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© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn
© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Kirchensteuerrat

Der Kirchensteuerrat ist ein wichtiges Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum. Dem Kirchensteuerrat gehören 19 gewählte und berufene Mitglieder an (17 Laien und zwei Priester).

Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Teile des Erzbistums besteht jeweils ein Kirchensteuerbeirat.

Was sind die Aufgaben des Kirchensteuerrates?

Der Kirchensteuerrat hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Die Jahresabschlüsse der Erzdiözese Paderborn werden beschlossen, und über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr wird befunden. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

Wie wird der Kirchensteuerrat gebildet?

Durch Vertreter aus den Kirchenvorständen aller im nordrhein-westfälischen Teil der Erzdiözese Paderborn gelegenen Pfarrgemeinden werden 14 Laien gewählt. Die Kirchenvorstände können Kandidaten zur Wahl vorschlagen. In sieben Regional-Wahlbezirken werden jeweils zwei Mitglieder gewählt. Drei weitere Laien werden vom Erzbischof in den Kirchensteuerrat berufen. Vom Priesterrat werden außerdem zwei amtierende Pfarrer des in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teils der Erzdiözese Paderborn in den Kirchensteuerrat gewählt.

Durch den Kirchensteuerrat wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen etc. zur Verwirklichung des Zukunftsbildes wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

Mitglieder

Zusammensetzung des Kirchensteuerrates nach Satzungsänderung ab 2019

© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn
Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn startete unter dem Vorsitz von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in seine zwölfte Amtsperiode. Die überwiegend gewählten Frauen und Männer des Gremiums entscheiden in ihrer fünf Jahre dauernden Amtszeit über die Finanzen des Erzbistums Paderborn.

Gewählte Mitglieder

Ende 2024 wurden die Neuwahlen für den Diözesankirchensteuerrat durchgeführt.

Folgende Mitglieder sind in den Wahlbezirken des Erzbistums gewählt worden und gehören für fünf Jahre (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029) dem Gremium an

  • Petra Brinkmann (Paderborn) – Stellvertretende Vorsitzende
  • Sonja Hansmann (Marsberg)
  • Rainer Hellmann (Dortmund)
  • Christiane Humpert (Hagen)
  • Georg Kaiser (Kirchhundem)
  • Burghard König (Schmallenberg)
  • Iris Korbmacher (Erwitte)
  • Michael Mersch (Verl)
  • Norbert Quante (Welver)
  • Philip Sonntag (Delbrück)
  • Werner Twent (Rheda-Wiedenbrück)
  • Matthias Vitt (Siegen)
  • Inga Wegener (Herne)
  • Dr. Klaus Weimer (Hagen)


Der Priesterrat wählte in den Kirchensteuerrat

  • Pfarrer Christian Conrad (Dortmund)
  • Pfarrer Ansgar Heckeroth (Steinheim)


Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat folgende Mitglieder für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil in das Gremium berufen 

  • Christine Müller (Paderborn)
  • Christiane Vosshans-Schöningh (Paderborn)
  • Markus Ziganki (Castrop-Rauxel)


Vorsitz
für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Teil des Erzbistums Paderborn

  • Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz

Der Vorsitz ist nicht mit einem Stimmrecht verbunden.


Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kirchensteuerrates teil

  • Generalvikar Msgr. Dr. Michael Bredeck
  • Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer
  • Marcus Baumann-Gretza, Diözesan-Justiziar des Erzbistums Paderborn
  • Volker Mauß, Leiter Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat

Kirchensteuerbeirat für den im Land Hessen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn

Für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 (Zusammensetzung seit Änderung des Statuts ab 2019)

Geborene oder berufene Mitglieder

  • Pfarrer Edgar Zoor (Bad Wildungen)
  • Reinold König (Korbach)
  • Heinz Merl (Korbach)

Vorsitz für den in Hessen liegenden Teil des Erzbistums Paderborn

  • Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz

Der Vorsitz ist nicht mit einem Stimmrecht verbunden.

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kirchensteuerbeirates teil

  • Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer
  • Volker Mauß, Leiter Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat

Kirchensteuerbeirat für den im Land Niedersachsen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn

Für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 (Zusammensetzung seit Änderung des Statuts ab 2019)

Geborene oder berufene Mitglieder

  • Pfarrer Stefan Schiller (Lügde)
  • Karl-Heinz Gerlach (Bad Pyrmont)
  • Siegfried Gerling (Bad Pyrmont)

Vorsitz für den in Niedersachsen liegenden Teil des Erzbistums Paderborn

  • Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz

Der Vorsitz ist nicht mit einem Stimmrecht verbunden.

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Kirchensteuerbeirates teil

  • Generalvikar Prälat Thomas Dornseifer
  • Volker Mauß, Leiter Bereich Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat
Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0