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© SewCream / Shutterstock.com
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Einrichtungen und Beratungsstellen der Caritas im Erzbistum Paderborn im Licht des Lebensschutzes

Schwangerschaftsberatung

Tätige Unterstützung ist gefragt. Im Erzbistum Paderborn gibt es 14 katholische Schwangerschaftsberatungsstellen. 25 Beraterinnen unterstützen hier Frauen, Paare und Familien bei den vielfältigen Problemen, Konflikten und Krisen, die durch eine Schwangerschaft entstehen oder sich verstärken können. Dabei geht es um Existenzängste, um bezahlbaren Wohnraum, um die Sorgen um das ungeborene Kind im Rahmen der pränatalen Diagnostik. Das Angebot reicht von der psychosozialen Beratung über die Vermittlung von Hilfen bis zur finanziellen Unterstützung. Rund 6.024 Frauen, Paare und Familien haben 2024 die katholische Schwangerschaftsberatung aufgesucht. In 19.752 Beratungsgesprächen wurden Fragen zur Existenzsicherung geklärt, Beziehungsstrukturen beleuchtet und über Möglichkeiten der Kinderbetreuung informiert. „Was die katholische Schwangerschaftsberatung ausmacht, ist der ganzheitliche Ansatz bis zur praktischen Hilfe“, sagt Anke Baule, Referentin beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn, die die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen koordiniert. So treten die Beraterinnen selbst in Kontakt mit Vermietenden und Arbeitgebenden, sprechen mit den Sachbearbeitenden von Jobcentern und helfen beim Ausfüllen von Anträgen von Unterstützungsleistungen des Staates, beispielsweise Wohngeld und Elterngeld. „Viele kommen in dem unübersichtlichen Dickicht von Leistungsträgern nicht zurecht, da ist tätige Unterstützung gefragt“, weiß Baule. „Erschwerend kommt dazu, dass sich die Bearbeitungsdauer über Monate hinauszieht, teilweise müssen Klientinnen sechs Monate auf einen Bescheid warten.“

Die staatliche Unterstützung reicht oft nicht aus, um die finanziellen Mehrbelastungen durch Schwangerschaft und Geburt aufzufangen. Die katholischen Beratungsstellen im Erzbistum Paderborn haben 2024 knapp 2 Mio. Euro aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ vergeben, um werdende Mütter bei der Erstausstattung für Bettchen, Kinderwagen und Babykleidung zu unterstützen. Mit weiteren 31.000 Euro wurden Mittel aus kommunalen Fonds und von der Aktion Lichtblicke eingesetzt. Über den Diözesanen Hilfsfonds des Erzbistums Paderborn wurden zusätzlich 60.000 Euro und 20.000 Euro Spendenmittel für Einzelfallhilfen zur Verfügung gestellt. Die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen werden zu 80 Prozent der Personalkosten und einer Sachkostenpauschale von der öffentlichen Hand refinanziert. Den Rest der Finanzierung stellt das Erzbistum aus Kirchensteuermitteln sicher.

Infos kompakt

Es gibt 14 katholische Schwangerschaftsberatungsstellen von acht SkF-Ortsvereinen und einem Caritasverband.

Es gibt zusätzlich zu den Beratungsstellen noch Außensprechstunden, in denen häufig alle 14 Tage Beratung angeboten wird. Die Zahl variiert, z. Z. schätzungsweise sieben, abhängig von Nachfrage der Zielgruppe und örtliche Nutzungsräumen, z. B. bei anderen Caritasverbänden.

25 (anerkannte) kath. Schwangerschaftsberaterinnen mit 13,86 Vollzeitstellen und 13 Verwaltungsmitarbeitende mit 6,56 Vollzeitstellen.

2024 nahmen 6.024 hauptsächlich Klientinnen 19.752 Beratungen und Hilfestellungen der kath. Schwangerschaftsberatungsstellen in Anspruch

Adoptions- und Pflegekinderdienste im Erzbistum

Eine Adoptionsvermittlungsstelle (SkF Paderborn) und elf Pflegekinderdienste im Erzbistum mit 69 Mitarbeitenden

Adoptions- und Pflegekinderdienste vermitteln Kindern, die aus belasteten oder unsicheren Herkunftsfamilien kommen, durch sorgfältige Auswahl, umfassende Beratung, Begleitung und regelmäßige Kontrolle von Pflegefamilien ein sicheres, stabiles und geschütztes Umfeld. Sie sorgen dafür, dass Kinder in einer familiären Umgebung aufwachsen können, in der ihre Rechte gewahrt sind und sie Sicherheit sowie individuelle Förderung erfahren. Außerdem beraten, begleiten und unterstützen sie Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihre Kinder nicht selbst versorgen können.

Aufgaben

  • Unterstützung für Herkunftseltern und Einzelpersonen, die ihr Kind nicht selbst betreuen können – etwa durch widrige Lebensumstände, familiäre Notsituationen, Entwicklungs- und Beziehungsstörungen und manchmal auch traumatische Erlebnisse.
  • Beratungen und Orientierung für ungewollt kinderlose Paare/Personen bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation.
  • Beratungen und Eignungsprüfungen für interessierte Einzelpersonen, Paare, Ehepaare und Familien, die ein Kind annehmen möchten (per Adoption, Pflegekind oder zur Bereitschaftspflege).
  • Schulungen und im Vermittlungsfall eine dauerhafte Betreuung für Adoptiv-, Pflege- und Bereitschaftsfamilien sowie den angenommenen Kindern und Jugendlichen bspw. bei der Identitätsfindung.

Diese Arbeitsbereiche finden sich in den verschiedenen Formen der Adoptionsdienste, wie etwa vertrauliche, offene und halboffene Adoptionen, wieder. Aber auch im Pflegekinderwesen.
Im Bereich der Pflegekinder existieren ebenfalls vielfältige Vollzeitpflegeformen, die je nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder gewählt werden, beispielsweise Dauerpflege oder Sonderpflege. Zu den spezialisierten Angeboten der Sonderpflege zählen unter anderem die Westfälischen Pflegefamilien (WPF) für entwicklungsbeeinträchtigte oder belastete Kinder und STEPPKE für Kinder mit einer drohenden oder anerkannten geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderung.

Aus der jährlichen SkF-Statistik zu Adoptions- und Pflegekinderdiensten

Adoptionsvermittlungsstelle (Paderborn)

  • Zwei  Mitarbeiterinnen (1 VZÄ)
  • 45 umfassende Beratungen und Begleitungen von leiblichen Eltern, Adoptionsbewerbern und Kindern zum Kindeswohl, Informationsaustausch bzw. Kontakt zwischen Herkunfts- und Adoptivfamilie vor und nach der Adoption
  • 41 Adoptivkinder aktuell
  • Zwei Kinder aus der dem Moses-Baby-Fenster Paderborn

Pflegekinderdienste

(Nachfolgende Angaben stammen von fünf von zehn Pflegekinderdiensten)

  • 40 Mitarbeitende (30,58 VZÄ)
  • 41 Anfragen
  • 11 Überprüfungen, ob eine Verwandtenpflege möglich ist (Kind kommt zu Verwandten)
  • 25 Kinder konnten vermittelt werden
  • Im Jahr 2024 lebten 459 Kinder in einer Pflegefamilie

Bereitschaftspflege

Für Kinder, die kurzfristig aus ihrer Familie genommen werden müssen, gibt es Familien, die für „Familiäre Bereitschaftspflege“ zur Verfügung stehen. Koordiniert wird deren Einsatz bei den Pflegekinderdiensten.

Für die Statistik haben fünf dieser Träger mit Bereitschaftspflege für das Jahr 2024 diese Angaben gemacht:

  • 12 Mitarbeitende ausschließlich für diesen Bereich
  • 281 Anfragen, 78 Vermittlungen

121 Kinder lebten in Bereitschaftspflegefamilien

Erziehungsberatungsstellen

Anzahl der Erziehungsberatungsstellen:

Es gibt 20 Beratungsstellen (13 Träger).

Es gibt zusätzlich zu den Beratungsstellen noch die Erziehungsberatungsstellen, die eine „Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ bei ca. 8 Trägern anbieten

Anzahl Mitarbeitende

In den Beratungsstellen arbeiten 146 Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit. Die Leitung der Beratungsstelle sind entweder ein Psychologe/Psychologin oder ein Sozialpädagoge/Sozialpädagogin.

2024 nahmen 5.700 Familien die Beratungsstellen in Anspruch. Das sind ca. 10.038  Beratungsfälle.

Aufgaben von Erziehungsberatungsstellen

Als eine der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII gehört es zu den grundlegenden Aufgaben von Erziehungsberatungsstellen, dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gerecht zu werden, wenn im Verlauf der Beratung gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen wahrgenommen werden oder wenn eine Beratung als Hilfe nach einer Gefährdungseinschätzung eingesetzt wird. Vielfach sind Beratungsstellen erste Anlauf- und Kontaktstellen für betroffene Kinder- und Jugendliche, ihre Familien oder andere nahestehende Personen sowie für professionelle Helferinnen und Helfer auch in Situationen, in denen Kinder gefährdet sind oder zu sein scheinen. Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an Beratungsstellen wenden. Der vertrauliche und offene Ansatz erleichtert Familien und Kindern den Zugang, die Angst haben vor den Folgen eines Eingriffs in ihre Familie oder vor den Reaktionen in ihrem Umfeld. Das hohe Maß an interdisziplinärer Fachlichkeit und an Erfahrung qualifiziert Erziehungsberaterinnen und -berater besonders, Kinder und Eltern auch in schwierigen konflikthaften Beziehungskonstellationen zu begleiten und die Gespräche in diesem Kontext gleichermaßen wohlwollend und konfrontativ zu führen.

Spezialisierte Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Das Land hat außerdem ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen geschaffen, die explizit auf die Unterstützung bei sexualisierter Gewalt und Misshandlung spezialisiert sind. Durch ihr niederschwellig und flexibel erreichbares Beratungsangebot erleichtern die Beratungsstellen den Zugang zu Hilfen und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt. Die spezialisierten Beratungskräfte sind durch ihre psychologische, sozial- und heilpädagogische oder pädagogisch-therapeutische Ausbildung dafür qualifiziert, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Einige Einrichtungen erstellen auch Gutachten. Zugleich unterstützen die Beratungsstellen Fachkräfte, Eltern sowie Kinder und Jugendliche, Schulen und Kitas durch Veranstaltungen, in denen sie u. a. über Täterinnen- und Täterstrategien aufklären, um sexualisierte Gewalt zu erkennen und ihr begegnen zu können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.

Angebote der Eingliederungshilfe im Erzbistum Paderborn

Die Eingliederungshilfe (EGH) im Erzbistum Paderborn – organisiert über die verbandliche Caritas – steht für gelebten Lebensschutz: Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen Teilhabe, Selbstbestimmung und umfassende Assistenz über alle Lebensphasen hinweg. Sie bietet Orientierung, fördert Resilienz und trägt konkret zur Selbstbestimmung bei. Unsere Leistungen sind Ausdruck gelebter christlicher Verantwortung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Im Zentrum steht die persönliche Förderung, passgenau zur individuellen Lebenssituation – von früher Kindheit bis ins hohe Alter – unabhängig von Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Grundlage sind christliche Werte, fachliche Qualität und gesetzliche Rahmungen.

Zentrale Leistungsangebote nach Lebensbereichen:

  1. Frühkindliche Förderung

  • Frühförderstellen (12 Einrichtungen): Heilpädagogische und interdisziplinäre Frühförderung mit multiprofessionellen Teams (u. a. Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen  und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten) – direkt in der Familie oder in den Einrichtungen.
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ): (z.B. St. Louise Paderborn) Anlaufstelle zur Diagnostik und Steuerung weiterer Hilfen.
  • Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen (18 Einrichtungen): Individuelle Förderung für Kinder.
  1. Bildung und schulische Teilhabe

  • Förderschulen in Trägerschaft kirchlicher Einrichtungen (u. a. Schule Haus Widey, SkF Salzkotten): Fördern schulischer Entwicklung mit heilpädagogischem Anspruch.
  • Schulbegleitung: Individuelle Assistenz im Schulalltag – bedarfsorientiert organisiert – ermöglicht inklusive Beschulung und Lernerfolge.
  1. Persönliche Assistenz und Freizeit

  • Familienunterstützender Dienst (FuD): Entlastung pflegender Angehöriger durch Alltagsassistenz, Freizeitbegleitung, Beratung – unbürokratisch und wohnortnah.
  1. Arbeit und berufliche Teilhabe

  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Inklusionsunternehmen – mit 9 anerkannten Trägern im Erzbistum: Qualifizierung, Beschäftigung, Teilhabe am Arbeitsleben mit Perspektiven auf Inklusion in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Integrationsfachdienste: Unterstützung bei der Integration auf den ersten Arbeitsmarkt, Begleitung von Menschen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
  1. Wohnen und Soziale Teilhabe

  • Besondere Wohnformen (rund 70 Einrichtungen): Individuell ausgerichtete stationäre Wohnangebote mit Assistenzleistungen, Tagesstruktur und Gesundheitsversorgung.
  • Ambulant Betreutes Wohnen (rund 30 Träger): Selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung mit individueller Assistenzleistung.
  • Tagesstätten: Niederschwelliges tagesstrukturierendes Angebot für Menschen mit Assistenzbedarf im erwerbsfähigen Alter außerhalb der Struktur der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Mittelbare Unterstützung von Schwangeren in Konfliktsituationen leisten auch die Suchtberatung, die Schuldnerberatung sowie die Allgemeine Sozialberatung. Die Schwangerschaftsberatungsstellen nutzen dieses Netzwerk zur Weitervermittlung.

Suchtberatung

Anzahl Beratungsstellen: Zehn Suchtberatungsstellen

Anlaufstellen: Die Beratungsstellen befinden sich in Bielefeld, Brakel, Brilon, Dortmund, Gütersloh, Hamm, Iserlohn, Menden, Olpe, Paderborn

Anzahl Mitarbeiter/-innen: je nach Verband und Angebot (z.B. ambulant und/oder stationär) zwischen zwei und 35 Stellen

Abhängigkeiten (z. B. von Alkohol, Drogen, Glücksspiel) führen oft zu schwerwiegenden körperlichen, psychischen und sozialen Folgeerscheinungen. Die Suchtberatung klärt über Risiken des Suchtmittelkonsums in der Schwangerschaft (z. B. Alkohol und Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD), Nikotin, Drogen, Medikamente) auf und fördert einen sofortigen Ausstieg. Substitution (z. B. Methadon statt Heroin) oder kontrollierte Entgiftung können abgestimmt auf die Schwangerschaft erfolgen.

Die Suchtberatung arbeitet eng mit anderen Beratungsstellen und Netzwerkpartnern wie z.B. Kliniken zusammen. Viele Menschen mit Suchtproblemen befinden sich in existenziellen Notlagen (z. B. Armut, Gewalt, Wohnungsverlust). Suchtberatung begleitet Wege aus dem Konsumverhalten, bietet professionelle Hilfe, stabilisiert und kann unmittelbar Leben retten. Präventive Angebote klären auf, schützen vor Abhängigkeiten und sozialen Folgeerscheinungen.

Schuldnerberatung

Anzahl Beratungsstellen: 18 Schuldnerberatungsstellen, entweder bei örtlichen Caritasverbänden oder Fachverbänden der Caritas wie dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) oder Männer (SKM) oder dem Katholischen Sozialdienst (KSD).

Anlaufstellen: Die Beratungsstellen befinden sich in Bielefeld, Brilon, Büren, Detmold, Dortmund, Hamm, Herford, Iserlohn, Minden, Olpe, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück, Siegen, Soest und Werl.

Anzahl Mitarbeitende: je nach Verband und Angebot (14 Beratungsstellen leisten auch Verbraucherinsolvenzberatung) zwischen zwei und vier Stellen

Die Schuldnerberatung hilft ver- und überschuldeten Menschen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme und vermittelt neue Lebensperspektiven. Sie hilft beim Zugang zu existenzsichernden Leistungen, schützt u. a. vor Stromsperren, aber auch vor Wohnungslosigkeit, die beispielsweise durch nicht bezahlte Mieten entstehen kann. Die Schuldnerberatung unterstützt beim Umgang mit Inkassobüros, Gläubigern und Pfändungsschutzkonten. Darüber hinaus bietet die Schuldnerberatung emotionale Entlastung, stellt die Handlungsfähigkeit von Personen wieder her und versucht langfristige soziale Schäden zu verhindern.

Allgemeine Sozialberatung:

Anzahl Beratungsstellen: fast alle Ortsverbände und Fachverbände von SKM und SkF im Erzbistum Paderborn bieten flächendeckend Anlaufstellen

Anzahl Mitarbeitende: je nach Verband zwischen 0,5 und 2 Stellen (z.B., wenn es eine Ko-Finanzierung über eine Kommune gibt)

Die Allgemeine Sozialberatung fungiert als erster Anlaufpunkt und schützt Leben, indem sie Menschen in sozialen und existenziellen Notlagen unterstützt, stabilisiert und begleitet. Sie hilft beispielsweise beim Antragstellen von existenzsichernden Leistungen (Wohngeld, Bürgergeld, Schutz vor Stromsperren), fungiert ferner präventiv sowie als Clearingstelle für andere Beratungsdienstleistungen (z.B. Schuldnerberatung, Vermittlung in Frauenhäuser). Dabei finden insbesondere vulnerable Personen Schutz und Hilfe (bspw. ältere Personen, die auch von Einsamkeit betroffen sind). Die allgemeine Sozialberatung kann bei Anträgen für schwangerschaftsbedingte Mehrbedarfe im SGB II helfen und sie durch ein „Clearing“ bzw. durch ihre Vernetzung zu den passenden Beratungsstellen weiterleiten (z. B. zur Schwangerschaftsberatung). Eine Beratung kann auch helfen, realistische Haushaltspläne aufzustellen, um finanzielle Engpässe in Mutterschutz oder Elternzeit zu überbrücken.

Kontakt
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0