Zurück zum Dekret, der Archivalie des Monats: In wohlziselierten Sätzen erklärt der Fürstbischof in seiner Verfügung aus „Fürst-Väterlicher Sorge“ den Agatha-Tag zum Feiertag. Hintergrund des mit Einverständnis des Domkapitels erlassenen Dekrets sind die verheerenden Feuersbrünste in den Städten und Dörfern des Hochstifts. Dabei verweist der Fürstbischof Franz Arnold von Wolff-Metternich zur Gracht darauf, dass er vor seinem Erlass seine weltliche Macht in Sachen Brandschutz bereits ausgeübt und ausgeschöpft hat. Fahrlässigkeiten, die zu Feuersbrünsten geführt haben, seien mit Strafe belegt worden. Weil der intendierte Zweck jedoch nicht vollständig erreicht wurde, müssen es nun die Himmlischen in Person der heiligen Agatha richten.
Verfügt werden im Dekret auch die Regelungen zur Ausgestaltung des neuen Feiertags. Der Agatha-Tag ist demnach arbeitsfrei. Ein Tag des Müßiggangs war der Feiertag jedoch nicht. Vor der Messe am Morgen, so die Worte des Fürstbischofs, ist eine Prozession mit dem Allerheiligsten abzuhalten, daran anschließend ein Hochamt mit Predigt, ferner soll ein feiertäglicher Segen erteilt werden. Nachmittags hat die Aussetzung des Allerheiligsten zu erfolgen, dann folgt der Rosenkranz zur Abwehr von hochschädlichen Feuersbrünsten, die Lauretanische Litanei (auf Deutsch), das Salve Regina und die gesungene Collecta von der heiligen Mutter Gottes und von der heiligen Märtyrerin Agatha. Beschlossen wird der Tag mit dem eucharistischen Segen.