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Erzbistum Paderborn erhöht finanzielle Zuweisungen an Kirchengemeinden

Kirchensteuerrat tagt in Lennestadt und baut auf erfolgreiche Arbeit vor Ort

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn konnte sich bei seiner auswärtigen Sitzung am vergangenen Wochenende mit dem Besuch des Jugendhofes Pallotti in Lennestadt erneut über die erfolgreiche und durch Kirchensteuergelder unterstützte Arbeit der Kirche vor Ort vergewissern. Das insgesamt 25-köpfige Finanzgremium der Erzdiözese traf sich nach Aufkommen der Corona-Pandemie zum ersten Mal wieder einmal auswärts. Der Jugendhof in Lennestadt ist eine katholische Jugendbildungsstätte in der Nähe von Kirchhunden im Sauerland. Mit ihren für verschiedene Gruppen passgenauen Angeboten ist sie im Sauerland ein beliebter und wichtiger Ort für die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit. Auf der Tagesordnung des Kirchensteuerrates standen zudem wichtige Finanzentscheidungen.

Besucht und genutzt wird der Jugendhof Pallotti von verschiedenen Gästegruppen aus der Region und darüber hinaus, stellten Geschäftsführer Georg Hunold und Christoph Schnellbacher als Pädagogischer Leiter die Jugendbildungsstätte vor. Dazu gehören Gruppen verschiedener Schulformen, die die Einrichtung für Besinnungs- und Orientierungstage buchen. Ebenso zählen Kinder- und Jugendgruppen aus Kirchengemeinden zu den regelmäßigen Gästen. Außerdem gibt es Angebote für Familien und Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Schulferien.

Getragen wird die Jugendbildungsstätte von den Pallottinern, einer katholischen Ordensgemeinschaft. Die Einrichtung mit Verpflegungsmöglichkeit besteht aus 26 Zimmer mit insgesamt 88 Betten und verschiedenen Gruppenräumen. Zwischen 13.000 und 15.000 Übernachtungen werden im Durchschnitt jährlich gezählt. Die Gäste werden vor Ort von insgesamt zwölf Mitarbeitenden begleitet und betreut, darunter von sozialpädagogisch und theologisch geschultem Personal.

Kirchensteuerrat beschließt

Im Anschluss an die Besichtigung tagte der Kirchensteuerrat unter Vorsitz von Generalvikar Alfons Hardt. Nach dem Situationsbericht zur aktuellen Finanzlage, der auch die Folgen der Corona-Pandemie und des derzeitigen Krieges gegen die Ukraine ebenso wie die Entwicklung der Kirchenaustritte berücksichtigte, wurde die Förderrichtlinie zur Anwendung der geplanten Immobilienstrategie der Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn besprochen und positiv beschlossen. Damit sollen die Gläubigen im Erzbistum Paderborn einen weiteren Baustein erhalten, zukünftig den Glauben vor Ort besser in Gemeinschaft aktiv leben, teilen und auch im Hinblick auf einen dafür notwendigen und zugleich zeitgemäßen Immobilienbestand verantwortlich organisieren zu können.

Außerdem beschloss der Kirchensteuerrat im Hinblick auf die Erstellung des Haushalts für das Geschäftsjahr 2023 unter anderem die Erhöhung des allgemeinen Punktwertes für Kirchengemeinden von 2,15 Euro für 2022 um 4,5 Prozent auf 2,25 Euro für 2023. Das ist die größte Steigerung jemals. Der allgemeine Punktwert gilt als Leitwährung für den Haushalt des Erzbistums Paderborn. Daneben gibt es weitere Zuweisungen für besondere pastorale Aktivitäten.

Zudem beschloss der Kirchensteuerrat auch für das Jahr 2023 ein Investitionsbudget für die Kirchengemeinden von unverändert 30 Millionen Euro. Darüber hinaus dürfen Baumaßnahmen, die aus abgestimmten Maßnahmen der Immobilienstrategie resultieren, über die Baurücklage des Erzbistums Paderborn finanziert werden. Auch wurde die weitere Verwendung der nicht verausgabten Mittel aus dem Fonds „Endlich wieder wir!“ in Höhe von einer Million Euro beschlossen: Das Geld, das wegen der vierten Corona-Welle nicht für Sonderaktionen abgerufen werden konnte, soll in den neuen Fonds „Ehrenamt fördern“ überführt werden, damit im Anschluss an das Schlüsselthema „Engagement fördern“ des diözesanen Weges 2030+ ehrenamtliches Engagement im Erzbistum Paderborn weiter aufgebaut und aktiviert wird.

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