Der WDR-Rundfunkrat ist, neben dem Verwaltungsrat und der Intendanz, eines der drei durch das WDR-Gesetz vorgeschriebenen Organe des Westdeutschen Rundfunks. Während die Intendanz das operative Geschäft und das Programm verantwortet und der Verwaltungsrat die Geschäftsführung überwacht, berät der Rundfunkrat über alle Grundsatzfragen zu Angeboten, Struktur und Finanzen. Er engagiert sich medienpolitisch, unter anderem, um den Rundfunk als Kulturgut zu schützen.
Die meisten Mitglieder des Rundfunkrates werden von gesellschaftlichen Gruppen in NRW und vom Landtag entsandt. Neben den christlichen Kirchen sind dies beispielsweise andere Religionsgemeinschaften, kulturelle Gruppen, Wirtschaft, Handwerk, Landwirtschaft oder auch Gewerkschaften, Jugendlichen- sowie Seniorenvertretungen oder auch der Landesbehindertenrat. Die öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrates finden durchschnittlich einmal pro Monat statt. Wichtige Themen werden in spezialisierten Ausschüssen vorbereitet. Für die Intendanz sind die Beschlüsse des Rundfunkrates bindend.