Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat am 18. Februar 2022 ihren Tätigkeitsbericht für das erste Jahr 2021 vorgelegt. „Wir hoffen, dass wir mit diesem Tätigkeitsbericht einen nachvollziehbaren Einblick in unsere Arbeit geben können“, so die Vorsitzende der UKA, Margarete Reske, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln a. D., bei der Vorstellung des Berichtes in Bonn.
Grundlage der Arbeit der UKA ist die von der Deutschen Bischofskonferenz erlassene Verfahrensordnung, in der die UKA – ein unabhängiges Gremium von Fachleuten – nach intensiver Einzelfallberatung auf der Basis der vorliegenden Anträge Anerkennungsleistungen festlegt, die sich am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder orientieren.
1.565 Anträge im ersten Jahr
Der Tätigkeitsbericht erläutert die Arbeit des Jahres 2021 in 16 Schaubildern und erläuternden Texten. Sylke Schruff, Referentin in der Geschäftsstelle der UKA, berichtet, dass im Jahr 2021 insgesamt 1.565 Anträge auf Anerkennungsleistungen in der Geschäftsstelle eingegangen seien, davon alleine 975 Anträge in den ersten vier Monaten. Zu Beginn des Jahres hätten aber auch die Grundlagen für die Tätigkeit der UKA und die Prozesse in der Geschäftsstelle geschaffen werden müssen, daher hätten anfänglich nur wenige Anträge entschieden werden können.
In etwa zwei Dritteln der Fälle habe es sich um Folgeanträge zum früheren Verfahren der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) aus den Jahren von 2011 bis 2020 gehandelt.
Im Verlauf des Jahres sei ein deutlicher Anstieg der Bearbeitungszahl gelungen, zum einen durch personelle Aufstockung, zum anderen durch die Einführung von sogenannten Spruchkammern, die eine höhere Sitzungsfrequenz erlauben. Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge habe am Jahresende bei 949 gelegen.
Die Differenz zwischen den noch nicht entschiedenen und entschiedenen Anträgen werde seit Einführung der Kammern stetig kleiner. Dies sei das gemeinsame Ziel von Kommission und Geschäftsstelle. Schruff wörtlich: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden täglich mit dem unermesslichen Leid konfrontiert, das den Betroffenen zugefügt wurde. Es ist ihnen ein wichtiges Anliegen, dieses Leid durch eine zügige und sorgfältige Bearbeitung der eingehenden Antragsunterlagen und einen respektvollen Umgang mit den jeweils mitgeteilten Informationen zu würdigen.“