrat werden außerdem zwei amtierende Pfarrer des in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teils der Erzdiözese Paderborn in den Kirchensteuerrat gewählt.

Durch den Kirchensteuerrat wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen etc. zur Verwirklichung des Zukunftsbildes wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

Mitglieder

Zusammensetzung des Kirchensteuerrates nach Satzungsänderung ab 2019

© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn
Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn traf sich im April 2024 im Wallfahrtszentrum Werl

Gewählte Mitglieder

Im Herbst 2019 wurden die Neuwahlen für den Diözesankirchensteuerrat durchgeführt.

Folgende Mitglieder sind in den Wahlbezirken des Erzbistums gewählt worden und gehören für fünf Jahre (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024) dem Gremium an

  • Helmut Angst (Siegen)
  • Marcus Arldt (Witten)
  • Dr. Richard Böger (Paderborn)
  • Petra Brinkmann (Paderborn)
  • Wolfgang Fahle (Erwitte)
  • Sonja Hansmann (Marsberg)
  • Rainer Hellmann (Dortmund)
  • Georg Kaiser (Kirchhundem)
  • Michael Mersch (Verl)
  • Norbert Quante (Welver)
  • Hans Robert Schrewe (Schmallenberg)
  • Dr. Thomas Streppel (Hagen)
  • Werner Twent (Rheda-Wiedenbrück)
  • Inga Wegner (Herne)


Der Priesterrat wählte in den Kirchensteuerrat

  • Dechant Georg Schröder (Schmallenberg)
  • Pfarrer Ansgar Heckeroth (Steinheim)


Erzbischof em. Hans-Josef Becker hat folgende Mitglieder für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil in das Gremium berufen 

  • Martina Habel (Bielefeld)
  • Dr. Klaus Weimer (Hagen)
  • Markus Ziganki (Castrop-Rauxel)


Vorsitz
für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Teil des Erzbistums Paderborn

  • Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer (als Vorsitzender im Auftrag von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz)

Der Vorsitz ist nicht mit einer Mitgliedschaft oder einem Stimmrecht verbunden.


Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kirchensteuerrates teil

  • Generalvikar Msgr. Dr. Michael Bredeck
  • Marcus Baumann-Gretza, Diözesan-Justiziar des Erzbistums Paderborn
  • Volker Mauß, Leiter Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat

Kirchensteuerbeirat für den im Land Hessen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn

Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 (Zusammensetzung seit Änderung des Statuts ab 2019)

Berufene Mitglieder

  • Dechant Bernhard Conze (Korbach)
  • Reinold König (Korbach)
  • Heinz Merl (Korbach)

Vorsitz für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Teil des Erzbistums Paderborn

  • Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer (als Vorsitzender im Auftrag von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz)

Der Vorsitz ist nicht mit einer Mitgliedschaft oder einem Stimmrecht verbunden.

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kirchensteuerbeirates teil

  • Generalvikar Msgr. Dr. Michael Bredeck
  • Volker Mauß, Leiter Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat

Kirchensteuerbeirat für den im Land Niedersachsen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn

im Bereich der Katholischen Kirchengemeinde St. Georg, Bad Pyrmont

Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 (Zusammensetzung seit Änderung des Statuts ab 2019)

Geborenes Mitglied

  • Pfarrer Stefan Schiller (Lügde)

Berufene Mitglieder

  • Karl-Heinz Gerlach (Bad Pyrmont)
  • Siegfried Gerling (Bad Pyrmont)

Vorsitz für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Teil des Erzbistums Paderborn

  • Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer (als Vorsitzender im Auftrag von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz)

Der Vorsitz ist nicht mit einer Mitgliedschaft oder einem Stimmrecht verbunden.

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kirchensteuerbeirates teil

  • Generalvikar Msgr. Dr. Michael Bredeck
  • Volker Mauß, Leiter Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat
Kontakt
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+49 (0)5251 125-0
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