Fast täglich ist die Rede von Menschenrechten. Dabei sind allerdings fast immer zwei Missverständnisse festzustellen.
Erstens verengt sich sehr häufig der Blick auf das einzelne Individuum und sein Recht. Natürlich hat der einzelne Mensch Rechte, die unabhängig vom Staat und von der Gesellschaft feststehen. Ja, die sogar unabhängig von demokratischen Mehrheiten zu schützen sind. Aber genauso entsprechen solchen Rechten auch Pflichten, und Menschenrechte verpflichten immer den einzelnen Menschen. Denn wer sein eigenes Menschenrecht beansprucht, muss immer auch zugleich auf die Rechte der anderen Menschen schauen und sie respektieren. Jeder Mensch hat von Natur aus kraft seiner Vernunft die Einsichtsfähigkeit, dass jeder menschlichen Person prinzipiell und grundlegend die gleichen Rechte zukommen, wie man sie für sich selbst als Person wünscht. Diese allererste ethische Basis ist in fast allen Hochkulturen zu finden in der Form der so genannten Goldenen Regel: „Handle so, wie auch Du behandelt werden möchtest!“ Und auf diesem festen Fundament fußen dann alle weiteren ethischen Normen und Festlegungen. Es sind bei Licht besehen immer Rechte auf Freiheitsräume: Das Recht auf Leben, der körperlichen Unversehrtheit, der Meinungsäußerung, der Bewegungsfreiheit, der Ehe und Familie, der Religion. Hinzu kommen dann so genannte Anspruchsrechte: Recht auf Arbeit, auf Gesundheit, auf Bildung, auf gleiche Behandlung vor dem Gesetz. Und genau hier, im Feld der Ansprüche einer jeden Person, da tritt der Staat auf den Plan. Denn ihm obliegt es gleichsam als Anwalt zumal der schwächeren Personen solche Ansprüche in die Wirklichkeit umzusetzen.
Im Hinblick auf die Menschenrechte gibt es ein zweites häufiges Missverständnis: Oft ist die Rede von Menschenrechten, ohne dass genügend deutlich wird, aus welcher Quelle diese Rechte denn entspringen. Der große deutsche Philosoph Immanuel Kant sagt sinngemäß: Der Mensch ist das einzige Lebewesen, das nicht allein Wert und Preis hat, sondern Würde! Damit wird an die griechische Philosophie erinnert, die von der Schönheit der menschlichen Seele spricht. Das römische Recht übersetzte diesen Begriff der inneren Schönheit eines jeden Menschen mit „Würde“: Gemeint ist eine letzte, nicht hintergehbare Grundeigenschaft des Menschen als Person, die allen anderen Eigenschaften vorausliegt. Würde ist dabei nicht gebunden an äußere überprüfbare Qualitäten wie Leistung, Bewusstsein, Intelligenz oder Ansehen. Würde ist vielmehr die erste Voraussetzung einer Ethik vom Menschen, eines Nachdenkens über den Menschen. Wer über den Menschen nachsinnt, der tut dies auf der Grundlage der unbestrittenen Unantastbarkeit und Liebenswürdigkeit jeder menschlichen Person.
Nochmal anders gesagt: Die Schönheit und Liebenswürdigkeit eines Menschen und seines Lebens wird nicht hinterfragt, schon gar nicht nach seinem Nutzen für die Gesellschaft. Einfach weil der Mensch gezeugt und geboren wurde, darf er bis zum letzten biologischen Augenblick seines Lebens nicht fehlen. Einfach weil er da ist, begehren ihn alle anderen Menschen. Die Rede von der Würde verbürgt jeder menschlichen Person die unbezweifelbare Gewissheit, sich niemals der grauenhaftesten Frage aller Fragen stellen zu müssen: Ist es wirklich gut, dass es dich gibt oder mich gibt?
Das und nur das darf im Staat und im mitmenschlichen Zusammenleben überhaupt nie in Frage gestellt werden. Selbst wenn es sich erwiesenermaßen um einen Schwerverbrecher handeln würde. Das zeigt das strikte Verbot der Todesstrafe in unserem Staat. Das bildet auch die Grundlage unserer Kultur: zu wissen, dass es unbedingt gut ist, dass jeder Mensch da ist!