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© Copyright (c) 2020 Sven Piper/Shutterstock.
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Stellungnahme des Erzbistums Paderborn

anlässlich der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm im arbeitsrechtlichen Verfahren um das Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus am 5. Februar 2026

Heute wurde vor dem Landesarbeitsgericht Hamm das Berufungsverfahren im arbeitsrechtlichen Streit zwischen einem leitenden Arzt und dem Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus fortgesetzt. Das Erzbistum Paderborn ist in diesem Verfahren keine Prozesspartei. Zu den rechtlichen Fragen äußert es sich daher nicht im Detail und verweist auf die Geschäftsführung und Trägerschaft des Hauses.
Das Arbeitsgericht Hamm hatte im August 2025 in erster Instanz entschieden, dass die Klinik als Arbeitgeber berechtigt ist, medizinisches Handeln über das arbeitsrechtliche Direktionsrecht zu regulieren. Die heutige Verhandlung diente der erneuten rechtlichen Klärung im Berufungsverfahren.

Mit der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm im Verfahren Professor Dr. Joachim Volz gegen Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus GmbH sehen wir uns weiterhin grundsätzlich in unserer Position bestätigt. Zudem sehen wir das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht bestätigt.
Zur Einordnung der Entscheidung hinsichtlich der Nebentätigkeit werden wir die Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts abwarten, um diese mit Blick auf die getroffene Differenzierung zu analysieren.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens sieht das Erzbistum Paderborn seine Verantwortung vorrangig darin, die gesellschaftliche Debatte in ethischer und seelsorglicher Hinsicht zu begleiten. Für uns steht dabei das Menschenbild im Zentrum, das der katholischen Lehre zugrunde liegt: die unbedingte Achtung vor dem Leben, von der Empfängnis bis zum Lebensende. Diese Haltung ist keine Abwertung anderer Perspektiven und kein Wegschauen vor individuellen Notsituationen. Sie ist auch keine Einmischung in persönliche Entscheidungen. Sie ist Ausdruck unseres christlichen Glaubens, der jedem Menschen als Ebenbild Gottes, unabhängig von Gesundheit, Lebensalter, geplanter Elternschaft oder Lebensumständen, die gleiche und unantastbare Würde anerkennt und schützt. Dafür stehen wir, dafür engagieren wir uns.

Schwangerschaftskonflikte sind mit schwierigen, oft schmerzlichen Entscheidungen verbunden. Viele Frauen und Familien befinden sich dabei in äußerst belastenden Situationen. Wir nehmen diese Lebenslagen sehr ernst. In den katholischen Beratungsstellen begleiten wir jährlich tausende Frauen und Familien. Dieses Engagement ist uns wichtig. Wir kennen ihre Nöte und möchten mit Beratung und Unterstützung dazu beitragen, dass sich Türen öffnen, wo zunächst vielleicht keine sichtbar sind. Zugleich ist uns bewusst, dass es Umstände geben kann, in denen die Position oder die Angebote der katholischen Kirche als nicht ausreichend oder hilfreich empfunden werden können.

In einer plural verfassten Gesellschaft bestehen unterschiedliche ethische Haltungen. Diese Unterschiedlichkeit prägt auch die Trägerlandschaft und das medizinische Angebot. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden ist sichergestellt, dass Frauen im Raum Lippstadt, die sich im Schwangerschaftskonflikt für einen Abbruch entscheiden, wohnortnahe medizinische Angebote finden. Dass aber katholisch mitgetragene Kliniken aus ihrer Überzeugung heraus keine nicht-indizierten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entspricht dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht religiöser Träger. Diese Verschiedenheit in Haltung und Versorgung ist Ausdruck einer pluralen Gesundheitsstruktur. Inmitten dieser Vielfalt stehen wir aus unserem Glauben heraus zu unserer Überzeugung – und möchten mit unseren Angeboten dazu beitragen, dass Frauen und Familien in Konfliktsituationen nicht allein bleiben und Perspektiven für ein Ja zum Leben finden.

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