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Erzbistum Paderborn
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© Alexander Supertramp/Shutterstock.com

Rechtsprechung und Recht in Pandemiezeiten

Juristentag mit Erzbischof Hans-Josef Becker und NRW-Justizminister Biesenbach

Das Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Freiheit und Gesundheitsschutz, Rechtsprechung und Recht in Zeiten einer epidemischen Notlage war am Montag, 14. Februar 2022, das Thema beim 15. Juristentag im Erzbistum Paderborn in der Katholischen Akademie Schwerte. Daran nahmen der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker, NRW-Justizminister Peter Biesenbach sowie weitere namhafte Referenten teil.

Zu Beginn der mit reduzierter Teilnehmerzahl unter 2G-Plus-Regel in Schwerte und zugleich online veranstalteten Tagung verwies Erzbischof Becker auf die Vehemenz der Auseinandersetzungen um Corona-Regeln. Die Gesellschaft sei mit Einschränkungen konfrontiert, die zuvor niemand für möglich gehalten hätte. In dieser Situation nehme er aber ein „permanentes Ringen des Gesetzgebers um die Notwendigkeit und Angemessenheit legislativen Handelns“ wahr. Freiheiten würden nicht einfach nach Belieben eingeschränkt. Mit deutlichem Nachdruck wandte er sich gegen die Sprache von einer sogenannten „Corona-Diktatur“.

Das Ziel des Juristentages sei es, zu Grundrechtsfragen, ethischen Aspekten und Fragen gerichtlicher Kontrolle fachkundig ins Gespräch kommen. Daran beteiligten sich NRW-Justizminister Peter Biesenbach, Eva Maria Welskop-Deffaa, (Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes), Professor Dr. Dr. Klaus Rennert (bis Juni 2021 Präsident des Bundesverwaltungsgerichts), Professor Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth, Mitglied im Deutschen Ethikrat) und als Moderator Professor Dr. Ulrich Wenner (Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht).

Augenmaß und Plausibilität

„Der Rechtsstaat hört auch unter Pandemiebedingungen nicht auf zu existieren“, betonte Peter Biesenbach. In der Gesamtschau sei es weder zutreffend, dass Gerichte eine sachgerechte Pandemiebekämpfung verhindern würden, noch stimme der Eindruck, dass sie Verordnungen einfach durchwinkten. Die Landesregierung habe einen weiten, aber keineswegs unbegrenzten Spielraum bei der Bekämpfung der Pandemie.

Die Grundrechte könnten nicht gegen alles und jedes, was der Staat tut, in Stellung gebracht werden, meinte Professor Dr. Stephan Rixen mit Bezug auf aktuelle Auseinandersetzungen. „Grundrechtsschutz bedeutet auch, dass ich dem Gesetzgeber und dem Verordnungsgeber einen Vertrauensvorschuss gebe“, erklärte Rixen. Zugleich aber müsse sich staatliches Handeln durch Augenmaß und Plausibilität auszeichnen. Wichtig sei ein gesellschaftlicher Diskurs über die Grenzen des Zumutbaren – da sehe er auch eine bedeutsame Rolle für die christlichen Kirchen.

Grenze des Zumutbaren

Eine solche Grenze des Zumutbaren sieht die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, in einem Besuchsverbot in Altenpflegeeinrichtungen. Es brauche eine Neuverständigung über die Freiheit zum Leben in Beziehungen. Sie forderte darüber hinaus, das Merkmal Alter in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufzunehmen.

Einen Mangel im Prozessrecht sah Professor Dr. Dr. Klaus Rennert in Pandemiezeiten. In den Entscheidungen im Eilverfahren gebe es keinen Rechtsbehelf zum Bundesverwaltungsgericht. Das habe dazu geführt, dass es bislang keine die Pandemie betreffenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegeben habe. Hier sei das Prozessrecht „rechtsstaatlich defizitär“. Einige Verfahrensregeln und Strukturen gehörten dringend auf dem Prüfstand, um für weitere Krisen gerüstet zu sein. So stelle sich beispielsweise die Frage: „Was ist eigentlich die Feststellung einer pandemischen Sonderlage außerhalb eines Gesetzes?“

Juristische Fragen an der Schnittstelle zwischen Politik, Gesellschaft und christlicher Ethik bestimmen die Juristentage im Erzbistum Paderborn. Der nächste, dann 16. Juristentag, ist am 13. März 2023 in Schwerte geplant.

Ein Beitrag von:
Redakteur

Michael Bodin

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