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Erzbistum Paderborn
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© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Neue Corona-Schutzregelung für Gottesdienste der Abtei Königsmünster

Die derzeitige pandemische Situation erfordert die Anpassung der Coronaregeln

Aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation haben die Mönche der Abtei Königsmünster eine Anpassung der Schutzmaßnahmen für die Gottesdienste in der Abteikirche beschlossen:

Ab Sonntag, den 5. Dezember 2021, gilt in den Sonntagsgottesdiensten (Konventamt um 9.30 Uhr) für alle Gottesdienstbesucher*innen eine Maskenpflicht.

In den Weihnachtsgottesdiensten gilt ebenfalls die Maskenpflicht und die 2G-Regel, d. h., eine Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene. Das betrifft am 24. Dezember die Christvesper um 17.00 Uhr und die Christmette um 21.00 Uhr und das Festhochamt am 25. Dezember um 9.30 Uhr.

Zu allen weiteren Gottesdiensten und Gebetszeiten gelten die bisherigen Maßnahmen.

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