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Erzbistum Paderborn
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Paderborner Bistum entsteht vor 200 Jahren quasi neu

Päpstliche Bulle „De salute animarum“ vom 16. Juli 1821 macht Bistum Paderborn zur zweitgrößten Diözese in Preußen

Im Jahr 1999 feierte das Erzbistum Paderborn seinen 1.200sten Geburtstag, denn im Jahr 799 wurde das in Ostwestfalen gelegene Bistum Paderborn bei der Begegnung von Papst Leo III. und Karl dem Großen gegründet. Aber auch am heutigen 16. Juli 2021 kann ein rundes Jubiläum gefeiert werden: Mit der Päpstlichen Bulle „De salute animarum“ – Über das Heil der Seelen – wurde vor 200 Jahren das Paderborner Bistum neu umschrieben und dadurch zum damals zweitgrößten Bistum in Preußen. Papst Pius VII. unterzeichnete am 16. Juli 1821 die Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Preußen über die Neuordnung der Bistümer in Preußen nach dem Wiener Kongress. Diese veränderte den Zuschnitt des Bistums Paderborn vor 200 Jahren grundlegend und vergrößerte seine Fläche immens.

Durch die Päpstliche Bulle wurde im Jahr 1821 aus dem bisher eher kleinen und überschaubaren Bistum Paderborn ein flächenmäßig sehr großes Bistum. Das ostwestfälische Bistum wurde im Süden und Westen durch den Hellweg, Teile des Ruhrgebiets sowie das Sauerland erweitert, im Osten erfuhr es eine großflächige Gebietsausdehnung: Konkret kamen im Jahr 1821 zum Bistum Paderborn das Bistum Corvey sowie Teile der Bistümer Mainz, Köln, Osnabrück sowie des Apostolischen Vikariats des Nordens mit Minden, Halberstadt und Magdeburg hinzu. Das ganze Sauerland, das ursprünglich zum Fürsterzbistum Köln gehörte, wurde dem Bistum Paderborn angegliedert. Nahezu das gesamte Gebiet des heutigen Bistums Magdeburg wurde dem Bistum Paderborn zugeordnet. Im Jahr 1994 wurde dies allerdings mit der Neugründung des Bistums Magdeburg wieder rückgängig gemacht.

Bistum Paderborn ist damals zweitgrößtes Bistum

Die Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Preußen aus dem Jahr 1821 machte das neu zugeschnittene Bistum Paderborn zu einem ausgesprochenen Diasporabistum. Es wurde flächenmäßig nur noch durch das Bistum Breslau übertroffen. Die Neuordnung des Bistums Paderborn konnte allerdings nicht unverzüglich im Jahr 1821 erfolgen. Zunächst wurden für die neu zum Bistum Paderborn hinzugekommenen Gebiete apostolische Vikariate beziehungsweise Kommissariate gebildet. Diese wurden vom Paderborner Generalvikar, Dr. Richard Kornelius Dammers, dem späteren Bischof (1841-1844) des Bistums Paderborn, als apostolischem Vikar verwaltet. Es dauerte bis zum Ende des Jahres 1849, bis die Eingliederung der neuen Teile des Bistums organisatorisch vollendet werden konnte.

Die im Osten eingegliederten neuen Teile des Bistums Paderborn behielten aufgrund der großen räumlichen Entfernungen und ihrer eigenen Herkunft und Tradition einen eigenen Status, indem sie innerhalb des Bistums Paderborn zu Bischöflichen Kommissariaten gemacht wurden. Im Lauf der Zeit entwickelten sich die Kommissariate Heiligenstadt, Erfurt und Magdeburg. Heiligenstadt und Erfurt wurden nach dem Preußenkonkordat 1929/30 dem Bistum Fulda eingegliedert.

Pfarreien und Menschen

Bestand das bisherige Fürstbistum Paderborn aus 99 Pfarreien, so waren im neuumschriebenen Bistum Paderborn im Jahr 1821 nunmehr 391 Pfarreien verzeichnet. Die Zahl der Pfarreien erhöhte sich bis zum Jahr 1873 auf 467. Durch Pfarrei-Neugründungen und Neuumschreibungen von Pfarreien waren im Jahr 1913 insgesamt 545 Pfarreien und 248 Pfarrvikarien und somit 793 selbstständige Seelsorgebezirke im Bistum Paderborn zu verzeichnen. Im Jahr 1929 hatte sich die Gesamtzahl der selbstständigen Seelsorgebezirke im Bistum Paderborn auf 891 erhöht.

Das Fürstbistum Paderborn hatte bei seiner im Zuge der Säkularisation im Jahr 1802 erfolgten Auflösung 100.000 Einwohner, die fast ausnahmslos katholisch waren. Durch die Gebietserweiterung verzeichnete das Bistum Paderborn im Jahr 1826 eine Einwohnerzahl von 1.930.000 Menschen, von denen 430.000 und somit 22 Prozent katholisch waren. Im ehemaligen Hochstift Paderborn, im ehemals kurkölnischen Sauerland sowie im Eichsfeld bildeten die Katholiken die Mehrheit, der Hellwegraum war konfessionell gemischt, in allen übrigen Gebieten des Bistums Paderborn waren die Katholiken eine Minderheit.

Regelungen im Verhältnis Staat und Kirche

„De salute animarum“ ordnete als päpstliches Zirkumskriptionsdekret jedoch nicht allein territoriale Zuordnungen, sondern beinhaltete auch Regelungen für das Verhältnis von Staat und Kirche, beispielsweise Fragen der Finanzierung der Kirche. Zum Ausgleich für die Enteignungen der Kirche durch die Säkularisation blieb es bei jährlichen Zahlungen aus der Staatskasse an die Kirche. Der Heilige Stuhl erhielt das Recht, den Dompropst zu bestimmen, während das Domkapitel das Wahlrecht für den Bischof behielt.

Vorgeschichte zur Päpstlichen Bulle von 1821

Die Ankunft preußischer Truppen in Paderborn im Jahr 1802 führte zum Ende des Fürstbistums Paderborn und zur strikten Trennung der geistlichen und weltlichen Herrschaft. Das Bistum Paderborn wurde damit eine rein kirchliche Instanz, die von einem Bischof als geistlichem Oberhaupt geleitet wurde. Die alte Kirchenorganisation, die wesentlich auf den geistlichen Fürstentümern (Hochstiften), ihrem Rechtsstatus und ihrer Wirtschaftsleistung beruhte, musste durch eine Diözesanstruktur ohne staatliche Souveränität ersetzt werden.

Nach der Niederlage von Napoleon Bonaparte ordnete der Wiener Kongress (1814 bis 1815) als Folge der Koalitionskriege Europa neu. Dabei wurden Grenzen von Staaten neu festgelegt, so auch die Grenzen des Staates Preußen. Das Territorium des ehemaligen Fürstbistums Paderborn wurde in die neue preußische Provinz Westfalen eingegliedert. Weitere Territorien kamen ebenfalls zur preußischen Provinz Westfalen: das Herzogtum Westfalen, das Fürstentum Minden, die Grafschaft Ravensberg, das ehemalige Fürstbistum Corvey, die Stadt Dortmund, die Grafschaft Mark und das Fürstentum Siegen, sowie das Amt Reckenberg.

Dem Königreich Preußen lag daran, dass die kirchlichen Grenzen (Bistümer) mit den staatlichen Grenzen übereinstimmten, um ohne den Einfluss auswärtiger Staaten die kirchlichen Angelegenheiten regeln zu können. Die Kirche strebte ebenfalls eine Deckungsgleichheit von staatlichen und kirchlichen Grenzen an, um auf einer verlässlichen Basis mit den staatlichen Stellen kooperieren zu können.

Durch eine Neuumschreibung der Diözesen in Deutschland sollte den neuen politischen Verhältnissen nach dem Wiener Kongress Rechnung getragen werden. Im Blick auf diese Neuordnung waren die römische Kurie und die deutschen Bischöfe auf ihre (neue) Unabhängigkeit in geistlichen Angelegenheiten, etwa in Schul- und Ehefragen, bedacht. Sie konnten aber zugleich auf ein geregeltes Zusammenwirken mit den staatlichen Stellen nicht verzichten. Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Katholischen Kirche und den Staaten wurden in den Konkordaten und Zirkumskriptionsbullen der Jahre 1817 bis 1824 niedergeschrieben.

Bei der mit den Zirkumskriptionsbullen geleisteten Neuumschreibung wurden die Diözesangrenzen mit den politischen Grenzen von 1815 zur Deckung gebracht. Jedem Staat sollten ein oder mehrere Bistümer entsprechen. In keinem Staat sollten Diözesangebiete auswärtiger Bischofssitze liegen. Mit einigen Abweichungen von diesen Grundsätzen, vor allem für Kleinststaaten, entstand so eine kirchliche Landkarte, von der sich wesentliche Teile bis heute erhalten haben.

Weitere Geschichte der Kirche von Paderborn

Im Jahr 1930 wurde das Bistum Paderborn mit der Bulle „Pastoralis officii nostri“ zum Erzbistum erhoben. Im Jahr 1958 entstand das Bistum Essen und das Erzbistum Paderborn trat an das neu eingerichtete Ruhr-Bistum die Dekanate Bochum, Gelsenkirchen, Hattingen, Wattenscheid und angrenzende Gebietsteile ab. In Folge der deutsch-deutschen Gespräche der 1970er Jahre wurde das Kommissariat Magdeburg zu einer Apostolischen Administratur aufgewertet, es war somit direkt dem Papst unterstellt und verwaltungstechnisch von Paderborn unabhängig. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurde Magdeburg im Jahr 1994 ein eigenes Bistum.

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