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Erzbistum Paderborn
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„Die Bischöfe müssen unsägliche Hängepartie beenden“

Das Landgericht Köln hat in einem aufsehenerregenden Urteil neue Maßstäbe in der juristischen Bewertung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche gesetzt. Mit den gerichtlichen Feststellungen zur Haftung der Bistümer, aber auch mit der Höhe des festgesetzten Schadensersatzes stehen die Bischöfe nun definitiv am Scheideweg: weiterhin – wie bisher – abwarten und weitere Urteile kassieren oder das aktuelle Anerkennungssystem weiterentwickeln. Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz bezieht daher vor der anstehenden Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe in September 2023 Stellung:

Die deutschen Bischöfe müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und Rahmenbedingungen schaffen, die Zivilklagen von Betroffenen unnötig machen. Es braucht ein Entschädigungssystem, das durch eine niedrigschwellige Plausibilitätsprüfung den Betroffenen Leistungen zuerkennt, die in Art und Höhe den Sprüchen weltlicher Gerichte entsprechen.

Aktuell steht aber zu befürchten, dass die Bischöfe abwarten und es auf weitere Zivilklagen ankommen lassen. Dieses strategische Taktieren geht am Ende zu Lasten der Betroffenen. Viele sind nicht in der Lage, aus intellektuellen, emotionalen und/oder finanziellen Überforderungen heraus solche prozessualen Auseinandersetzungen durchzustehen. Wie belastend ein Klageverfahren für Opfer sexualisierter Gewalt ist, hat das Kölner Verfahren nur allzu deutlich gezeigt. Selbst wenn die Bistümer auf die Einrede der Verjährung verzichteten, bliebe insbesondere die Beweisaufnahme für das klagende Opfer immer eine Extrembelastung und zumeist eine unüberwindbare Hürde.

Auch wenn das nunmehr rechtskräftige Kölner Urteil mit Blick auf die Schadensersatzhöhe nur eine Einzelfallbewertung eines individuellen Vorgangs darstellt, wird doch die Unzulänglichkeit der bisherigen Leistungen im sogenannten UKA-Verfahren mehr als deutlich.

Dabei bietet das aktuelle System der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen(UKA) einen grundsätzlich sinnvollen und sachgerechten Rahmen, der jedoch im Hinblick auf die Leistungen, aber auch auf die Prozesse und deren Transparenz sowie Überprüfbarkeit dringend der Weiterentwicklung und notwendigen Ergänzungen bedarf. Hierzu hat der Beirat der bischöflichen Fachgruppe sehr detaillierte Vorschläge unterbreitet. Durch die Einführung von tatbasierten Grundpauschalen soll eine zusätzliche Leistungsebene eingezogen werden, die für Betroffene transparent nachvollzogen und durch die UKA zeitnah und ohne weiteren bürokratischen Aufwand zugesprochen werden kann. Sofern sich der einzelne Betroffene durch die Grundpauschale nicht adäquat gewürdigt sieht, stünde ihm dann die individuelle Prüfung durch die UKA nach dem bisherigen Verfahren offen. Sofern auch dieses Ergebnis keine Zustimmung beim Betroffenen erfährt, kann ein Widerspruchsverfahren bei der UKA angestrengt werden. Zu allen Verfahrensstufen ab der Individualprüfung fordert der Betroffenenbeirat, dass zukünftige Entscheidungen der UKA schriftlich zu begründen und Rechtsberatungskosten, z. B. für einen begleitenden Rechtsbeistand, zu übernehmen sind. Sollte aus Sicht des Betroffenen auch nach dem Widerspruchsverfahren keine Gerechtigkeit im Sinne der Anerkennung des Leids hergestellt sein, kann natürlich der Klageweg bestritten werden. In diesem Fall empfiehlt der Betroffenenbeirat, Möglichkeiten zur Beiziehung der UKA-Akte zu prüfen, um in der Frage der Beweisaufnahme die Belastung des Betroffenen zu reduzieren.

Der Betroffenenbeirat sieht sich dabei durch nationale Experten, aber auch durch internationale Entwicklungen bestätigt. So wurde im Juli dieses Jahres für die Betroffenen des Bistums Syracuse (New York) ein Vergleich mit einer Entschädigungssumme von 100 Millionen Dollar für 411 Betroffene zwischen Bistum und Betroffenenvertreter geschlossen. Diese Summe korreliert mit den Empfehlungen, die im September 2019 die von den Bischöfen selbst eingesetzte unabhängige Expertenkommission der Herbst-Vollversammlung vorgelegt hatte. Die Bischöfe zogen es aber vor, den eigenen Experten nicht zu folgen und stattdessen das seit Jahren vielfach kritisierte Anerkennungssystem zu installieren.

Die Betroffenenvertretung bei der Deutschen Bischofskonferenz fordert daher die Bischöfe auf, das bestehende Anerkennungssystem auf Basis der vorliegenden Vorschläge bei der anstehenden Herbstvollversammlung weiterzuentwickeln. Die Bischöfe sind in der Verantwortung, die Lehren aus dem Kölner Urteil zu ziehen. Sie haben als Bischofskonferenz die entsprechenden Ordnungen für die UKA und das Anerkennungssystem beschlossen und nur sie sind es, die Veränderungen auf den Weg bringen können. Nicht die UKA, nicht die Betroffenen, selbst der Papst hat hier keine Entscheidungsmacht: Es liegt nur und ausschließlich an den Bischöfen. Nur sie können diese seit Jahren anhaltende unsägliche Hängepartie mit einer adäquaten Entschädigung der Opfer für das erlittene Leid endlich beenden.

Vielleicht lassen sie sich dabei von Bischof Douglas Lucia (Diözese Syracuse) leiten, der in einem offenen Brief an sein Bistum sehr verständlich und betroffenenorientiert formuliert hat: „Ich kann Ihnen sagen, so schockierend die Vergleichssumme für die Leiter unserer eigenen Pfarreien und anderer katholischer Einrichtungen auch sein mag, noch erschreckender und herzzerreißender ist für mich der Schmerz und die Misshandlung, die die Überlebenden von sexuellem Missbrauch von Kindern und Erwachsenen durch diejenigen erfahren haben, denen sie glaubten, vertrauen zu können.“

Ausreichend qualifizierte Vorschläge und Entscheidungsoptionen einschließlich umfangreicher Expertenratschläge liegen den Entscheidungsträgern vor. Handeln müssen jetzt die Bischöfe, endlich und zum Wohl für Betroffene und auch für die Kirche. Denn weiteres Taktieren schadet eben nicht nur den Betroffenen; es schadet auch der Kirche – die wachsenden Austrittszahlen und die damit einhergehenden Begründungen sprechen eine ebenso deutliche Sprache wie Bischof Douglas, und das sollten die Bischöfe doch eigentlich verstehen!

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz besteht aktuell aus neun Personen, die von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der katholischen Kirche betroffen sind. Die Mitglieder sind durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz berufen; er soll die Bischofskonferenz in Fragen des Missbrauchs und der sexualisierten Gewalt beraten, aber auch eigene Initiativen und Sichtweisen aus der spezifischen Perspektive der Betroffenen einbringen.
Der Betroffenenbeirat hat sich im Oktober/November 2020 konstituiert; die Amtszeit beträgt drei Jahre.

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