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Erzbistum Paderborn
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© Photo Kozyr / Shutterstock.com

Kirchengemeinden im Erzbistum erhalten mehr Zuschüsse

Kirchensteuerrat besichtigt das Erzbischöfliche Priesterseminar


Die Sitzung des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn fand jetzt im Erzbischöflichen Priesterseminar Paderborn statt. Die Mitglieder des Gremiums nahmen den dortigen Um- und Ausbau in Augenschein, unter anderem die neue Kirche.pdp / Thomas Throenle
Paderborn, 19. Juni 2019. In seiner turnusmäßigen Sitzung hat der Kirchensteuerrat im Erzbistum Paderborn beschlossen, die finanziellen Zuschüsse für die Kirchengemeinden im Erzbistum zu erhöhen: Der Punktwert der Schlüsselzuweisung für die Kirchengemeinden wird im Jahr 2020 um 1,5 Prozent auf 2,09 Euro aufgestockt. Zudem wurde bei der Tagung des Gremiums den Kirchengemeinden eine Baupauschale pro betriebsnotwendigem Gebäude in Höhe von 3.000 Euro sowie eine Technikpauschale von 1.000 Euro gewährt. Norbert Quante aus Welver wurde bei der auswärtigen Sitzung im Erzbischöflichen Priesterseminar Paderborn neu in das Gremium aufgenommen.      

Jede Kirchengemeinde im Erzbistum erhält entsprechend einem bestimmten Schlüssel ihre finanziellen Mittel zugewiesen. Dieser Schlüssel orientiert sich beispielsweise auch an der Anzahl der Katholiken einer Gemeinde. „Durch die Erhöhung des Punktwertes für die Schlüsselzuweisungen verbessern wir die finanzielle Situation der Kirchengemeinden. Wir bringen so zusätzliche finanzielle Mittel direkt an die Basis“, erklärt Dirk Wummel, Leiter der Hauptabteilung Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn.  

In der Sitzung des Kirchensteuerrates wurde zudem eine Baupauschale festgesetzt mit 3.000 Euro für jedes betriebsnotwendige Gebäude der Kirchengemeinden – das sind im Erzbistum Paderborn insgesamt 2.300 Gebäude. Auch die Technikpauschale wird in Höhe von 1.000 Euro je zuschussfähigem Gebäude an die Kirchengemeinden des Erzbistums ausbezahlt – diese Pauschalzahlung betrifft rund 1.700 Gebäude. „Wir sind dankbar, dass wir als Kirchensteuerrat ein verlässlicher Partner der Kirchengemeinden und Einrichtungen des Erzbistums Paderborn sind“, sagten Generalvikar Alfons Hardt und Finanzdezernent Dirk Wummel.  


Norbert Quante aus Welver wurde von Generalvikar Alfons Hardt als neues Mitglied des Kirchensteuerrates vereidigt.pdp / Thomas Throenle
In der Sitzung wurde Norbert Quante aus Welver als neues Mitglied des Kirchensteuerrates von Generalvikar Alfons Hardt vereidigt. Quante ist Nachfolger von Hans Joachim Sperling aus Soest, der aus Altergründen aus dem Gremium ausgeschieden ist.  

Die regulären Sitzungen des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn werden einmal im Jahr durch eine auswärtige Sitzung bereichert. Dabei informiert sich das Gremium vor Ort über die Umsetzung unter anderem von pastoralen Projekten und Baumaßnahmen, für die der Kirchensteuerrat finanzielle Mittel bewilligt hat. Jetzt stand für die Mitglieder des Kirchensteuerrates das Erzbischöfliche Priesterseminar Paderborn auf dem Besuchsprogramm. Der Leiter des Erzbischöflichen Priesterseminars, Regens Monsignore Dr. Michael Menke-Peitzmeyer, informierte über die seit 2014 laufenden umfangreichen Um- und Ausbaumaßnahmen des Priesterseminars und stellte zudem die Priesterausbildung im Erzbistum Paderborn vor.      

Stichwort: Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn  

Der Kirchensteuerrat für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn besteht aus 19 Mitgliedern. Es sind überwiegend gewählte Vertreter aus den Kirchengemeinden sowie aus dem Priesterrat der Erzdiözese Paderborn. Die Amtszeit des Kirchensteuerrates beträgt fünf Jahre.  

In der Satzung des Kirchensteuerrates sind folgende Aufgaben für das Gremium umschrieben:

Die jährliche Festsetzung des Kirchensteuerhebesatzes bedarf der staatlichen Anerkennung.  

Im Kirchensteuerrat werden unterschiedliche Fragen und Maßnahmen der Finanzverwaltung des Erzbistums Paderborn erörtert und viele Initiativen auf den Weg gebracht, wie in vergangenen Jahren etwa das Familienheim-Hilfswerk, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz ungeborenen Lebens oder Arbeitslosen-Hilfsmaßnahmen.

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