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Erzbistum Paderborn
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© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Neue Trends auf katholischen Friedhöfen

Bestattungskultur im Erzbistum Paderborn entwickelt sich zeitgemäß

Die Bestattungskultur in Deutschland verändert sich – und mit ihr der Umgang mit Tod und Trauer, Abschied und Erinnerung. Das fällt auch im Erzbistum Paderborn auf. Für viele ist das kirchliche Begräbnis längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Doch wie reagiert die Kirche und was kann sie im Sterbefall den Toten ebenso wie den Lebenden heute noch bieten?

Die Zeiten haben sich geändert. Das fällt nicht erst im eher grauen Totenmonat November auf, wenn an Allerheiligen, Allerseelen, dem Volkstrauertag, Totensonntag und dem Buß- und Bettag traditionell der Verstorbenen gedacht wird. Von insgesamt etwa einer Million Verstorbenen pro Jahr in Deutschland wird nur noch rund die Hälfte kirchlich beigesetzt. Dabei finden deutlich weniger Erdbestattungen und mehr Urnenbeisetzungen statt. Die Beteiligung von Geistlichen nimmt ab, der Einsatz von nichtkirchlichen Trauerbegleitern und Trauerrednern hingegen zu. Gleichzeitig geht es bei den Bestattungen weniger klassisch und zunehmend individueller zu. Das alles bei steigenden Betriebskosten und einer immer mobiler werdenden Gesellschaft.

Vielerorts sind die Trends selten so eindeutig wie im Bestattungswesen. Zu erkennen ist das auch auf den katholischen Friedhöfen im Erzbistum Paderborn. „Der Wandel kann durchaus bestätigt werden. Die Beobachtungen gelten genauso auch für kirchliche Friedhöfe“, bestätigt Heide Mohr. Sie ist im Bereich Recht des Erzbischöflichen Generalvikariats in Paderborn zuständig für juristische Fragen zu den Friedhofssatzungen und unterstützt bei Veränderungsprozessen. Statistiken und Zahlen gebe es zwar nicht. In ihrer Aufgabe aber könne sie die verschiedenen Entwicklungen beobachten, wenn zum Beispiel inhaltlich in den Satzungen deutlich mehr Urnen- als Erdbestattungen behandelt werden.

Veränderungen flexibel gestalten

Was sich allgemein sehr verändere, ist die zunehmende Nachfrage nach neuen Arten der Grabstätten. Ein Problem für kirchlich verwaltete Friedhöfe sei das aber nicht, „weil auch schon durch das Bestattungsgesetz Erdbestattung und die Aschenbeisetzung gleichgestellt worden sind“, erklärt Heide Mohr. Früher habe die Kirche die Erdbestattung der Aschenbeisetzung vorgezogen. „In der heutigen kirchlichen Praxis ist das nicht mehr so“.

Zuständig für die katholischen Friedhöfe seien die Kirchengemeinden. Sie reagierten auf den Wandel, indem sie die je eigene Satzung den Erfordernissen anpassen. Sie seien es auch, die vor Ort die Voraussetzungen dafür schaffen, der veränderten Nachfrage nachzukommen. Gestaltungsgrenzen ergäben sich vor allem immer dann, wenn Maßnahmen dem Glauben an die Auferstehung von den Toten widersprechen oder es um vollständige Anonymisierung geht. „Zum Beispiel Aschestreufelder können kirchlicherseits nicht befürwortet werden. Außerdem müssen die Namen der Verstorbenen erscheinen und sich zuordnen lassen“, erläutert die Juristin. Schließlich seien die verstobenen Personen auf ihren Namen getauft. Auch anonyme Bestattungen in freien Bestattungswäldern kämen daher nicht in Frage, während es Baumbestattungen mit Namensnennung auf kirchlichen Friedhöfen geben könne. „Es muss äußerlich erkennbar sein, wer an welchem Ort bestattet ist. Es geht der Kirche um mehr als um den bloßen Naturkreislauf.“

Das gilt bei kirchlichen Bestattungen

Ansonsten sei der Gestaltungs- und Nutzungsrahmen katholischer Friedhöfe flexibel, betont Heide Mohr. So seien auch Nichtangehörige der Kirchengemeinde, Christen anderer Konfessionen oder aus der Kirche Ausgetretene ohne besondere Einschränkung zur Bestattung zugelassen. In den Satzungen sei in der Regel vorgesehen, Ausnahmen nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Kirchengemeinde zuzulassen. „Es gibt ausreichend Spielraum, vor Ort gestalten zu können“, ist sich die Fachfrau sicher.

So gilt näherhin: Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum am Grab oder einer anderen dafür im Freien vorgesehen Stelle abgehalten werden. Das Requiem, also die Totenmesse, findet grundsätzlich nicht in der Friedhofskapelle, sondern in der Kirche statt. Die Leitung der Beerdigung obliegt dem zuständigen Pfarrer oder einer Person, die von ihm dazu beauftragt ist oder einen kirchlichen Auftrag dazu innehat. Andere wie beispielsweise private Trauerrednerinnen und Trauerredner dürfen nur mit einer vorherig zu beantragenden Erlaubnis auf dem Friedhof amtieren. Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhof bedürfen der vorherigen Abstimmung. Bei der Auswahl der Musiker und der Darbietung soll ein würdiger Rahmen gewahrt bleibt.

Friedhofsverwaltung durch Kirchengemeinden

Was die Gebühren angeht, können kirchliche Friedhöfe unter Umständen günstiger sein als andere. Im Vergleich sei der Kostenapparat nicht selten kleiner. Das liege nicht zuletzt an den vielen Ehrenamtlichen, die regional unterschiedlich die kirchliche Bestattungskultur mittragen, erklärt Heide Mohr. Auch komme es häufig vor, dass die Gärtnerinnen und Gärtner kirchlicher Friedhöfe noch mehr Bezug zu einer gepflegten Bestattungskultur haben. „Vielleicht sagen auch deshalb manche, dass die kirchlichen Friedhöfe schöner gestaltet sind. Sie sind meistens auch kleiner und überschaubarer, was neben einer persönlichen Verbundenheit der Menschen auch ihrem Gefühl entgegenkommt.“ Beliebt seien kirchliche Friedhöfe, weil „diejenigen, die sich dort bestatten lassen wollen, in der Regel auch mehr Bezug zu ihnen haben, wenn sie beispielsweise selbst der Kirchengemeinde angehören oder Familienangehörige dort bereits bestattet sind“.

Aber die Juristin weiß auch von herausfordernden Seiten des katholischen Friedhofswesens im Erzbistum Paderborn zu berichten. Denn es kann gelegentlich auch dazu kommen, dass einer Kirchengemeinde Inflexibilität vorgeworfen wird. Das betrifft dann meist die Gestaltung der Grabstätten oder der Grabmale, wenn die geltende Friedhofssatzung zu detaillierte Regeln vorsieht, zum Beispiel wie das Grabmal auszusehen hat und welche Materialien dafür verwendet werden oder welche Höhe sie haben dürfen. „Aus rechtlicher Sicht sollte es hier nicht ausschließlich um ästhetische Gründe gehen“, die den Nutzungsberechtigten manchmal entgegenhalten würden. „Untersagt sollte lediglich werden, was der Würde des Friedhofs widerspricht“, meint Heide Mohr.

Besonderheit „Monopol-Friedhöfe“

Nachteile für die kirchlichen Friedhöfe selbst könnten entstehen, wenn aufgrund vieler Urnenbeisetzungen mehr Grünflächen frei blieben. Im Unterschied zu den städtischen Friedhöfen könnten die kirchlichen Friedhofsträger die unbesetzten Grünanlagen dann nämlich nicht finanziell umlegen oder als Parkanlagen abschreiben. „Solche Möglichkeiten haben kirchliche Friedhofsträger nicht.“ Ein anderer Nachteil könne bei Zuwiderhandlung gegen die Friedhofssatzung entstehen. „Kirchengemeinden haben auch nicht die Möglichkeit wie Städte, einfach Ordnungsgelder einzunehmen.

Eine Besonderheit im Bestattungswesen sind die sogenannten „Monopol-Friedhöfe“. Sie gebe es aus historischen Gründen gerade in ländlichen Bereichen wie zum Beispiel im Sauerland, wenn nur kirchliche und keine städtischen Friedhöfe vorhanden seien. Dann hätten die Kirchengemeinden die Aufgaben der Stadt mit zu übernehmen, wenn die Stadt ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen kann. „In solchen Fällen gehen die üblichen Regelungen über das, was ein kirchlicher Friedhofsträger sonst zu erbringen hat, hinaus“, erklärt die Mitarbeiterin der erzbischöflichen Verwaltung.

Wie reagieren die Kirchengemeinden auf die Veränderungen?

Wie die Kirchengemeinden vor Ort auf die Veränderungen reagieren, sei generell schwer zu beantworten, sagt Silvana Bröcher vom Pastoralen Raum Pastoralverbund Schmallenberg-Eslohe. Sie ist Verwaltungsleiterin und hat einen Überblick über insgesamt 28 Kirchengemeinden mit 30 katholischen Friedhöfen. „Es ist überall anders.“ Das bestätigt auch Damian Steinhelfer vom Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Ruhr mit Sitz in Dortmund. Die Voraussetzungen und Anforderungen seien jeweils zu verschieden. Damian Steinhelfer ist für die Verwaltung mehrerer Friedhöfe in Unna, Hemer, Neuenrade und Dortmund zuständig, leitet das Projekt Friedhofsverwaltung im Kooperationsraum West, ist als solcher Ansprechpartner für 52 Kirchengemeinden mit eigenem Friedhof und engagiert sich zudem selbst als Kirchenvorstandsmitglied in St. Vitus in Hemer.

Was sich feststellen lasse, ist in jedem Fall der Trend hin zu pflegefreien Gräbern, beobachtet Silvana Bröcher. „Hier auf dem Land wird sich zwar noch gut gekümmert. Aber es ist nicht mehr so wie früher.“ Darum gebe es auch zunehmend neue Angebote, zum Beispiel den Mix aus eigenständiger Grabpflege für zehn Jahre und anschließender Umstellung auf pflegefreie Grünfläche zur Entlastung für die restliche Laufzeit. „Solche Angebote kommen gut an.“ Auch Baumbestattungen kämen immer häufiger vor.

Ein Weinberg oder Rosenbeete für Urnenbeisetzungen

Aus Sicht von Silvana Bröcher entwickelten sich die katholischen Friedhöfe in ihrem Bereich zeitgemäß und den Trends entsprechend. „Die Wünsche der Menschen werden ernst genommen und möglichst immer häufiger umgesetzt.“ Dazu gehören auch neue Formen und Gräberarten. „In dörflicher, ländlicher Umgebung kann das dann auch mal schnell gehen. Da wird kein förmlicher Antrag gestellt. Man trifft sich, spricht und überlegt zusammen“, erklärt die Verwaltungsleiterin aus dem Sauerland. „Spektakuläres ist mir allerdings noch nicht begegnet.“

Eine kontinuierliche Veränderung des kirchlichen Bestattungswesens sieht auch Damian Steinhelfer für seinen Zuständigkeitsbereich, der urban geprägt ist. „Meist wird Neues zuerst auf den städtischen Friedhöfen entdeckt. Das wird dann auf Wunsch und nach Möglichkeit für den katholischen Friedhof übernommen.“ So kämen zum Beispiel als mögliche Bestattungsformen immer mehr Baumbestattungen, Gemeinschafts- oder Wildblumenwiesengrabstätten zur Umsetzung. Besonderheiten seien aktuell ein Weinberg oder Rosenbeete, die neulich für Urnenbeisetzungen angelegt worden seien. Auch hier sollte es vor allem pflegefrei sein. „Ältere Generationen fragen noch nach Erdbestattungen in einem Sarg. Aber das wird immer seltener.“ Der Aufwand, die Kosten oder beides seien den meisten zu hoch. Außerdem seien Nachkommen, die sich kümmern könnten, häufig nicht mehr vor Ort.

„Friedhöfe haben immer noch große Bedeutung“

Nichts geändert habe sich an der Bedeutung katholischer Friedhöfe für die Menschen, insbesondere für die Gläubigen. „Es sind wichtige Orte, an denen Trauer bewältigt werden kann. Rückzugsorte, Orte der Erinnerung. Die Menschen kommen hierher, um der Verstorbenen zu gedenken und sich um die Gräber zu kümmern“, sagt Damian Steinhelfer. Das gilt auch für das Sauerland: „Hier haben unsere Friedhöfe immer noch eine große Bedeutung. Da wird immer ganz viel Wert darauf gelegt“, unterstreicht Silvana Bröcher. „Es sind auch Begegnungsorte gerade für die älteren Menschen.“ Sie hielten dann auch gerne mal ein Schwätzchen, wenn sie sich beim Friedhofsgang träfen. In Schmallenberg und Eslohe sind neben einem städtischen Friedhof alle anderen 30 Friedhöfe katholisch.

Die Friedhofsverwaltung sei ein eigenes Unternehmen. Natürlich müsse kostendeckend gewirtschaftet werden. Im Einzelnen könne die Verwaltung aber ganz unterschiedlich sein. Von einer handschriftlichen Verwaltung, dem Einzeichnen der Gräberfelder mit Bleistift bis hin zu digitalen Verwaltungsprogrammen gebe es alles, berichtet die Verwaltungsleiterin. Viele seien jetzt dabei, zu professionalisieren und zu digitalisieren. „Früher hat es halt einfach jemand gemacht. Aber die Leute werden älter. Wer will dann noch diese Bleistiftzeichnungen übernehmen? Die Leute sind ja auch immer digitaler unterwegs.“

Digitalisierung der Friedhofsverwaltung

Ein wichtiges Anliegen auf dem Land sei, „es den Menschen nicht zu teuer zu machen“, sagt Silvana Bröcher. So werde möglichst vermieden, die Gebühren zu erhöhen, um den Angehörigen nicht zu hohe Kosten aufzuerlegen. Das gelinge, weil der ehrenamtliche Einsatz so stark ist. „Es gibt noch viele, die mit anpacken. Ohne das geht es nicht.“ Dann gebe es manchmal eine Aktion und die Hecke werde zum Beispiel geschnitten. „Auf dem Dorf hat ja jeder auch jemanden dort liegen und dann will man ja auch, dass es schön ist.“ So funktioniere es nach wie vor. „Dann kriegt man mal eben ein paar Leute zusammen. Der eine hat vielleicht irgendwie noch einen Bagger. Das, glaube ich, ist im Städtischen anders, wo es vielleicht etwas anonymer zugeht.“

Tatsächlich verhält es sich in der Stadt anders, wie Damian Steinhelfer erklärt. Zwar laufe auch hier noch vieles ehrenamtlich, das Engagement lasse aber nach. „Darum halte ich die Digitalisierung der Friedhofsverwaltung für so wichtig. Das macht vieles leichter und es braucht keinen großen Personaleinsatz.“ Vereinzelt würden katholische Friedhöfe abgegeben, weil sie unwirtschaftlich seien. „Wenn es ein attraktiver Friedhof ist, übernehmen die Städte sie gerne.“

Informationen zum Projekt Friedhofsverwaltung

Die mögliche Übernahme der Friedhofsverwaltung durch den Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Ruhr ist ein Projekt, das es im Erzbistum Paderborn bislang nur dort gibt. Ziel ist es, die leitenden Pfarrer und Kirchenvorstände sowie die Ehrenamtlichen zu entlasten. Es geht um die Sicherstellung funktionierender Prozesse, die leistungsfähige und wirtschaftliche Organisation der Friedhofsverwaltung sowie eine Kostentransparenz für die Friedhöfe, sofern diese buchhalterisch beim Gemeindeverband liegen.

Als Träger katholischer Friedhöfe sind grundsätzlich die Kirchengemeinden für die Verwaltung verantwortlich. In der Regel übernehmen Ehrenamtliche und das Pfarrsekretariat in Zusammenarbeit mit den Friedhofsgärtnerinnen und -gärtnern die verschiedenen Alltagsaufgaben. Die Letztverantwortung liegt beim Kirchenvorstand mit dem leitenden Pfarrer. Sollten sich Kirchengemeinden selbst nicht mehr in der Lage sehen, die organisatorische Verwaltung zu übernehmen, kann diese dann an den zuständigen Gemeindeverband Ruhr abgetreten werden.

Ein Beitrag von:
© ThF-PB

Benjamin Krysmann

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