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Erzbistum Paderborn
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Mission: „Weihnachten trotz Corona“

Erzbistum Paderborn unterstützt mit neuem Fonds die Kirchengemeinden

Erzbistum Paderborn unterstützt mit neuem Fonds die Kirchengemeinden

Die Advents- und Weihnachtszeit kündigt sich an – aber sie wird in diesem „Corona-Jahr“ anders aussehen als sonst. Das Erzbistum Paderborn hat deshalb kurzfristig den neuen Fonds „Weihnachten trotz Corona“ eingerichtet: Kirchengemeinden können eine finanzielle Förderung von pastoralen Projekten und Initiativen in der Advents- und Weihnachtszeit beantragen, um mit diesen Angeboten die Menschen trotz der Corona-Einschränkungen gut durch die Advents- und Weihnachtszeit begleiten zu können. Anträge können ab sofort gestellt werden, und zwar für Maßnahmen, die bis einschließlich 10. Januar 2021 stattfinden.

Der Fonds „Weihnachten trotz Corona“, der Ende September vom Kirchensteuerrat beschlossen wurde, hat sogar ein eigenes Logo: Im Zentrum steht ein rotes Herz, das von zwei Händen liebevoll umfangen wird, die wie Engelsflügel anmuten. Der Advent beginnt zwar erst in einigen Wochen. Aber schon jetzt ist absehbar, dass die Gottesdienste und Feiern der Advents- und Weihnachtszeit, die im besten Sinne zu Herzen gehen, durch die Corona-Bedingungen geprägt sein werden.

Zahlreiche Engagierte in den Kirchengemeinden machen sich bereits jetzt mit viel Kreativität Gedanken, mit welchen neuen Angeboten die Menschwerdung Gottes „jenseits des Gewohnten“ gefeiert werden kann. Dieses Engagement will der neue Fonds des Erzbistums finanziell unterstützen und so dazu beitragen, dass „Weihnachten trotz Corona“ möglich wird.

Bis zu 12.500 Euro pro Projekt

Neben einem eigenen Logo hat der Fonds auch eine eigene Homepage – hier finden sich das Antragsformular und weitere Informationen zur Antragsstellung. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Eigenleistung von mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten erbracht werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 12.500 Euro je Antrag, ein Antrag auf Förderung ist erst möglich bei einer Fördersumme von mindestens 500 Euro. Weil der Förderzeitraum bis zum 10. Januar 2021 begrenzt ist, ist eine Anschaffung von Gegenständen wie zum Beispiel Beleuchtung, Akustikanlagen etc. nicht möglich.

Best-Practice-Beispiele erwünscht

Wenn ein Antrag positiv bewilligt wird, bekommt der Antragsteller oder die Antragstellerin dazu nicht nur einen Brief aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn, sondern wird auch ums Mitmachen gebeten: Auf der Homepage des Fonds können die Kirchengemeinden über ein Template Texte und Bilder zu ihren Aktionen hochladen und auf diese Weise mit Best-Practice-Beispielen zeigen: Mission „Weihnachten trotz Corona“ im Erzbistum Paderborn geglückt.

Der neue Fonds ist eine temporäre Erweiterung des Fonds zur Förderung neuer Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes. Es gelten daher bei der Antragstellung auch die gleichen Bedingungen – nachzulesen sind diese hier.

Die Kontaktadresse zum neuen Fonds „Weihnachten trotz Corona“ lautet weihnachtsfonds@erzbistum-paderborn.de.

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