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Erzbistum Paderborn
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© Juhku / Shutterstock.com

„Unser Ziel ist glaubwürdige Aufarbeitung“

Interventionsbeauftragter informiert Priesterrat über den Stand der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs

In einer Online-Konferenz informierte Thomas Wendland am Mittwoch, 21. April 2021, den Priesterrat des Erzbistums Paderborn über die Maßnahmen und den aktuellen Stand der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn. Thomas Wendland ist seit Anfang 2021 neuer Interventionsbeauftragter der westfälischen Erzdiözese. Er stellte dem Priesterrat das aktuelle Verfahren in Anerkennung des erfahrenen Leids Betroffener vor. Zudem informierte er das Gremium über das unabhängige Forschungsprojekt zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Paderborn sowie über die geplante Einrichtung einer Aufarbeitungskommission und eines Betroffenenbeirats für das Erzbistum Paderborn.

„Wenn der Priesterrat über den aktuellen Stand der Aufarbeitung informiert sein will und die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle rückhaltlos unterstützt, dann ist das für mich ein Signal, dass wir auf einem guten Weg sind“, erklärte Thomas Wendland. Paderborns Erzbischof Hans-Josef Becker unterstrich erneut die Bedeutung der Aufarbeitung und ist entschlossen, die nächsten Schritte zu gehen: „Wir stellen uns der Vergangenheit und werden das im Sinne der Betroffenen auch weiterhin konsequent tun. Nur so kann Zukunft verantwortungsvoll gestaltet werden. Es geht um Menschen, die in der Kirche zu Opfern wurden, und damit um die Glaubwürdigkeit der Kirche.“

Erzbischof Hans-Josef Becker hatte die neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Damit entscheidet die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) mit Sitz in Bonn über die zu leistenden Beträge in Anerkennung des erfahrenen Leides. Die Anerkennungsbeträge orientieren sich in der Höhe an gerichtlichen Schmerzensgeldzahlungen und werden im Erzbistum Paderborn vom Erzbischöflichen Stuhl getragen.

Forschungsprojekt: Missbrauch im Erzbistum Paderborn

Zusätzlich zur Bearbeitung der Anträge auf Zahlungen in Anerkennung des Leids Betroffener zählt auch der regelmäßige Austausch mit den unabhängigen Wissenschaftlerinnen über den Fortschritt der Aufarbeitungsstudie zu den Aufgabengebieten des Interventionsbeauftragten. Mit dem Forschungsprojekt, das seit August 2019 läuft und auf vier Jahre angelegt ist, hat das Erzbistum Paderborn die Universität Paderborn beauftragt. Die Kosten für das Projekt trägt das Erzbistum Paderborn. Die Studie nimmt die Amtszeiten der beiden Paderborner Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt in den Blick, also die Jahre von 1941 bis 2002, und fügt sich in die am 28. April 2020 zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) getroffenen Vereinbarung ein.

Durchgeführt wird das Projekt von Professorin Dr. Nicole Priesching und Dr. Christine Hartig vom Lehrstuhl für Religions- und Kirchengeschichte der Universität Paderborn. „Die Forscherinnen haben uneingeschränkten Aktenzugang, sie führen Gespräche mit Betroffenen, das Erzbistum hat keine Weisungsbefugnis und über die Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse entscheiden die Wissenschaftlerinnen selbst“, betonte der Interventionsbeauftragte. „Damit ist eine Unabhängigkeit gewährleistet.“ Ziel des Forschungsprojektes ist, die Personenkreise im Erzbistum zu ermitteln, die von Missbrauchsfällen wussten, und sich Klarheit darüber zu verschaffen, wer bei Fällen von Missbrauch wann welche Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat. Thomas Wendland: „Es geht also um die Ermittlung der strukturellen Bedingungen, wie im Erzbistum Paderborn mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und mit den davon betroffenen Personen umgegangen worden ist.“

Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat

Während das Forschungsprojekt der Universität Paderborn den Zeitraum zwischen 1941 und 2002 untersucht, wird eine diözesane Aufarbeitungskommission die jüngere Vergangenheit in den Blick nehmen. Aktuell sei ein Statut zur grundlegenden Aufgabe und Zusammensetzung der Kommission in Arbeit, führte Wendland aus. Dazu steht der Interventionsbeauftragte bereits im Kontakt zu möglichen Mitgliedern. Festgelegt ist zudem, dass die NRW-Landesregierung fachlich geeignete Personen als Mitglieder benennt. Im Hinblick auf den noch zu errichtenden Betroffenenbeirat ist Thomas Wendland derzeit damit befasst, Kontakte zu möglichen Mitglieder aufzunehmen und das Besetzungsverfahren dieses Gremiums zu planen.

Durch den Betroffenenbeirat soll zukünftig die Betroffenenexpertise in den Aufarbeitungsprozess eingebracht werden. Zudem delegiert der Betroffenenbeirat Mitglieder in die diözesane Aufarbeitungskommission. Dieses Gremium soll eine umfassende Aufarbeitung gewährleisten, indem Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch erfasst sowie Strukturen im Umgang mit Vorwürfen von sexuellem Missbrauch identifiziert werden. „Die Aufarbeitung dient wiederum der Prävention“, erklärte Wendland: „Wir müssen wissen, wie sexueller Missbrauch möglich war, damit wir sexualisierte Gewalt heute und in Zukunft noch besser verhindern können.“

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