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Erzbistum Paderborn
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Sich von Gottes Geist durchs Leben führen lassen

Weihbischof König firmt Erwachsene Ende Mai im Paderborner Dom und Ende November in der Propsteikirche Werl

Das Erzbistum Paderborn bietet auch in diesem Jahr für Erwachsene, die das Firmsakrament empfangen möchten, in Paderborn und in Werl einen eigenen Firmgottesdienst an. Am Samstag, 29. Mai 2021, um 10.30 Uhr im Paderborner Dom sowie am Montag, 29. November 2021, um 18 Uhr in der Propsteikirche St. Walburga in Werl wird Weihbischof Matthias König erwachsenen Firmbewerbern das Sakrament spenden. Die Firmvorbereitung findet in der Regel in den jeweiligen Pfarrgemeinden statt, in denen die erwachsenen Interessenten wohnen. Die Anmeldung zur Firmung wird von den Pfarrgemeinden übernommen – sie muss rechtzeitig beim Sekretariat von Weihbischof Matthias König erfolgen. Die Firmung wird entsprechend der geltenden Corona-Schutzbestimmungen gespendet, daher können bei der Firmung am 29. Mai im Paderborner Dom je Firmling und Firmpate lediglich drei weitere Personen mitgebracht werden.

„Ich freue mich bei jeder Firmspendung über das ‚Amen‘ der Firmlinge“, sagt Weihbischof Matthias König. „Damit sagen sie Ja zu Gott und erklären, dass sie durch Gottes Geist in ihrem Leben geführt werden möchten und zur Kirche gehören.“ Der Weihbischof in Paderborn denkt dabei zunächst an die rund 2.000 jugendlichen Firmlinge, denen er im Laufe eines Jahres das Sakrament der Firmung spendet. Er denkt aber auch an zahlreiche Firmlinge, die sich erst im Erwachsenenalter für die Firmung entscheiden. „Einen erwachsenen Menschen zu firmen, ihm sakramental Gottes Geist zuzusagen, fasziniert mich immer wieder, da ein Erwachsener sehr viel Lebenserfahrung und eine Glaubensgeschichte mitbringt, die auch im Empfang des Firmsakraments gegenwärtig sind“, sagt Weihbischof König.

Stichwort: Firmung

In der Firmung wird das, was in der Taufe eines Menschen grundgelegt wurde, vollendet und bekräftigt. Die Firmung gehört neben Taufe und Eucharistie zu den Eingliederungssakramenten. Durch die Firmung wird der Einzelne gestärkt und beauftragt zu einem bewussten Leben als Christ in der Nachfolge Jesu. Spender des Firmsakramentes ist in der Regel der Erzbischof oder einer seiner Weihbischöfe.

Die Spendung des Sakramentes erfolgt durch Handauflegung und Salbung der Stirn des Firmlings mit Chrisam. Dabei spricht der Bischof den Firmling mit seinem Taufnamen an und sagt: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“. Der Firmling wird durch einen Firmpaten begleitet. Das Mindestalter für den Empfang des Firmsakramentes liegt in Deutschland bei zwölf Jahren. Während der Firmvorbereitung, die sich oft über mehrere Monate erstreckt, helfen Firmbegleiter den Firmbewerbern, ihren Glauben zu vertiefen und die Bedeutung des Firmsakramentes kennen zu lernen.

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