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Erzbistum Paderborn
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© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen ermutigen Gemeinden zu stärkerer ökumenischer Zusammenarbeit

Neuer Praxisleitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ gibt Tipps für die gemeinsame Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern / Absehbare Veränderungen der kirchlichen Infrastruktur in Stadt- und Ortsteilen ökumenisch abstimmen

Die katholischen (Erz-)Bistümer und evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen rufen ihre Gemeinden angesichts der Fortschritte in der Ökumene sowie sinkender Mitgliederzahlen zu stärkerer Zusammenarbeit auf. „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist der programmatische Titel eines Praxisleitfadens, in dem ein miteinander abgestimmtes Vorgehen der Konfessionen bei der Aufgabe von pastoral genutzten Immobilien und zugleich die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren im Fokus stehen. Am 22. März haben die Landeskirchen und Bistümer die Broschüre gemeinsam veröffentlicht, in der es nicht nur um evangelische und römisch-katholische Christen geht, sondern um die gesamte Breite der Ökumene, also zum Beispiel auch um freikirchliche, orthodoxe und orientalische Gemeinden.

Der Praxisleitfaden beschreibt, dass die beiden großen christlichen Kirchen kleiner werden und deshalb auch ihren Gebäudebestand reduzieren. Vor diesem Hintergrund lädt Diözesanadministrator Monsignore Dr. Michael Bredeck zusammen mit den weiteren Verantwortlichen der NRW-Bistümer und -Landeskirchen dazu ein, „diesen Prozess in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten“. Der aktuelle Leiter des Erzbistums Paderborn ermuntert: „Suchen Sie bei anstehenden Veränderungen frühzeitig den Kontakt zu den Nachbargemeinden der jeweils anderen Konfessionen und stimmen Sie Ihre Planungen untereinander ab.“ Der Diözesanadministrator des Erzbistums Paderborn ermutigt: „Prüfen Sie, ob die gemeinsame Nutzung einer Kirche oder eines Gemeindehauses die Möglichkeit bietet, ökumenisch gemeinsam im Stadtteil präsent zu bleiben, Gottesdienste vor Ort zu feiern und kirchliche Angebote dezentral fortzuführen.“

Hinweise und Tipps zur ökumenischen Zusammenarbeit

Diese Einladung zur ökumenischen Zusammenarbeit untermauert der Praxisleitfaden mit zahlreichen Hinweisen und konkreten Tipps: Was ist für evangelische Gläubige im Kirchenraum wichtig, was für katholische? Muss eine Kirche für die Nutzung durch andere Konfessionen umgebaut werden? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es durch katholische Bistümer oder evangelische Landeskirchen? Zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um die gemeinsame Nutzung von Gemeinde-Gebäuden gibt die Broschüre Antworten. Dabei betonen die am Praxisleitfaden mitwirkenden Ökumene-Fachleute der Bistümer und Landeskirchen, dass es „keine Einsparung ohne Kirchenentwicklung“ geben könne, aber auch „keine Kirchenentwicklung ohne Einsparung“: Anstelle der bislang in vielen Landesteilen gewohnten konfessionellen Doppelstrukturen in Orts- oder Stadtteilen werben sie für eine zukunftsfähige gemeinsame ökumenische Präsenz: „Die Orientierung am Sozialraum, daran, was aus christlicher Perspektive zu einem gelingenden Leben beitragen kann, eröffnet Perspektiven für eine lokale Kirchenentwicklung, die nicht nur zur gemeinsamen Nutzung von Gebäuden, sondern zu ,ökumenisch kooperativen Gemeinden‘ führen kann.“ So könne das Thema Ökumene in den Gemeinden von einer mancherorts als belastend empfundenen Zusatzaufgabe „zur Grunddimension kirchlichen Planens und Handelns werden“, unterstreichen die Fachleute.

Erfahrungen mit ökumenischer Zusammenarbeit

In den vergangenen Jahren sind bereits erste gute Beispiele für eine gelungene ökumenische Zusammenarbeit entstanden, wie die Praxishilfe ausführt. Über die Rückbau-Perspektive hinaus regen die Empfehlungen im Praxisleitfaden auch zu gemeinsamen ökumenischen Initiativen an, wenn beispielsweise neue Siedlungsgebiete entstehen. „Hier ergeben sich Chancen, die bisherigen konfessionellen Wege im Sinne einer kooperativen Ökumene zu öffnen und auf die ohnehin gemeinsamen pastoralen Herausforderungen ökumenisch nach Antworten zu suchen“, heißt es im Papier.

Der neue Praxisleitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist nicht der erste Appell der beiden großen christlichen Kirchen an ihre Gemeinden, stärker zusammenzuarbeiten. 2017, im Jahr des 500-jährigen Reformationsjubiläums, haben das Erzbistum Paderborn, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche den Aufruf „Ökumenisch Zukunft gestalten“ veröffentlicht und ein engeres ökumenisches Miteinander empfohlen. Vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungsprozesse in den Kirchen ist der Leitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ sechs Jahre später eine deutliche Konkretisierung. Dazu gehört auch die „Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien“, eine Empfehlung, die Taufe konfessionsverbindend zu feiern.

Praxisleitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“

Neben der Datei-Variante ist der Praxisleitfaden auch in einer gedruckten Version erhältlich, die kostenlos bei der Fachstelle Ökumene im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn bezogen werden kann. E-Mail: fachstelle-oekumene@moehlerinstitut.de.

Ein Beitrag von:
Team Presse

Thomas Throenle

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