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Keine Kündigung wegen Outing

Generalvikar Alfons Hardt will kirchliches Arbeitsrecht fortentwickeln

Aufgrund der fortbestehenden Irritationen stellt Generalvikar Alfons Hardt für das Erzbistum Paderborn klar, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter befürchten muss, allein aufgrund der Offenlegung ihrer beziehungsweise seiner sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden. Generalvikar Hardt betont zudem nochmals, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzt.

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anlässlich der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm im arbeitsrechtlichen Verfahren um das Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus am 5. Februar 2026
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Pressemeldung Widerspruch gegen Antisemitismus gefordert

Podium mit Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz bei der Jahrestagung der Vereinigung katholischer Religionslehrerinnen und -lehrer an Gymnasien und Gesamtschulen im Erzbistum Paderborn
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