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Erzbistum Paderborn
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Die Würde des Menschen ist unantastbar

Erzbischof Becker und Moraltheologe Schallenberg zum ARD-Film „Gott“ nach Ferdinand von Schirach

Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker bekräftigte im Hinblick auf den am Montagabend, 23. November 2020, von der ARD ausgestrahlten Fernsehfilm „Gott“ die für alle unantastbare Würde des Menschen: „Jedes menschliche Leben verdient Respekt, Hochachtung und Schutz. Weil der Mensch ein Geschöpf Gottes ist, darf zu keiner Zeit über das menschliche Leben verfügt werden, auch nicht über das eigene Leben.“ Ein Millionenpublikum hat den Fernsehfilm nach dem gleichnamigen Theaterstück und Buch von Ferdinand von Schirach mitverfolgt. Darin diskutiert ein fiktiver Ethikrat das Thema Sterbehilfe – und damit die Frage, wer über das menschliche Leben entscheiden darf, ob Suizid und die Beihilfe zum Suizid moralisch vertretbar sind. Auch Monsignore Professor Dr. Peter Schallenberg von der Theologischen Fakultät Paderborn nimmt aus seiner Perspektive als Moraltheologe dazu Stellung.

Ausgangspunkt des ARD-Fernsehfilms ist der Fall des 78-jährigen, kerngesunden Richard Gärtner, der sein Leben durch ein Medikament und mit Hilfe seiner Ärztin beenden möchte. Er will sterben, obwohl er sich selbst sowohl körperlich als auch psychisch als gesund bezeichnet. Aber ohne seine Frau, die nach 42 Jahren gemeinsamer Ehe verstorben ist, sieht er keinen Sinn mehr im Leben. Dieser Sterbewunsch wird im Film von einem Ethikrat diskutiert. Die Besonderheit des Fernsehfilms und Theaterstücks: Das Publikum soll sich selbst ein Urteil bilden, die Mitglieder des Ethikrates liefern Argumente, aber das moralische Urteil fällen schließlich die Zuschauerinnen und Zuschauer in einer Online-Abstimmung.

Aktuelles Thema – im Film wie in der Realität

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 sind der Suizid und die Beihilfe dazu rechtlich möglich: Jeder Mensch hat die uneingeschränkte Freiheit, seinem Leben ein Ende zu setzen. Alleiniger Maßstab ist das eigene Verständnis von Lebensqualität und der Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz.

Erzbischof Becker: unverfügbare Würde

Selbstbestimmung und menschliche Freiheit dürften sich nicht gegen das Leben selbst wenden, betont Erzbischof Hans-Josef Becker. Die Autonomie des Menschen finde ihre Grenze nicht allein dann, wenn das Interesse eines anderen Menschen berührt ist, vielmehr auch im Hinblick auf das eigene Leben. „Suizid ist keine moralisch verantwortbare Möglichkeit“, so der Paderborner Erzbischof. „Gott ist der Schöpfer allen Lebens und deshalb hat der Mensch in allen Phasen seines Lebens eine unverfügbare und unveräußerliche Würde. Vor dieser seiner Würde muss der Einzelne selbst Respekt haben, er darf sich nicht gegen sich selbst wenden.“

Im Hinblick auf das Thema „Sterbehilfe“ sagte Erzbischof Becker, dass es nie um eine „Hilfe zum Sterben“ gehen könne. Die „Hilfe beim Sterben“, wie sie etwa in Hospizen und durch die Palliativmedizin geleistet wird, sei der einzige Weg, den der Respekt vor der Würde des Menschen und die Nächstenliebe gebieten: „Sterbende benötigen unsere Begleitung, unser Mitgehen und unsere Zuwendung, sie brauchen uns nicht als ihren Todesengel.“

Moraltheologie: Berufen zur liebenden Gemeinschaft mit Gott

Professor Dr. Peter Schallenberg betonte aus moraltheologischer Perspektive, dass Formen der freiwilligen Euthanasie und eines assistierten Suizids nicht zu legitimieren seien. Die Selbstbestimmung eines Menschen habe ethische Grenzen. Der Wert des menschlichen Lebens dürfe nicht verschleiert werden. „Dieser Wert des Lebens eines Menschen liegt bereits im bloßen Faktum, dass er ein menschliches Wesen ist“, erklärte der Theologieprofessor. „Jeder Mensch ist berufen zur Gemeinschaft mit Gott. Genau darin liegt die unantastbare Würde des Einzelnen. Jedes menschliche Leben ist ein Geschenk Gottes.“

Grenze der Autonomie des Menschen

Wer die Autonomie des Menschen über sein biologisches und medizinisch zu erhaltendes Leben stelle, schaffe letztlich den Menschen ab beziehungsweise gebe ihn der Selbstabschaffung preis, vertiefte Professor Schallenberg. „Einen Kranken zu töten, der um Euthanasie bittet, bedeutet keineswegs, seine Autonomie anzuerkennen und zur Geltung kommen zu lassen. Es bedeutet vielmehr, den Wert seiner Freiheit, die möglicherweise stark von Krankheit und Schmerz bedingt ist, und den Wert seines Lebens zu verkennen: Ihm wird jede weitere Möglichkeit einer menschlichen Beziehung, des Existenzsinnes und des Wachstums im Leben auf Gott hin verweigert.“

Sterbewunsch und Arzt-Patienten-Verhältnis

Durch den Sterbewunsch eines Patienten und die damit verbundene Bitte um eine (assistierte) Tötung durch einen Arzt werde das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient auf eine rein technische oder vertragliche Beziehung reduziert, erörtert Moraltheologe Schallenberg. Der Arzt sei dann nicht länger objektiver Sachwalter des Heiles und des Willens des Patienten zugleich. Durch den Sterbewunsch eines Patienten und seine Bitte um assistierte Tötung durch den Arzt sei dieser nur noch der Notar, der Sachwalter der eigenständigen Autonomie des Patienten.

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