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Erzbistum Paderborn
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Privileg oder Dienst?

14. Juristentag als Online-Tagung: Staatsleistungen und Arbeitsrecht sind Thema

Finanzielle Leistungen des Staates an die Kirchen stehen ebenso wie das kirchliche Arbeitsrecht immer wieder unter dem Schlagwort „antiquierter Privilegien“ in der öffentlichen Kritik. Mit diesen beiden Themenbereichen beschäftigte sich am Montag der 14. Juristentag im Erzbistum Paderborn, der von der Katholischen Akademie Schwerte als Online-Tagung ausgerichtet wurde.

„Privileg oder Dienst?“, war die Tagung überschrieben, bei der Erzbischof Hans-Josef Becker die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßte. Dabei hieß er besonders NRW-Justizminister Peter Biesenbach willkommen, der zu Beginn ein Grußwort sprach.

„Weder ist unser Staat laizistisch organisiert, noch existiert eine Staatskirche“, betonte Erzbischof Hans-Josef Becker. Staat und Kirchen agierten vielmehr partnerschaftlich. Gleichwohl gebe es gute Gründe, in bestimmten Feldern über Veränderungen ernsthaft nachzudenken. „Die Kirche von Paderborn möchte sich der Diskussion offen und vorbehaltlos stellen“, sagte der Erzbischof. Privilegien hätten den Menschen zu dienen und dürften nicht in bloßem Eigennutz münden.

Werte vermitteln

Der Staat habe ein Interesse daran, diejenigen zu stärken, die Werte in der Gesellschaft vermitteln würden, erläuterte Justizminister Peter Biesenbach. Viele Leistungen an die Kirchen beruhten aber nicht auf Sonderrechten der Kirchen, sondern stünden ebenso anderen Religionsgemeinschaften und gesellschaftlichen Gruppen offen.

Besonderheiten sind jedoch die sogenannten Staatsleistungen, die auf die Säkularisierung von Kirchengut im 19. Jahrhundert zurückgehen sowie das kirchliche Arbeitsrecht. Als Referentin und Referenten dazu begrüßte Erzbischof Hans-Josef Becker Professorin Dr. Andrea Edenharter von der Fernuniversität Hagen und Professor Dr. Gregor Thüsing, Direktor am Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Zum Thema Staatsleistungen sprachen außerdem Professor Dr. Burkhard Kämper, stellv. Leiter des Katholischen Büros NRW und Robert Wessels, stellvertretender Leiter des Katholischen Büros in Berlin.

Aktuell gebe es zwei Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag, die auf eine Ablösung der Staatsleitungen zielen, führte Robert Wessels aus. Hier sollten möglichst einvernehmliche Lösungen mit den Kirchen gefunden werden, wie dies teilweise auf kommunaler Ebene schon erfolgt sei. Erzbischof Becker hatte in diesem Zusammenhang den „Paderborner Vergleich“ vom Ende der 1990er Jahre genannt.

Glaubwürdigkeit

Die von Professor Dr. Gregor Thüsing präsentierten Thesen zum kirchlichen Arbeitsrecht stellten die Frage der Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes in den Mittelpunkt: „Der Kern des kirchlichen Arbeitsrechts ist die Vorstellung der Kirche, dass wir bestimmte Regeln brauchen, um die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu gewährleisten.“ Diese Glaubwürdigkeit müsse aber auch erkennbar und gesellschaftlich vermittelbar sein.

Professorin Dr. Andrea Edenharter stellte an einigen Beispielen die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vor. Nach ihrer Einschätzung werde im europäischen Rahmen die Religionsfreiheit keinen besonders hervorgehobenen Rang gegenüber dem Antidiskriminierungsrecht haben.

Die Diskussion der Beiträge moderierte Rechtsanwältin Melanie Scheuermann. Anwalt des Publikums war Marcus Baumann-Gretza, Justitiar des Erzbistums Paderborn. In seinem Schlusswort kündigte Akademiedirektor Prälat Dr. Peter Klasvogt den nächsten Juristentag für das Frühjahr 2022 an und hoffte, dass dieser wieder als Präsenzverantaltung möglich sein werde.

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