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Erzbistum Paderborn
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Pressemeldung
30. März 2023
Paderborn/Olsberg

Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung – Pfarrer erstattet Selbstanzeige

Pfarrer räumt Vorwürfe vollumfänglich ein und erklärt Absicht zur Wiedergutmachung / Finanzieller Verlust für betroffene Kirchengemeinde beziffert sich auf rund 175.000 Euro / Keine finanziellen Auffälligkeiten in Nachbargemeinden feststellbar

Am 25. März wurde seitens des Erzbistums Paderborn und des Kirchenvorstandes St. Martin Bigge darüber informiert, dass Pfarrer Richard Steilmann auf seine Pfarrstelle verzichtet hat. Zur Begründung wurden Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde genannt, deren Klärung und Bewertung nach abgeschlossener interner Prüfung voraussichtlich staatlichen Stellen obliegen werden.

Grundlage der Vorwürfe sind durch das Team Revision des Erzbischöflichen Generalvikariates festgestellte Fehlbeträge, die bei der Prüfung der Vermögensverwaltung in der katholischen Kirchengemeinde St. Martin Bigge auffällig wurden. Dem ersten Prüfergebnis folgte eine Anhörung Pfarrer Steilmanns, der zu dem Gespräch von zwei Vertrauenspersonen begleitet wurde. Der Pfarrer räumte die im Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen vollumfänglich ein und erklärte seine Absicht zur Wiedergutmachung. Seine Einlassungen zum Sachverhalt wurden im Schlussbericht der Revision berücksichtigt, der am 22. März 2023 mit dem Kirchenvorstand erörtert wurde. Durch das eingeräumte Fehlverhalten des Pfarrers ist der Kirchengemeinde St. Martin durch mutmaßliche Veruntreuung zum Vorteil Dritter ein finanzieller Verlust entstanden. Der Prüfbericht weist diesen Verlust derzeit in Höhe von rund 175.000 Euro aus. Auffälligkeiten in der Vermögensverwaltung der benachbarten Kirchengemeinden konnten durch die Prüfer nicht festgestellt werden.

Das Erzbistum Paderborn hat Pfarrer Steilmann unverzüglich zur Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung geraten und ihm auch die Möglichkeit eingeräumt, eine Strafanzeige in eigener Sache zu erstatten. Diese Anzeige ist nach Auskunft seines Anwalts mit dem heutigen Tage auf den Weg gebracht. Die sich an das Prüfungsergebnis und die sich aller Voraussicht nach folgenden staatlichen Ermittlungen anschließenden Fragen gilt es nun, zu klären und zu bewerten. Es stellt sich insbesondere die Frage der Wiedergutmachung.

Die Seelsorge in den durch den Pfarrstellenverzicht und die darauf folgende Ungewissheit zurecht irritierten Gemeinden wird durch den vorübergehend leitenden Pfarrer Burkhard Sudbrock und das Pastoralteam vor Ort aufrechterhalten.

Das Erzbistum bedauert außerordentlich, dass es in den Kirchengemeinden zu Irritationen und Enttäuschungen gekommen ist. Aus Gründen der Transparenz wurde der zum Zeitpunkt am 25. März 2023 gesicherte Verfahrensstand gleichzeitig mit der Information zum Pfarrstellenverzicht unverzüglich mitgeteilt. Diese Information erfolgte auf der Grundlage, dass der Pfarrer die Vorwürfe zuvor vollumfänglich eingeräumt hatte. Weitere Angaben waren zu dem Zeitpunkt noch nicht möglich.

Das Erzbistum Paderborn und der Kirchenvorstand St. Martin sehen sich zur rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhaltes verpflichtet. Gleichwohl steht das Erzbistum in der Fürsorgepflicht für Pfarrer Steilmann. Vor diesem Hintergrund und in Vorausschau der durch die Anzeige zu erwartenden staatsanwaltlichen Überprüfungen bittet das Erzbistum um Verständnis, dass weitere Angaben zum Sachverhalt bis auf weiteres nicht erfolgen können.

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