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Erzbistum Paderborn
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© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Kirche für Gottesdienst, für Leben, Trauer und Tod

Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn begutachtet umgestaltete Heilig Kreuz Kirche in Siegen-Weidenau / Finanzgremium legt höheren Punktwert für Kirchengemeinden fest

Seit zwei Jahren ist die Umgestaltung der Heilig Kreuz Kirche in Siegen-Weidenau abgeschlossen, Ostern 2021 wurde das Gotteshaus mit seinem neuen Gesicht eingeweiht. Jetzt berührte die Kirche mit ihrer innovativen gottesdienstlichen und seelsorglichen Nutzung auch die Mitglieder des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn. Am Samstag, 22. April 2023, trafen sich 20 Frauen und Männer des Diözesankirchensteuerrats, dem obersten Finanzgremium des Erzbistums Paderborn, zu ihrer einmal im Jahr außerhalb von Paderborn stattfindenden Sitzung, um die neugestaltete Kirche zu begutachten und sich über die Arbeit vor Ort zu informieren. Im Kirchengebäude entstand durch die finanzielle Unterstützung des Erzbistums in Höhe von einer Million Euro ein Ort für die Feier von Gottesdiensten. Aber auch Urnenbegräbnisse und Trauerseelsorge haben hier jeweils einen eigenen Raum. Bei seiner Sitzung legte der Kirchensteuerrat den Punktewert für die Schlüsselzuweisungen der Kirchengemeinden auf 2,35 Euro für das Jahr 2024 fest und erhöhte so die Zuschüsse für die Kirchengemeinden um 4,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Jahr.

© Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn
Die Frauen und Männer des Diözesankirchensteuerrats, dem obersten Finanzgremium des Erzbistums Paderborn, trafen sich in der Heilig Kreuz Kirche in Siegen-Weidenau, um die mit Finanzmitteln des Erzbistums neugestaltete Kirche zu besuchen und sich über die Arbeit vor Ort zu informieren.

Unter der Leitung von Architekt Norbert Sonntag und mit der künstlerischen Gestaltung von Professor Thomas Kesseler ist in der Heilig Kreuz Kirche Siegen-Weidenau ein Ort geschaffen worden, wo Urnenbegräbnis, sonntäglicher Gottesdienst und Trauerseelsorge zusammenfinden. Dechant und Pfarrer Karl-Hans Köhle, Gemeindereferentin und Trauerbegleiterin Irmtrud von Plettenberg sowie Helmut Angst als Geschäftsführender Vorsitzender des örtlichen Kirchenvorstandes und Mitglied des Diözesankirchensteuerrates stellten den Frauen und Männern des obersten Finanzgremiums des Erzbistums Paderborn das Konzept des neuen Kirchenraumes sowie dessen künstlerisch-spirituelle Dimension vor. Sie beantworteten die zahlreichen interessierten Fragen der Kirchensteuerratsmitglieder und luden diese zu einem Gebet ein.

Die in der Heilig Kreuz Kirche Siegen-Weidenau vorhandenen Orte – Gemeindekirche, Kolumbariumskirche mit Urnenfriedhof sowie Bereiche für die Trauerbegleitung – sind ein miteinander verknüpfter einheitlicher Raum für Leben und Tod. Prälat Thomas Dornseifer betonte als Ständiger Vertreter des Paderborner Diözesanadministrators und damit als Leiter der Verwaltungsbehörde des Erzbistums Paderborn, die Heilig Kreuz Kirche Siegen-Weidenau sei jetzt ein Ort, der für die Menschen in allen Bereichen ihres Daseins relevant sei. „Leben und Tod haben hier einen einladenden und lebensnahen Ort gefunden, der der Kirche gut zu Gesicht steht.“ Die neue Heilig Kreuz Kirche sei zu einem Raum der Begegnung mit den Menschen geworden, an dem Trauer und Freude sinnfällig ihren Platz haben. „In dieser Kirche erhalten Glaube, Trauer und Tod eine Erfahrungsdimension, die berührt und Trost spendet“, unterstrich Prälat Dornseifer, der in Siegen geboren wurde.

Heilig Kreuz Kirche Siegen-Weidenau

Schon beim Betreten des neuen Kirchenraums spiegelt sich die christliche Hoffnung auf Auferstehung: Das Weihwasserbecken erinnert den Besucher an das Taufsakrament. Beim Gang durch das ehemalige Hauptschiff wird der Kirchbesucher durch die blau schimmernden Urnengräber an den Tod und die Vergänglichkeit des Lebens erinnert. Sein Blick geht aber schon durch die „Kathedralwand“, eine durchschimmernde Glaswand in den Farben Blau, Grün und Gelb, hin zum Auferstehungskreuz, das über dem Altar im Chorraum seinen Platz hat. Rund um den Altar versammelt sich die gottesdienstliche Gemeinde, um sich vom Wort Gottes oder der Eucharistie stärken zu lassen. Unter der ehemaligen Orgelbühne sind Räume für die Begleitung von Trauernden und die Verwaltung entstanden.

Ein für die aktuelle Zeit zu großer Kirchenraum und rückläufige Gottesdienstbesucherzahlen hatten es erfordert, über die Veränderung des rund 60-jährigen Kirchengebäudes nachzudenken.

Entscheidungen des Kirchensteuerrates

In seiner turnusmäßigen Sitzung hat der Kirchensteuerrat im Erzbistum Paderborn beschlossen, die finanziellen Zuschüsse für die Kirchengemeinden im Erzbistum zu erhöhen: Der Punktwert der Schlüsselzuweisung für die Kirchengemeinden wird im Jahr 2024 um 4,5 Prozent auf 2,35 Euro aufgestockt. Zudem wurde bei der Tagung des Gremiums den Kirchengemeinden eine Baupauschale pro betriebsnotwendigem Gebäude in Höhe von 3.000 Euro sowie eine Technikpauschale von 1.000 Euro gewährt. Jeder Pastoralverbund bekommt darüber hinaus zukünftig pauschal 5.000 Euro, um Ehrenamtliche, die sich in den Kirchengemeinden einsetzen, zu unterstützen oder ihnen beispielsweise deren Auslagen zu erstatten.

Zudem beschloss der Kirchensteuerrat auch für das Jahr 2024 ein Investitionsbudget für die Kirchengemeinden von unverändert 30 Millionen Euro. Darüber hinaus dürfen Baumaßnahmen, die aus abgestimmten Maßnahmen der Immobilienstrategie resultieren, über die Baurücklage des Erzbistums Paderborn finanziert werden.

Schlüsselzuweisung

Jede Kirchengemeinde im Erzbistum erhält einem bestimmten Schlüssel entsprechend ihre finanziellen Mittel zugewiesen. Dieser Schlüssel orientiert sich beispielsweise an der Anzahl der Katholiken einer Gemeinde. Der allgemeine Punktwert gilt als Leitwährung für den Haushalt der Kirchengemeinden und des Erzbistums Paderborn. Daneben gibt es weitere Zuweisungen an die Kirchengemeinden für besondere pastorale Aktivitäten.

„Durch die Erhöhung des Punktwertes für die Schlüsselzuweisungen verbessern wir die finanzielle Situation der Kirchengemeinden. Wir bringen so zusätzliche finanzielle Mittel direkt an die Basis“, erklärt Dirk Wummel, Leiter des Bereiches Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn. „Wir sind dankbar, dass wir als Kirchensteuerrat ein verlässlicher Partner der Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums Paderborn sind“, sagte Prälat Thomas Dornseifer.

Stichwort: Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn

Der Kirchensteuerrat für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn besteht aus 19 Mitgliedern. Es sind überwiegend gewählte Vertreter aus den Kirchengemeinden sowie aus dem Priesterrat der Erzdiözese Paderborn. Die Amtszeit des Kirchensteuerrates beträgt fünf Jahre.

Im Kirchensteuerrat werden unterschiedliche Fragen und Maßnahmen der Finanzverwaltung des Erzbistums Paderborn erörtert und viele Initiativen auf den Weg gebracht, wie in vergangenen Jahren etwa die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz ungeborenen Lebens oder Arbeitslosen-Hilfsmaßnahmen. Außerdem zählen dazu auch der Flüchtlingsfonds des Erzbistums Paderborn, nach der Corona-Pandemie die Initiative „Endlich wieder wir“ sowie die Initiative „1000 gute Gründe“ für Glaube, Kirche und Engagement im Erzbistum Paderborn.

Ein Beitrag von:
Team Presse

Thomas Throenle

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