Die Seligsprechung oder auf Beatifikation (von lat. „beatus facere“ = selig machen) durch die katholische Kirche setzt voraus, dass eine verstorbene Person mit einem hohen Maß an Tugend vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Jesus Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Eine Seligsprechung hat zur Folge, dass die oder der Selige auf lokaler Ebene von der Ortskirche eines Bistums öffentlich verehrt werden darf. Aufgrund ihrer besonderen Nähe zu Gott, die Seliggesprochene schon zu Lebzeiten bewiesen haben, werden sie als Fürsprechende bei Gott angerufen. Die Seligsprechung eines Menschen gründet somit in einer hohen Wertschätzung durch das Kirchenvolk. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen; der Unterschied zur Seligsprechung: Ein Heiliger oder eine Heilige dürfen weltweit offiziell verehrt werden.
Zwei Instanzen nötig
Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus, das vom Bischof einer Diözese oder von einem Orden mit Genehmigung des Heiligen Stuhls eingeleitet wird. Dieses Verfahren vollzieht sich in zwei grundlegenden „Instanzen“: Für den Seligsprechungsprozess sammelt zunächst ein so genannter Postulator in der Diözese, in der der künftige Selige verehrt werden soll, Informationen über das Leben der Person, prüft ein Wunder oder den Märtyrertod, um die Tugendhaftigkeit und den Ruf der Heiligkeit nachzuweisen. Konkret wird eine lückenlose Biografie erstellt, Zeugen werden angehört, Dokumente, Quellen und Berichte über Wunder geprüft. Danach leitet der Bischof oder der Orden die Akten der Vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechung zu.
Die Kongregation prüft dann als zweite Instanz in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen, holt gegebenfalls Gutachten über mögliche Wunder ein und spricht schließlich eine Empfehlung an den Papst aus. Der Heilige Vater erklärt schließlich offiziell, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet und als solcher öffentlich verehrt werden darf.
Seligsprechung kann wieder im Heimatbistum gefeiert werden
Papst em. Benedikt XIV hat die bis 1975 übliche Praxis der Kirche wiedereingeführt, dass Seligsprechungen nicht mehr zentral in Rom, vielmehr in den jeweiligen Diözesen vorgenommen werden. Dadurch haben viele Gläubige und Menschen, die pilgern, aus dem jeweiligen Heimatbistum des Seliggesprochenen die Gelegenheit, die Seligsprechung persönlich mitzufeiern.