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Erzbistum Paderborn
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Urteil mit Folgen

Diözesan-Caritasdirektor Lüttig zum jüngsten EuGH-Urteil


Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttigcpd
Nach Ansicht des Diözesan-Caritasverbandes Paderborn sind nach dem jüngsten EuGH-Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht katholische Einrichtungen wie z. B. Kliniken aufgefordert, ihr kirchliches Profil stärker als bisher auch auf der organisationalen Ebene zu beschreiben. „Eine rein formale Kirchenzugehörigkeit leitender Mitarbeiter macht noch kein katholisches Krankenhaus aus“, betont Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig. Das individuelle Lebenszeugnis sei zwar nach wie vor wichtig und erwünscht im Sinn der kirchlichen Grundordnung geforderten Loyalität, müsse aber von Seiten der Einrichtungen flankiert werden durch klare Beschreibungen, wo dieses christliche Lebenszeugnis in der Organisation konkret zum Tragen kommt.  „Katholische Krankenhäuser sind deutlich mehr als reine Reparaturbetriebe“, so Lüttig. „Der Anspruch, der mit dem christlichen Menschenbild verknüpft ist, geht eindeutig darüber hinaus.“

Der Europäische Gerichtshof hatte am 11. September entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen könne. Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche Bundesarbeitsgericht zu befinden habe.

Dass es gelingen kann, die katholische Identität eines Krankenhauses auch in den Arbeitsabläufen zu beschreiben, ist in katholischen Kliniken im Erzbistum Paderborn seit 2012 mit dem Projekt „German-CIM“ erprobt worden. Das an katholischen US-Kliniken entwickelte Instrument („catholic identity matrix“) hilft den Einrichtungen, ihr besonderes Profil zu entwickeln und sowohl nach innen als auch nach außen transparent zu machen. „In den beteiligten Kliniken ist erfahrbar geworden, welche christlichen Werte ihre Beschäftigten in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern tragen.“  Ausgehend von den Grundprinzipien Menschenwürde und Gemeinwohl als „Fundament“ kennt German CIM „Identitätsprinzipien“ für katholische Krankenhäuser: Neben dem Respekt vor der Würde des menschlichen Lebens gehört die Solidarität mit Armen und bedürftigen Menschen dazu, die ganzheitliche Versorgung (z.B. auch der spirituellen Bedürfnisse), die Dienstgemeinschaft der Mitarbeitenden oder das Handeln der Einrichtung in Gemeinschaft mit der Kirche.

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