„Als Erzbistum Paderborn sind wir erschrocken und bestürzt über uns bekannt gewordene Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Wir empfinden eine tiefe Trauer und Reue, dass im ‚Raum der Kirche‘ und im ‚Kontext der Kirche‘ durch ‚Männer der Kirche‘ diese Verbrechen stattgefunden haben. Wir bitten die Betroffenen und Opfer der Verbrechen um Verzeihen und um Vergebung.“ Das sagte Generalvikar Alfons Hardt am Dienstag in einem Pressegespräch, bei dem die aus dem Erzbistum Paderborn kommenden Informationen der MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vorstellen wurden. Die MHG-Studie sorge für Klarheit und Transparenz, so der Generalvikar des Paderborner Erzbischofs. „Wir werden aus der Studie lernen. Wir werden unsere Prävention und unser tägliches Handeln auf den Prüfstand stellen. Wir werden den Betroffenen auch weiterhin zuhören.“
Im Erzbistum Paderborn seien die Personalakten aller Geistlichen im Sinne der MHG-Studie geprüft worden, die zwischen dem 1.1.1946 und dem 31.12.2015 im Verantwortungsbereich der Erzdiözese entweder eine Funktion ausübten oder sich im Ruhestand befanden, erläuterte Generalvikar Hardt. Nicht nur strafrechtlich relevante Formen sexuellen Missbrauchs, vielmehr auch Grenzverletzungen und sonstige Übergriffe unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, alle Hinweise, Verdachtsmomente und Mutmaßungen, nicht lediglich verifizierte oder verifizierbare Taten, seien durch die Studie erfasst worden, weshalb sie von „Beschuldigten“ und „Betroffenen“ spreche. Durch die durch den Missbrauchsbeauftragten bearbeiteten Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt worden ist“ und die 2.502 geprüften Personalakten seien zu 111 Personen Hinweise gefunden worden im Sinn der Studie: „Priester, die des Missbrauchs, einer Grenzüberschreitung, eines Übergriffs beschuldigt wurden. Diese 111 Beschuldigten bilden im Hinblick auf die untersuchten 2502 Personen-Akten einen Anteil von 4,44 Prozent“, erklärte Generalvikar Hardt.