Vorgeschichte zur Päpstlichen Bulle von 1821
Die Ankunft preußischer Truppen in Paderborn im Jahr 1802 führte zum Ende des Fürstbistums Paderborn und zur strikten Trennung der geistlichen und weltlichen Herrschaft. Das Bistum Paderborn wurde damit eine rein kirchliche Instanz, die von einem Bischof als geistlichem Oberhaupt geleitet wurde. Die alte Kirchenorganisation, die wesentlich auf den geistlichen Fürstentümern (Hochstiften), ihrem Rechtsstatus und ihrer Wirtschaftsleistung beruhte, musste durch eine Diözesanstruktur ohne staatliche Souveränität ersetzt werden.
Nach der Niederlage von Napoleon Bonaparte ordnete der Wiener Kongress (1814 bis 1815) als Folge der Koalitionskriege Europa neu. Dabei wurden Grenzen von Staaten neu festgelegt, so auch die Grenzen des Staates Preußen. Das Territorium des ehemaligen Fürstbistums Paderborn wurde in die neue preußische Provinz Westfalen eingegliedert. Weitere Territorien kamen ebenfalls zur preußischen Provinz Westfalen: das Herzogtum Westfalen, das Fürstentum Minden, die Grafschaft Ravensberg, das ehemalige Fürstbistum Corvey, die Stadt Dortmund, die Grafschaft Mark und das Fürstentum Siegen, sowie das Amt Reckenberg.
Dem Königreich Preußen lag daran, dass die kirchlichen Grenzen (Bistümer) mit den staatlichen Grenzen übereinstimmten, um ohne den Einfluss auswärtiger Staaten die kirchlichen Angelegenheiten regeln zu können. Die Kirche strebte ebenfalls eine Deckungsgleichheit von staatlichen und kirchlichen Grenzen an, um auf einer verlässlichen Basis mit den staatlichen Stellen kooperieren zu können.
Durch eine Neuumschreibung der Diözesen in Deutschland sollte den neuen politischen Verhältnissen nach dem Wiener Kongress Rechnung getragen werden. Im Blick auf diese Neuordnung waren die römische Kurie und die deutschen Bischöfe auf ihre (neue) Unabhängigkeit in geistlichen Angelegenheiten, etwa in Schul- und Ehefragen, bedacht. Sie konnten aber zugleich auf ein geregeltes Zusammenwirken mit den staatlichen Stellen nicht verzichten. Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Katholischen Kirche und den Staaten wurden in den Konkordaten und Zirkumskriptionsbullen der Jahre 1817 bis 1824 niedergeschrieben.
Bei der mit den Zirkumskriptionsbullen geleisteten Neuumschreibung wurden die Diözesangrenzen mit den politischen Grenzen von 1815 zur Deckung gebracht. Jedem Staat sollten ein oder mehrere Bistümer entsprechen. In keinem Staat sollten Diözesangebiete auswärtiger Bischofssitze liegen. Mit einigen Abweichungen von diesen Grundsätzen, vor allem für Kleinststaaten, entstand so eine kirchliche Landkarte, von der sich wesentliche Teile bis heute erhalten haben.