Corona-Pandemie: Befragung unter Caritas-Trägern im Erzbistum Paderborn
Von den 221 Trägern der verbandlichen Caritas im Erzbistum Paderborn hat während der Corona-Pandemie nur einer Minderheit Anträge auf Kurzarbeitergeld stellen müssen. Dies geht aus einer Befragung der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes hervor. Von den 58 Trägern im Erzbistum Paderborn, die eine Rückmeldung gegeben haben, nutzen 13 das Instrument der Kurzarbeit. Insgesamt repräsentieren die an der Befragung beteiligten Träger im Erzbistum Paderborn 20.550 Beschäftigte. „Weil diese Zahl fast ein Drittel aller Mitarbeiter der verbandlichen Caritas im Erzbistum darstellt, hat die Befragung für uns eine hohe Aussagekraft“, erklärt Norbert Altmann, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission und Leiter der Zentralabteilung Personal und Tarifpolitik beim Diözesan-Caritasverband Paderborn.
Solidarität unter Caritas-Trägern hat geholfen
Altmann: „Die meisten Träger konnten auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie mit anderen Instrumenten als Kurzarbeit reagieren, etwa mit Flexibilisierung der Arbeitszeit oder durch das Angebot der Übernahme von anderen Aufgaben innerhalb des Verbandes.“ Auch die Solidarität unter Caritas-Trägern habe geholfen, Kurzarbeit zu vermeiden. So haben sich Pflegekräfte freiwillig für die Arbeit in benachbarten Caritas-Einrichtungen gemeldet, die durch Quarantäne-Fälle in Personalnot geraten waren.
Die 13 Caritas-Träger im Erzbistum Paderborn, die dennoch Kurzarbeitergeld beantragen mussten, gerieten vor allem in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe sowie in der Behindertenhilfe unter wirtschaftlichen Druck. Zeitlicher Höhepunkt der Beantragung von Kurzarbeitergeld waren die Monate Mai und Juni. In allen Fällen haben die Dienstgeber eine entsprechende Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung abgeschlossen. Hintergrund der Befragung ist die Tatsache, dass derzeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission Anträge beider Seiten zur Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit (§ 5 der Anlage 5 AVR) vorliegen. Die Ergebnisse der Befragung sollen die Verhandlungen zu diesem Thema unterstützen.