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Erzbistum Paderborn
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© Alexander Supertramp/Shutterstock.com

Plädoyer für eine angstfreie Kirche

Elf Generalvikare schreiben an Vorsitzenden der Bischofskonferenz

Die begonnene Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts soll bis zum Sommer dieses Jahres abgeschlossen sein. Das fordert Generalvikar Alfons Hardt gemeinsam mit zehn weiteren Generalvikaren deutscher (Erz-)Diözesen in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Limburger Bischof Dr. Georg Bätzing. Das gemeinsame Schreiben ist mit dem 12. Februar datiert. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte Generalvikar Hardt seinen Standpunkt bei einer öffentlichen Podiumsveranstaltung vertreten und sich für eine zügige Bearbeitung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse ausgesprochen.

Der Generalvikar des Erzbischofs von Paderborn hatte Anfang Februar klargestellt, dass Mitarbeitende im Erzbistum Paderborn nicht befürchten müssen, allein aufgrund eines Outings, der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden. Über ein verändertes Arbeitsrecht hinaus forderte Generalvikar Hardt ein neues „wertschätzendes Grundverständnis“ für queere Menschen. Es brauche „deutliche Zeichen, dass Kirche eine vielfältig ausgestaltete Glaubensgemeinschaft ist, in der es keine Diskriminierung geben darf“, hatte er mehrfach öffentlich betont.

„Kultur der Angst“ beenden

Der gemeinsame Brief der insgesamt elf Generalvikare jetzt ist nun ein solches Zeichen. Zudem schlagen sie vor, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei.

Die Generalvikare nehmen in ihrem Offenen Brief Bezug auf die Initiative #OutInChurch und auf die jüngste Synodalvollversammlung im Rahmen des Synodalen Wegs. Beides hätte dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe, zu überwinden. Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine „‘Kultur der Angst‘, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch oder physisch krank werden lässt.“ Über die Mitarbeitenden hinaus, deren „sexuelle Identität von einer Heteronormativität abweicht“, seien zahlreiche Mitarbeitende betroffen, die nach einer Ehescheidung eine neue standesamtliche Ehe eingegangen sind oder in einer außerehelichen Beziehung leben.

Rechtssicherheit schaffen

Vor diesem Hintergrund betonen Generalvikar Hardt und seine Amtskollegen: „Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt. Unsere Mitarbeitenden müssen unsere Kirche als einen angstfreien Raum erleben und brauchen eine vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen.“

Generalvikar Hardt und seine Amtskollegen äußern, dass ihnen bewusst ist, wie schwierig es in der Deutschen Bischofskonferenz bei vielen Fragen ist, zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen: „Deshalb empfehlen wir, dass alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des Kirchlichen  Arbeitsrechtes bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen.“

Neben Generalvikar Hardt haben den Offenen Brief die Generalvikare von Berlin, Essen, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Speyer, Trier sowie vom Militärbischofsamt unterzeichnet.

Der Brief der Generalvikare im Wortlaut

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