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Juristische und kirchenrechtliche Prüfung ergeben keine Anhaltspunkte auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Pastor André Assheuer

Update Februar 2025

Im Juli 2022 gab das Erzbistum Paderborn bekannt, dass gegen Pastor André Aßheuer Vorwürfe verhaltensbezogener Art vorlagen. Eine zuvor geplante, nach Eingang der Beschuldigungen jedoch nicht durchführbare Installierung als Pfarrer führte zu einer öffentlichen Kommunikation der Vorwürfe, die zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht geprüft waren. Bei jeder Überprüfung einer Beschuldigung gilt die Unschuldsvermutung.

Entsprechend den geltenden kirchlichen Verfahrensregeln wurde der beschuldigte Priester für die Dauer der Prüfung vom Dienst freigestellt. Der Vorgang wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Ebenso wurde ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet.

In den Verfahren haben sich im Ergebnis weder nach dem staatlichen noch nach dem kirchlichen Recht Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Insbesondere ergaben sich keine Anhaltspunkte für sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen im Sinne der kirchlichen Interventionsordnung.

Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Herausnahme des Priesters aus dem pastoralen Dienst nicht weiter geboten. In Abstimmung mit den römischen Behörden haben die Personalverantwortlichen des Erzbistums Paderborn einen neuen Einsatzbereich des Geistlichen klar definiert und auf bestimmte Aufgaben begrenzt. Die Umsetzung der Aufgabenzuweisung sowie das persönliche Verhalten werden regelmäßig begleitet und reflektiert.

Dem Erzbistum ist es ein Anliegen, den Priester nach einer sehr einschneidenden beruflichen und privaten Situation zu begleiten und weiteren Schaden von ihm abzuwenden. Es bittet ausdrücklich darum, von einer Gerüchtebildung abzusehen und den Priester auf seinem Weg und bei seinen Aufgaben zu unterstützen.

 

alter Stand Juli 2022

Verfahren gegen einen Priester des Erzbistums Paderborn eingeleitet

Am 4. Juli 2022 hat Pastor André Aßheuer dem Erzbischof Hans-Josef Becker gegenüber seinen Verzicht auf seine künftige Pfarrstelle in Schloß Neuhaus erklärt und zugleich um ein Sabbatjahr gebeten. Erzbischof Becker hat den Stellenverzicht angenommen und dem Wunsch auf Gewährung eines Sabbatjahres entsprochen.

Im Hintergrund stehen Vorwürfe verhaltensbezogener Art. Das Erzbistum Paderborn hat die vorgeschriebenen kirchenrechtlichen Verfahren eingeleitet und die staatlichen Stellen umgehend in Kenntnis gesetzt. Bis zum Abschluss der Verfahren wurde Pastor Aßheuer mit sofortiger Wirkung die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Das schließt auch die sofortige Beendigung seines Amtes als Pfarradministrator der Pfarrei St. Maria Welver ein.

Weitergehende Informationen können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes seitens des Erzbistums Paderborn nicht gegeben werden. Über die daraus folgenden personellen Veränderungen wird zeitnah entschieden und dann informiert.

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