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Erzbistum Paderborn
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© Shutterstock / Andrei_R
Pressemeldung
22. November 2022
Paderborn

Diözesanadministrator sieht neue Grundordnung positiv

Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts soll im Erzbistum Paderborn nach Möglichkeit zügig umgesetzt werden

Die von den deutschen katholischen Bischöfen mehrheitlich beschlossene Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts soll im Erzbistum Paderborn nach Möglichkeit zügig umgesetzt werden. Das signalisiert Diözesanadministrator Monsignore Dr. Michael Bredeck heute, 22. November, in einer eigenen Stellungnahme. Darin sieht er die neue Grundordnung positiv:

„Die erforderliche Mehrheit der deutschen Bischöfe hat heute die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes beschlossen. Es handelt sich um eine Empfehlung an die deutschen (Erz-)Bistümer. Rechtlich verbindlich ist sie jeweils in den Ortskirchen umzusetzen. Ich bin froh und dankbar für die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Damit es zu einer zügigen Umsetzung im Erzbistum Paderborn kommen kann, werden wir jetzt das Notwendige dafür tun.

Wir glauben als Kirche an die unbedingte Liebe Gottes. Sie sichtbar und spürbar werden zu lassen, ist unser Auftrag. Darauf können wir uns jetzt konzentrieren. Wir sind stark, wenn wir als Kirche den Menschen und dem Leben dienen. Dafür setzen sich auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit den vielen Engagierten in unserer Kirche ein. Dafür danke ich Ihnen ausdrücklich.“

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