Im akademischen Jahr 2022/23, also im Wintersemester 2022/23 und im Sommersemester 2023, vertrat Franz Kalde an der Universität München den Lehrstuhl für Kirchenrecht, insbesondere Verwaltungsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte; als Professor lehrte und forschte er damit an seiner früheren Ausbildungs- und Wirkungsstätte, dem Kanonistischen Institut (seit 2001 Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik).
Auch zuvor war er der Wissenschaft treu geblieben und hielt Lehrveranstaltungen an verschiedenen Universitäten; zahlreich sind seine kirchenrechtlichen und rechtsgeschichtlichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Standardwerken (u.a. Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Lexikon für Theologie und Kirche, Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht; Religion in Geschichte und Gegenwart; Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon; Diccionario General de Derecho Canónico).
Anliegen der Tätigkeit in München war es nicht nur, den Studierenden im Bereich der Rechtsgeschichte Techniken (u.a. Grundkenntnisse der Paläographie für die Transskription mittelalterlicher Handschriften) und Hilfsmittel zum Auflösen juristischer Abbreviaturen und Allegationen zu erklären, sondern auch den Bezug zum geltenden Recht und zur Rechtsanwendung herzustellen. Es galt, den Studierenden für den weiteren Ausbildungs- und Lebensweg die Schutzfunktion des Rechts und die Ausrichtung auf die Gerechtigkeit zu vermitteln.