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Erzbistum Paderborn
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© Photo Kozyr / Shutterstock.com

Wahlen zum Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn

Vierzehn Mitglieder des Kirchensteuerrates werden von Gemeindeebene gewählt

Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Im Juni trafen sich die Mitglieder des Kirchensteuerrates im Erzbischöflichen Priesterseminar.
Foto: pdp / Thomas Throenle

Die Kirchenvorstände der Pfarrgemeinden im Erzbistum Paderborn wählen in den kommenden Wochen insgesamt 14 Mitglieder des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn. Die zehnte Amtsperiode dieses Gremiums der Mitverantwortung endet am 31. Dezember 2019. Schritte zur Bildung des künftigen Kirchensteuerrates sind bereits unternommen: In den sieben Wahlbezirken finden schließlich die Wahlen von jeweils zwei Laien statt, die dem neuen Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn angehören werden.

Durch die zuständigen Wahlausschüsse in den sieben Wahlbezirken innerhalb des Erzbistums Paderborn werden derzeit alle Kirchenvorstände der Kirchengemeinden dazu aufgefordert, aus ihrer Mitte einen Vertreter als Wahlfrau oder Wahlmann für die Wahl zum Kirchensteuerrat zu benennen. Dabei können die Kirchenvorstände auch geeignete Kandidaten für den Kirchensteuerrat auf der Ebene des Erzbistums vorschlagen. Denn in jedem Wahlbezirk werden schließlich zwei Vertreter für den Kirchensteuerrat gewählt.

Die sieben Wahlbezirke stimmen mit den Grenzen der Gemeindeverbände Katholischer Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn überein. Zwischen diesen Interessenvertretungen und Dienstleistern der Kirchengemeinden und dem Kirchensteuerrat gibt es eine enge Zusammenarbeit in Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten. Auf diesem Hintergrund wird in der Regel eine zeitliche und räumliche Anbindung der Wahl zum Diözesan-Kirchensteuerrat an die Verbandsversammlungen der sieben Gemeindeverbände im Erzbistum genutzt.

Zusammensetzung auf der Grundlage demokratischer Wahlen

Dem Kirchensteuerrat gehören im Erzbistum Paderborn Laien und Priester als gewählte oder berufene Mitglieder an. Die Mehrheit der Mitglieder wird durch eine demokratische Wahl bestimmt. Neben den vierzehn gewählten Laienmitgliedern gehören dem Kirchensteuerrat drei weitere Laien aus dem Erzbistum an, die durch den Paderborner Erzbischof berufen werden. Auf diese Weise hat der Erzbischof die Möglichkeit, das Gremium mit Personen- oder Berufsgruppen zu ergänzen, die nach der Wahl noch nicht im Kirchensteuerrat vertreten sind. Schließlich bestimmt der Priesterrat zwei amtierende Pfarrer. Als Vorsitzenden hat Erzbischof Hans-Josef Becker Generalvikar Alfons Hardt beauftragt, der mit dem Diözesan-Ökonomen und dem Diözesan-Justiziar mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt.

Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Teile des Erzbistums besteht jeweils ein Kirchensteuerbeirat.

Aufgaben des Kirchensteuerrates

Der Kirchensteuerrat hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Die Jahresabschlüsse der Erzdiözese Paderborn werden beschlossen, und über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr wird befunden. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

Durch den Kirchensteuerrat wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds und Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

Durch den Kirchensteuerrat werden schließlich auch die so genannten Schlüsselzuweisungsrichtlinien als Finanzierungssystem für die laufenden Kosten der Kirchengemeinden permanent überprüft und den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Durch die Wahlbeteiligung der örtlichen Ebene wird gewährleistet, dass die Belange der Kirchengemeinden Berücksichtigung finden und nicht hinter den zentralen Aufgaben des Erzbistums oder der Weltkirche zurücktreten.

Der Kirchensteuerrat hat sich als ein wichtiges Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum Paderborn bewährt. Durch die kompetente Begleitung der Diözesanleitung leistet dieses Gremium einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherstellung einer zukunftsorientierten Haushaltsplanung im Erzbistum Paderborn.

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