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Erzbistum Paderborn
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© Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

ZdK startet Wahlverfahren für Synodalen Ausschuss

Mit einem Wahlaufruf hat sich heute der Generalsekretär des ZdK, Marc Frings, an alle Mitglieder der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) gewandt.

Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten für den Synodalen Ausschuss, der nach dem Ende des Synodalen Weges im Frühjahr 2023 einen Synodalen Rat für die katholische Kirche in Deutschland vorbereiten soll.

Ziel ist es, Synodalität als gemeinschaftliches Projekt der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) zu stärken und zu verstetigen. Im September 2022 hatte die IV. Synodalversammlung in Frankfurt am Main mit überwältigender Mehrheit für einen Synodalen Rat für die katholische Kirche in Deutschland votiert. Diesem soll ein Synodaler Ausschuss vorausgehen, der von der DBK und dem ZdK getragen wird.

„Der Synodale Ausschuss wird für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt sein, ehe ein größeres Gremium eingesetzt wird“, schreibt der ZdK-Generalsekretär im Wahlaufruf. Die Aufgabe des Synodalen Ausschusses sei es, „als Denkraum und Schaltzentrale sowie als Themenspeicher“ zu fungieren. Außerdem sei im Synodalen Ausschuss zu klären, wie „die Evaluation als Teil des Synodalen Weges“ umzusetzen sei: „Laut Satzung des Synodalen Weges obliegt es der Synodalversammlung, drei Jahre nach dem letzten Treffen die Beschlüsse zu evaluieren.“

Weg zum Synodalen Rat

Jeder der beiden Träger benennt 27 Mitglieder des Synodalen Ausschusses. Die DBK entsendet alle 27 Diözesanbischöfe.

Für das ZdK stimmte der Hauptausschuss am 21. Oktober einer Aufteilung zu, nach der die Präsidentin und die vier Vizepräsidentinnen und -Präsidenten des ZdK Mitglieder des Synodalen Ausschusses sein sollen. Sie müssen von der Vollversammlung am 9. Dezember 2022 bestätigt werden. Zu wählen sind bereits am 8. Dezember 2022 Vertreterinnen und Vertreter aus den drei Säulen des ZdK: vier Vertreterinnen und Vertreter der Diözesanräte, vier Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft katholischer Organisationen in Deutschland (AGKOD) und zwei Einzelpersönlichkeiten. Zwölf weitere Vertreterinnen und Vertreter werden am 9. Dezember 2022 aus der ZdK-Vollversammlung gewählt. Mindestens 14 der 27 zu entsendenden Mitglieder sollen nach Beschluss des Hauptausschusses Frauen sein, mindestens zwölf Männer.
Weitere zwanzig Personen werden in der V. Synodalversammlung im März 2023 in den Ausschuss zu wählen sein, der damit insgesamt 74 Mitglieder haben wird. Spätestens 2026 soll der Synodale Rat, den der Ausschuss mit seiner Arbeit vorbereitet, ins Leben gerufen werden.

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